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Eilzuständigkeit kommt in Hamburg

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Wir hatten bereits am 16. September 2017 Opens external link in new windowberichtet, dass MdB Kahrs sich zusammen mit dem BDZ für die Einführung der Eilzuständigkeit in Hamburg einsetzt. Nach regelmäßigem Austausch mit dem SPD-Abgeordneten Kahrs konnte nun endlich die erfolgreiche Gesetzesinitiative erzielt werden.

Warum ist die Umsetzung der Eilzuständigkeit in Hamburg elementar?

Außerhalb der originären Zuständigkeit kann ein „eilmäßiges“ Tätigwerden in der Freien und Hansestadt Hamburg nur im Rahmen der allgemeinen Notwehr und Nothilferegelungen gem. § 34 Strafgesetzbuch (StGB) bzw. eine Festnahme nur auf das sog. Jedermannrecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) gestützt werden. Handelt die Beschäftigte im Rahmen des Jedermannrechts und erleidet eine Verletzung, handelt es sich um keinen Dienstunfall.

Die Vollzugsbeamten werden täglich in Kontrollsituationen mit der fehlenden polizeilichen Eilkompetenz konfrontiert. Daher ist die Umsetzung der Eilzuständig elementar.

Der BDZ wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Eilzuständigkeit in allen Bundesländern umgesetzt wird, damit alle Kolleginnen und Kollegen rechtssicher arbeiten können. Wir werden weiter berichten.

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Bundesvorstandssitzung in Hamburg

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Die Delegierten des Bundesvorstands beschlossen die generellen Abläufe sowie die Einrichtung eines Haushalts- sowie eines Satzungsausschusses für den Gewerkschaftstag des BDZ im Januar 2019. Darüber hinaus standen u. a. die Vorbereitung der Werbekampagnen des BDZ für die Nachwuchskräfte des kommenden Einstellungsjahrgangs im August 2018 im Mittelpunkt der Beratungen des Bundesvorstands. Mit Rückblick auf die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen kann für den BDZ erfreulich festgestellt werden, dass die engagierten Kandidaten/innen des BDZ bei den Wahlen der bundesweiten JAV-Gremien - Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung beim Bundesministerium der Finanzen sowie Bezirks- Jugend- und Auszubildendenvertretung bei der Generalzolldirektion – die absolute Mehrheit der Stimmanteile für den BDZ verzeichnen konnten. Für die Wahl der Gesamt- Jugend- und Auszubildendenvertretung bei der Generalzolldirektion hatte ausschließlich der BDZ eine Liste von Kandidaten/innen eingereicht. Der BDZ dankt allen Wähler/innen für Ihre Unterstützung.

Gespräch mit MDin Hercher

Den Höhepunkt der Bundesvorstandssitzung bildete ein weitreichender Austausch mit der Leiterin der Abteilung III (Zölle, Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer) beim Bundesministerium der Finanzen, Ministerialdirektorin Colette Hercher, zu den verschiedenen Herausforderungen des Zolls in den kommenden Jahren.

MDin Hercher berichtete zunächst über die Vorbereitungen des BMF auf den Brexit. Deutschland gehört mit seinen Häfen und großen Flughäfen zu den Ländern, die die Auswirkungen des Brexit zu spüren bekommen werden und ist im Ranking der betroffenen Flughäfen, Fracht- und Expressdienste vorne mit dabei. Insbesondere die Zollverwaltung muss sich auf die Folgen entsprechend vorbereiten. Da die Verhandlungen durch die Europäische Kommission geführt werden und die Reaktion der Wirtschaft noch unklar ist, müssen die Planungen von den heutigen Rahmenbedingungen ausgehen. Derzeit ist eine Verschiebung des Brexit im Gespräch.

Weiterhin ging Hercher auf die Auswirkungen des sogenannten Digital Package für die Zollverwaltung ein. Das Digital Package umfasst neue Vorschriften, mit denen es Online-Unternehmen erleichtert wird, die MwSt-Bestimmungen einzuhalten. Das 2021 wirksam werdende Paket ist Teil der „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt“ der EU und soll die Erhebung der Mehrwertsteuer erleichtern, wenn Verbraucher Gegenstände und Dienstleistungen über das Internet kaufen. Ob durch das Paket der Arbeitsaufwand für die Zollverwaltung steigt, hänge davon ab, wie die Wirtschaft auf die neuen Regelungen reagiere. Sie nahm dabei zu den Befürchtungen von Kolleginnen und Kollegen Stellung, dass das vorhandene Personal ein 2021 zu erwartendes erhöhtes Arbeitsaufkommen nicht bewältigen könne, wenn die geplanten Vereinfachungen (zunächst) nicht greifen. Hercher zeigte sich hier überzeugt, dass durch die verpflichtende elektronische Anmeldung Entlastung geschaffen werde.

Darüber hinaus ging Hercher darauf ein, wie das erhöhte Arbeitsaufkommen insbesondere an Flughäfen bewältigt werden könne. Nachzudenken sei hier zum einen über den Personalbedarf, zum anderen über die weitere Automatisierung der Zollabfertigung. Hier ging sie insbesondere auf die vom BMF verfolgte Strategie eines schrittweisen Ausbaus der Automatisierung im Unterschied zu dem in Österreich und den Niederlanden verfolgten Ansatz, einen vorab festgelegten Automatisierungsgrad zu erreichen, ein.

Auch der Personalbedarf bei der Financial Intelligence Unit wurde von Hercher thematisiert. Bezüglich der Höhe des für einen erfolgreichen Betrieb der FIU erforderlichen Personals wollte sich Hercher dabei nicht festlegen. Vielmehr müsse das Personal, nachdem die FIU zum Laufen gebracht worden sei, schrittweise erhöht werden. Insgesamt zeigte sich Hercher überzeugt, dass der erhöhte Personalbedarf der Zollverwaltung von der Politik wahrgenommen werde.

Einen weiteren Schwerpunkt des BMF in den kommenden Monaten sieht Hercher in der Evaluierung der GZD.

Ministerialdirektorin Hercher erörterte zudem diverse Anliegen des Bundesvorstands, z. B.: die Forderung des BDZ nach einer verstärkten Einstellung von Tarifbeschäftigten zur Entlastung der vorhandenen Zöllnerinnen und Zöllner sowie die aktuellen Personalengpässe und die begrenzten Aus- und Fortbildungskapazitäten des Zolls. Für den BDZ steht in diesem Zusammenhang fest, dass der Personalmisere ausschließlich mit höheren Einstellungsermächtigungen sowie einer Erhöhung der Aus- und Fortbildungskapazitäten begegnet werden kann. In Zeiten erhöhter Staatseinnahmen sind die überfälligen Investitionen zur Stärkung des Personalkörpers des Zolls alternativlos.

Verabschiedung von Peter Link

Im Rahmen des Sitzung wurde Peter Link als Bundesvorstandsmitglied verabschiedet. Thomas Liebel dankte Peter Link für die langjährige engagierte Arbeit.

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BDZ und MdB Uli Grötsch, SPD, setzen erfolgreiche Zusammenarbeit fort

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Zunächst bedankte sich Thomas Liebel bei MdB Uli Grötsch und seinem Mitarbeiterteam, dass insbesondere bei der Erarbeitung des Koalitionsvertrages die vom BDZ eingebrachten Vorstellungen letztendlich im Koalitionsvertrag Berücksichtigung gefunden haben [„Wir werden den Zoll in allen Aufgabenbereichen, auch bei der Abfertigung internationaler Handelsströme, insbesondere durch Personalmaßnahmen (Stellen, Besoldung) stärken“]. Die Positionen im Koalitionsvertrag und die Inhalte im Positionspapier des BDZ (Zoll stärken statt strukturell schwächen) haben sich stark angenähert. Nach Auffassung des BDZ bedarf es keiner weiteren Strukturreform, sondern einer deutlichen personellen Stärkung des Zolls. Um den eklatanten Personalfehlbeständen und der demografischen Entwicklung entgegen zusteuern, gehört nach Auffassung des BDZ, wie im BDZ-Positionspapier beschrieben, eine dauerhafte Erhöhung der Einstellungsermächtigungen des Zolls auf 2.500 Nachwuchskräfte pro Jahr - 1.110 Anwärter/innen im gehobenen Zolldienst und 1.400 Anwärter/innen im mittleren Zolldienst -. MdB Uli Grötsch bekannte sich in diesem Zusammenhang zum starken Staat, einer starken Verwaltung und letztlich auch einer starken Zollverwaltung. Einigkeit bestand, dass es sich bei der Personalgewinnung innerhalb des öffentlichen Dienstes um einen Wettbewerb handelt, bei dem sich der/die Bewerber/in die attraktivste Behörde aussuchen kann. Deshalb sind für die Bewerber/innen und für die Zufriedenheit der Bediensteten des Zolls die Rahmenbedingungen mit der Einführung eines modernen Laufbahnrechts und einer weiteren Verbesserung der beruflichen Fortkommensmöglichkeiten insgesamt gesehen von eminenter Bedeutung.

Hierzu bedarf es für den BDZ weiterhin:

  • einer Verkürzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit für Bundesbeamte/innen sowie
  • ein modernes Zulagensystem für Zöllner/innen im waffentragenden Bereich und/oder Schichtdienst und
  • nicht zuletzt die Erhöhung, Dynamisierung sowie die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.

Thomas Liebel zeigte dem politischen Mandatsträger die aktuellen Baustellen der Zollverwaltung mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), der personalwirtschaftlich nicht umgesetzten Mindestlohnkontrolle sowie die Folgen des zunehmenden Internethandels und dem Dark Net auf.

Ferner beleuchteten die BDZ-Vertreter die personelle Unterdeckung bei den Flug- und Seehäfen mit der Folge von Abordnungen von Unterstützungskräften an die sogenannten „Hot Spots“. Des Weiteren wurde die Bekämpfung der Drogenkriminalität sowie des Tabakschmuggels thematisiert. Der BDZ hatte dazu bereits 2015 in Hof/Saale mit verschiedenen Politikern, Staatsanwälten und Behördenleitern zu einem Runden Tisch zur Situation bei der Bekämpfung der Droge Crystal Meth geladen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Organisationsuntersuchung bei den Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEVen) und Grenze (KEGen) angesprochen. Abschließende Themen waren die Situation in der Zollabfertigung sowie die kommende Infrastrukturabgabe. Da das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) über keinen eigenen Vollstreckungsdienst verfügt, so der stellvertretende Bundesvorsitzende Thomas Liebel, sollen nach Informationen des BDZ über 600.000 Vollstreckungsfälle auf den Zoll zulaufen.

Die Frage mit welchem Personal allerdings diese neue Aufgabe bewältigt werden soll und darüber hinaus die Auswirkungen des Brexit mit einem geschätzten Personalbedarf im hohen dreistelligen Bereich Arbeitskräfte ist noch unklar und wird daher vom BDZ noch gezielt an die Leitung des Bundesfinanzministeriums herangetragen.

MdB Uli Grötsch und die BDZ-Vertreter vereinbarten die vorgetragenen Probleme in der neuen Legislaturperiode gemeinsam mit der beim Zoll repräsentativen Berufsvertretung dem BDZ Schritt für Schritt anzugehen und gemeinsam einer Lösung zuzuführen.

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Stellv. BDZ Bundesvorsitzender Thomas Liebel im Fachgespräch mit MdB Markus Herbrand (FDP)

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Im Ergebnis waren sich die Gesprächspartner einig, dass eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation der FIU u. a. durch eine beschleunigte Fortentwicklung der automatisierten Datenbankabfragen und den Datenaustausch mit den Partnerbehörden, eine engere Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden sowie eine Neubewertung des Personalbedarfs erfolgen kann.

Um den Anforderungen der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie bei der FIU in Deutschland gerecht zu werden, fordert der BDZ darüber hinaus

die schnellstmögliche Umsetzung einer benutzerfreundlichen und vollautomatisierten IT-Unterstützung für eine effizientere Analyse auf Basis der rechtlich möglichen Datenbankabfragen sowie

eine bedarfsgerechte Erhöhung des derzeitigen Personaleinsatzes der FIU auf langfristig 400 Beschäftigte – auch unter Berücksichtigung der künftig durch die Vorgaben der 5. Änderungsrichtlinie zur Geldwäscherichtlinie bei der FIU anwachsenden Aufgaben. Auch die Tatsache der Notwendigkeit des Einsatzes der gegenwärtig zusätzlichen 180 Unterstützungskräfte – die vor diesem Hintergrund ihren originären Aufgaben innerhalb des Zolls nicht nachkommen können - bekräftigt die Forderung nach einer bedarfsgerechten Erhöhung des Personaleinsatzes der FIU auf insgesamt 400 Beschäftigte und macht eine Neubewertung des Personalansatzes der FIU unabdingbar.

Daneben bildet nach Ansicht des BDZ die Intensivierung der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden als Bedarfsträger der nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen administrativ tätigen FIU die Grundlage für eine erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung der FIU. Der BDZ verspricht sich auf Dauer durch diese Analyse- und Koordinierungsaufgabe eine umfangreiche Entlastung der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFG) von Zoll und Polizei sowie der weiteren Strafverfolgungsbehörden, deren eigentliche Kernaufgabe die ermittlungstechnische Bekämpfung der Geldwäschekriminalität ist. Eine Forderung zu Gunsten effektiverer Ermittlungstätigkeit, die in der Vergangenheit u. a. auch von den zuständigen Polizeibehörden der Länder erhoben wurde.

Gleichermaßen wichtig ist dabei auch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Verpflichteten des Geldwäschebekämpfungsgesetzes. Hier muss durch die FIU dauerhaft dazu beigetragen werden, dass das Meldeverhalten der Verpflichteten mittels eines fortlaufenden Informationsaustauschs und durch eine gezielte Weitergabe erkennbarer Typologien und Methoden im Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie das Risikomanagement situationsangemessen erfolgen kann.

Für den BDZ gilt abschließend auch, dass eine Stabilisierung der Qualität der Arbeitsergebnisse vorrangig durch eine engere Zusammenarbeit der FIU mit den Partnerbehörden bei der Entwicklung von standardisierten Prozessabläufen im Rahmen der Analysetätigkeiten erfolgen kann.

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Jugend- und Auszubildendenvertretungen nehmen ihre Arbeit auf

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Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) beim Bundesministerium der Finanzen

Bei der konstituierenden Sitzung des neuen HJAV-Gremiums wurde im Bundesministerium der Finanzen am 15. März 2018 der neue Vorstand gewählt. Als Vorsitzende wurde Stephanie Eberle (BDZ) in ihrem Amt bestätigt und als neuer Stellvertreter wurde Jan Gies (BDZ) vom ITZBund einstimmig gewählt.

Mit neun von 15 Sitzen ist die BDZ-Jugend stärkste Fraktion im Gremium. Die HJAV will sich somit weiterhin in Zusammenarbeit mit dem BDZ geführten Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Finanzen sowie mit den ebenfalls neu gewählten Jugendvertretungen bei der Generalzolldirektion, beim ITZBund und beim Bundeszentralamt für Steuern, für die Belange der jungen Kolleginnen und Kollegen stark machen.

Bezirks- Jugend- und Auszubildendenvertretung (BJAV) bei der Generalzolldirektion

Am 22. März 2018 konstituierte sich auch die Bezirks- Jugend- und Auszubildendenvertretung (BJAV) bei der Generalzolldirektion in Bonn.

Die BDZ-Jugend stellt hier mit 11 von 15 Sitzen die stärkste Fraktion und ebenfalls den Vorstand, der aus dem Vorsitzenden Nico Hellmuth (BDZ) und der Stellvertreterin Isabel Stöhr (BDZ) besteht. Beide wurden einstimmig dazu gewählt. Als Schriftführer wurde Kilian Liegl (BDZ) einstimmig gewählt.

Die BJAV nimmt somit ihre Arbeit auf und wird die Interessen der Anwärterinnen und Anwärter, sowie der Auszubildenden der gesamten Zollverwaltung engagiert vertreten.

Gesamt- Jugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV) bei der Generalzolldirektion

Zur Wahl der GJAV bei der GZD hatte nur der BDZ eine Liste mit Kandidaten eingereicht und wurde von den Wahlberechtigten einstimmig gewählt. Die GJAV besteht insgesamt aus 3 Jugendvertretern. Ebenfalls am 22. März 2018 fand die konstituierende Sitzung der GJAV statt. In dieser Sitzung wurde Christian Oeser, GZD D IX DO Sigmaringen als Vorsitzender der neuen GJAV gewählt. Die weiteren Mitglieder der GJAV sind Marco Sendner, GZD D IX DO München und Mickael Kraus, GZD D II DO Freiburg. Wir wünschen der neuen GJAV viel Erfolg bei ihrer zukünftigen Arbeit.

Der BDZ und die BDZ Jugend bedanken sich bei allen Wähler/innen für das entgegengebrachte Vertrauen gegenüber unseren Kandidaten/innen. Zögert nicht unsere Jugendvertreter bei möglichen Missständen und Problemen im Zusammenhang mit Eurer Ausbildung zu kontaktieren.

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Hauptversammlung der dbb Seniorenvertretung

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Beim 2. Bundesseniorenkongress steht der gesamte geschäftsführende Vorstand einschließlich des Vorsitzenden erneut zur Wahl.

Die Hauptversammlung hat unisono festgestellt, dass die dbb Bundesseniorenvertretung in den 5 Jahren ihres Bestehens gute Arbeit geleistet und viel bewegt hat. Seien es die Fachtagungen, von denen bisher 4 durchgeführt wurden und bei denen ein stetiger Zuwachs an Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verzeichnen war. Seien es die verschiedenen Broschüren, die erarbeitet und veröffentlicht wurden, wobei der Renner nach wie vor der Dokumentenordner (sog. Notfallkoffer) ist oder Anträge an den vergangenen dbb Gewerkschaftstag.

Einer dieser Anträge war die Ausweitung der dbb Rechtsschutzordnung auf Gewährung von Rechtsschutz bei der Eingruppierung in Pflegegrade, der vom Gewerkschaftstag angenommen wurde und Eingang in die Rechtsschutzordnung des dbb gefunden hat. Aber auch nicht vergessen werden darf die Zeitschrift „Aktiv im Ruhestand“ (AiR), die ausgesprochen informative Artikel beinhaltet und von der es 10 Ausgaben im Jahr gibt. Eigentlich ein „Muss“ für jeden gewerkschaftlich organisierten Senior oder die Seniorin, diese Zeitschrift zu lesen.

In dem Grußwort des Vorsitzenden des dbb beamtenbund und tarifunion, Ulrich Silberbach, am zweiten Tag der Hauptversammlung wurde deutlich, dass die dbb Bundesseniorenvertretung im dbb über ein großes Maß an Wertschätzung verfügt. Silberbach schüttete in dankenswerter Offenheit ein Füllhorn an gewerkschaftlichen Themen aus, die derzeit im Raum stehen, vor allem auch in Bezug auf den mittlerweile unterzeichneten Koalitionsvertrag. Dabei gibt es auch für die Bundesseniorenvertretung viel zu tun, denke man hier an die Gesundheitspolitik oder auch an die Digitalisierung. Bei der Gesundheitspolitik steht eine Veränderung hin in Richtung Bürgerversicherung immer noch latent im Raum. Im Vorfeld müssen deshalb Wege gefunden werden, dieses Damoklesschwert endgültig abzuwenden.

Fazit: Die Hauptversammlung bot viel Diskussionsstoff und eine Fülle von nutzbringenden Informationen und ganz wichtig zu erwähnen und auf allen Ebenen publik zu machen ist, dass sich die Einrichtung einer dbb Bundesseniorenvertretung vor 5 Jahren mehr als bewährt hat.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

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das Team der BDZ-Bundesgeschäftsstelle wünscht Ihnen ein schönes und erholsames Osterfest!

Die Personalsituation bei den Service-Centern der Generalzolldirektion spitzt sich weiter zu

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Zu lange blieb die angespannte Personalsituation bei den Service-Centern unbemerkt. Daher drängte der BDZ bereits im letzten Jahr mit Nachdruck auf eine verstärkte Einstellung von Arbeitskräften zur Unterstützung der Service-Center.

Aufgrund der zugespitzten Personalsituation fand am Mittwoch, 28. März 2018, auf Initiative der BDZ Fraktion des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion am GZD-Standort Bonn ein Dialog zur aktuellen Situation bei den Service-Centern der GZD (Abteilung DII.C) statt. Die Generalzolldirektion (GZD) wurde hierbei durch den kommissarischen Leiter der Direktion I, Abteilungsdirektor Christof Schulte, den Direktionspräsidenten der Direktion II, Dr. Martin Scheuer, den Leiter der Abteilung DII.C (Service-Center), Abteilungsdirektor Andreas Wiezorek sowie Regierungsdirektor Philipp Schwedes und Oberregierungsrat Christian zur Nieden (Leiter der Arbeitsbereiche DII.C.21 bzw. DII.C.22 beim Service-Center Köln) vertreten. Für den BDZ waren die beiden stellvertretenden Bundesvorsitzenden, Thomas Liebel und Adelheid Tegeler sowie die Berichterstatter/in der BDZ Fraktion des GPR Kerstin Frieser und Daniel Staufer vertreten.

Die Abteilung DII.C (Service-Center) der GZD umfasst sämtliche Service-Center der GZD und gliedert sich in sechs Referate, die vorwiegend an den Dienstsitzen Rostock, Köln, Dresden, Düsseldorf, Saarbrücken und Stuttgart vertreten und zum Teil mit unterschiedlichen Aufgaben betraut sind. Darüber hinaus nehmen zahlreiche Beschäftigte an weiteren, dislozierten Standorten der GZD diverse Aufgaben der Service-Center wahr (z. B. Beihilfestelle Görlitz des Service-Center Dresden). Die Bearbeitungsstände zur Gewährung von Beihilfe, der Abrechnung von Reisekosten oder Versorgungsauskünften sowie der Personalfehlbestand fallen in den einzelnen Service-Centern unterschiedlich aus. Mittlerweile bestehen jedoch Bearbeitungszeiten bei der Reisekostenstelle des Service-Centers Köln von bis zu 19 Wochen, während beim Service-Center Rostock die Abrechnung von Beihilfeanträgen bis zu 32 Arbeitstage und die Mitteilung von Versorgungsauskünften bis zu 13 Monate in Anspruch nehmen. Der erwünschte Effekt einer massiven Reduzierung der Bearbeitungsstände mittels Verteilung offener Vorgänge bzw. nicht abschließend bearbeiteter Anträge auf die übrigen Service-Center der GZD ist aus Sicht des BDZ bislang nicht spürbar eingetreten.

Um dem weiterhin erhöhten Arbeitsanfall der Service-Center gerecht zu werden und die vorhandenen Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen, fordern die Verhandlungspartner des BDZ personelle Verstärkungsmaßnahmen für eine schnellstmögliche Reduzierung der Bearbeitungsstände. Im Einzelnen:

Beihilfestellen Rostock und Görlitz

Bei den Gesprächspartnern bestand Einvernehmen, dass die Bearbeitungszeiten im Bereich der Beihilfe von 30 Arbeitstagen und mehr (GZD-Standort Rostock) sowohl für die Beihilfeberechtigen -aus monetären Gründen-, als auch für die in diesem Bereich eingesetzten Beschäftigten, im Hinblick auf das zu verrichtende Arbeitspensum, nicht akzeptabel sind.

Verwaltungsseitig werden hierzu verschiedene fachliche und personelle Maßnahmen diskutiert bzw. wurden diese bereits umgesetzt. So werden Anträge auf Beihilfe ab einem Schwellenwert von 2.500 Euro mit besonderer Dringlichkeit bearbeitet. Darüber hinaus soll das Service-Center Rostock bei der Beihilfebearbeitung durch das Service-Center Dresden unterstützt werden, um so die Wartezeit für die Auszahlung der Beihilfe zu verkürzen bzw. das Personal am GDZ-Standort Rostock zu entlasten.

Zudem laufen derzeit -zusätzlich zu den fachlichen Lösungsansätzen- entsprechende Planungen bzgl. personeller Verstärkungsmaßnahmen. So ist geplant, das Service-Center Rostock kurzfristig mit bis zu 15 Beschäftigten (externe Stellenausschreibung [befristet für zwei Jahre]) zu unterstützen. Damit wird einem zentralen Lösungsvorschlag des BDZ – und insbesondere dessen Vertreter beim Service-Center Rostock – entsprochen, die seit der Errichtung der GZD die prekäre Personalsituation beim Service-Center Rostock bemängeln und dringend personelle Unterstützung einfordern. Im Dialog mit der GZD forderten die BDZ Vertreter gleichgelagerte Unterstützungsmaßnahmen für die Beihilfestelle Görlitz des Service-Center Dresden.

Ferner bestehen auch Überlegungen, gezielt ehemalige -jetzt bei anderen Dienststellen tätige- Beschäftigte des Service-Centers Rostock für eine sofortige und freiwillige Unterstützungsmaßnahme zu gewinnen, deren Erfahrung im Bereich der Beihilfebearbeitung zu nutzen und dadurch evtl. Einarbeitungszeiten zu verkürzen.

Aus Sicht der BDZ-Vertreter sind - zusätzlich zu den vorgenannten Ansatzpunkten - auch freiwillige Geschäftsaushilfen durch Beschäftigte anderer Dienststellen denkbar, die ohnehin aus privaten Gründen eine Dienstverrichtung beim Service-Center Rostock anstreben. Außerdem bedarf es eines verbesserten Informationsflusses über evtl. Antragsmodalitäten (z.B. Abschlagszahlungen bei Beihilfebeträgen) für die Beschäftigten und Versorgungsempfänger/innen.

Reisekostenstellen (Service-Center Dresden, Köln, Rostock, Saarbrücken)

Für den Bereich Reisekosten wurden ebenfalls die Bearbeitungszeiten (teilweise 19 Wochen) zwischen den Gesprächspartnern erörtert. Die kritische Personalausstattung der Reisekostenstellen lässt es vereinzelt nicht zu, dass die Dienstreisenden ihre Auslagen innerhalb eines akzeptablen Zeitraums erstattet bekommen. Zur Wahrheit gehört dazu, dass mit der Errichtung der GZD das Erfordernis von Dienstreisen zugenommen hat und folglich damit - je nach Zuständigkeit - auch mehr Reisekostenabrechnungen bei den Service-Centern auflaufen – verbunden mit einer steigenden Belastung der Beschäftigten bei den Reisekostenstellen.

Um diesem Problem zu begegnen, werden verwaltungsseitig z.B. beim Service-Center Köln Dienstposten des gehobenen Dienstes ausgeschrieben. Ungeachtet des Erfolgs dieser Ausschreibungen, sind aus BDZ-Sicht für eine Verbesserung weitere personelle und fachliche Maßnahmen zu forcieren. Langfristig könnte hierzu ein elektronisches Reisekostenmanagement beitragen, d.h. die Einführung einer vollelektronischen Workflowlösung, welche Reisemittelantrags-, Genehmigungs-, Buchungs- und Abrechnungsverfahren auf einer Plattform verbindet. Hierfür wurde GZD-seitig eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Interessenvertretungen bei der GZD eng begleiten werden. Nach Ansicht der BDZ-Vertreter sind jedoch weitere kurzfristige, personelle Unterstützungsmaßnahmen – in Form von externen Stellenausschreibungen - erforderlich. Die Möglichkeiten zur Kostenübernahme (Hotelkosten) bzw. das Instrument der Abschlagszahlung müssen verstärkt genutzt werden, was aufgrund der dadurch verminderten Auslagen für die Beschäftigten zu einer Entspannung der Situation beitragen könnte.

Versorgung

Bei der Erörterung weiterer gemeinsamer Ansatzpunkte, kommt aus BDZ-Sicht dem Thema Versorgungsauskunft eine besondere Bedeutung zu. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass in den nächsten 15 Jahren rund 40 % der Beschäftigten aus dem Dienst ausscheiden. Insbesondere die Informationsaufbereitung für ruhestandsnahe Kolleginnen und Kollegen im Hinblick auf den bevorstehenden Ruhestandseintritt. Es geht weiterhin um insgesamt 6,4 Milliarden Versorgungsbezüge, für welche die Service-Center verantwortlich sind. Schon allein deshalb muss auch die Frage gestellt werden, ob es nicht aufgrund der im Rahmen der demographischen Entwicklung ansteigenden Anzahl der Versorgungsempfänger/innen und der zunehmenden Komplexität der Aufgabenentwicklung einer weiteren Verstärkung dieser Arbeitsbereiche bedarf.

Beamte/Beamtinnen des Bundes haben gem. § 49 Absatz 10 Beamtenversorgungsgesetz einen Anspruch auf Erteilung einer Auskunft über Ihre zu erwartende Versorgung. Die Erstellung von Versorgungsauskünften gestaltet sich sehr aufwändig, da die bisherige Vita der/des Beschäftigten betrachtet werden und in die Berechnung mit einfließen muss. Dies führt zu Bearbeitungszeiten von teilweise mehreren Monaten (je nach personeller Ausstattung und Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Service-Center bis hin zu über einem Jahr).

Insgesamt bedarf es bei der Auskunftserteilung für Versorgungsansprüche von Bundesbeamten/innen eines politischen Umdenkens unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Beruf und Familie als ein wesentlicher Baustein für die Lebensphasenplanung der Beschäftigten. So bieten beispielsweise viele Landesbehörden im Internet entsprechende Plattformen an, bei der die Beschäftigten - unter Zugrundelegung der von ihnen gemachten Angaben (Geburtsdatum, Versorgungsgrund, voraussichtlicher Versorgungsbeginn usw.) - unverbindlich (ohne Rechtsansprüche) ihren bisher erreichten bzw. zukünftigen Ruhegehaltssatz sowie den Versorgungsabschlag und das Ruhegehalt berechnen können.

Auch vor dem Hintergrund des politischen Willens zum Ausbau der Digitalisierung scheint das Instrument eines online-Versorgungsrechners - zumindest für bestimmte standardisierte Fälle - mehr als zeitgemäß und kann das Informationsbedürfnis der/des ein oder anderen Beschäftigten im Vorfeld einer evtl. Antragstellung auf eine Versorgungsauskunft befriedigen. Die Gesprächspartner waren sich einig, dass als kurzfristige Lösung eine Überprüfung des Angebots zum Themenbereich Versorgung auf www.zoll.de zielführend erscheint. Langfristig ist aus Sicht der BDZ Vertreter ein Versorgungsrechner auf online-Basis unumgänglich.

Der BDZ wird die angespannte Personalsituation bei den Service-Centern weiterhin kritisch begleiten und im Rahmen seiner Mittel zu Lösungsansätzen beitragen. Zudem werden die BDZ Vertreter in nächster Zeit verstärkt Dienststellenbesuche bei den Service-Centern vor Ort wahrnehmen, um weiterhin mit den betroffenen Beschäftigten ins Gespräch zu kommen.

Wir werden weiter berichten.

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Demo in Berlin mit starker BDZ-Präsenz

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Bislang hat die Arbeitgeberseite die gewerkschaftlichen Forderungen als unangemessen zurückgewiesen. Adelheid Tegeler, Mitglied der Bundestarifkommission und stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende, machte in ihrer Rede bei der Abschlusskundgebung vor dem Bundesfinanzministerium deutlich, dass sich an der Forderung nach einer linearen Entgelterhöhung von 6 %, mindestens aber 200 € nichts geändert habe. Es könne nicht sein, dass sich die neue Regierung mit 209 hochdotierten Stellen aus dem Bereich des Zolls und der Bundespolizei verstärke und gleichzeitig die Forderung von 6% als unangemessen und überhöht betrachte. Es sei genug Geld vorhanden, um die Forderungen zu erfüllen, ohne die „schwarze Null“ im Haushalt zu gefährden.

Sie betonte, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den letzten Jahren schon genug für die Einkommenssteigerung getan hätten, indem sie ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit geleistet hätten. Insbesondere seien die immer neuen dem Zoll übertragenen Aufgaben von den Beschäftigten klaglos bewältigt worden. Nach den Debatten um die Frage, wieviel Staat sich unser Land leisten kann, habe sich die Einsicht durchgesetzt: Öffentlicher Dienst muss sein. Eher mehr als weniger. Adelheid Tegeler verwies diesbezüglich auf den Koalitionsvertrag, der ein ausdrückliches Bekenntnis zu einem modernen öffentlichen Dienst beinhaltet, der seinen Aufgaben gut, zuverlässig und effizient erledigt. Gute Leistung müsse aber auch angemessen honoriert werden, und nicht nach dem Aldi-Prinzip: Gute Leistung bei kleinen Preisen.

Auch die auf die Jugend bezogenen Forderungen nach einer Entgelterhöhung von 100 €, verbindlichen Zusagen zur Übernahme und der Tarifierung einer Ausbildungsvergütung für betrieblich-schulische Ausbildungsgänge, würden aufrechterhalten. Diese Forderung sei erforderlich, um den öffentliche Dienst zukunftsfähig zu halten und wettbewerbsfähig gegenüber der Privatwirtschaft zu gestalten.

Weiterhin halte man an der Forderung nach einer Änderung der Befristungspraxis im öffentlichen Dienst fest. Auch hier ermahnte Tegeler die Arbeitgeberseite wieder, sich an die Aussagen im Koalitionsvertrag zu halten. Danach sollen sachgrundlose Befristungen wieder zur Ausnahme, das unbefristete Arbeitsverhältnis wieder zur Regel werden. Endlose Kettenbefristungen sollen abgeschafft werden.

Abschließend betonte Adelheid Tegeler, dass es nur einen öffentlichen Dienst geben. Für den BDZ und dbb gebe es daher nur ein Ziel: Die in Potsdam verhandelte lineare Einkommenserhöhung muss auch für die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes zeit- und wirkungsgleich übernommen werden.

Der BDZ-Bundesvorsitzende dankt den zahlreichen Teilnehmer(inne)n des BDZ, die aus dem gesamten Bundesgebiet unter Inanspruchnahme von Urlaub bzw. Zeitausgleich nach Berlin gekommen sind, um für unsere Forderungen gemeinsam zu demonstrieren. Dankeschön!

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Dieter Dewes im Gespräch mit Staatssekretär Dr. Bösinger

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Dr. Bösinger ist seit dem 14. März 2018 Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen. Dr. Rolf Boesinger, 52 Jahre alt, wird aufgrund des Neuzuschnitts der Zuständigkeiten im BMF die Abteilungen III (Zoll; Umsatzsteuer; Verbrauchsteuern), IV (Steuerabteilung) sowie V (Föderale Finanzbeziehungen, Staats- und Verfassungsrecht, Rechtsangelegenheiten; Historiker-Kommission) verantworten. Damit ist er unser Ansprechpartner in allen Angelegenheiten der Bundeszollverwaltung.

Der promovierte Wirtschaftswissenschaftler war ab 2005 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig. Dort war er zunächst bis 2008 Leiter des Leitungs- und Planungsstabs, anschließend bis 2010 Leiter der Abteilung Grundsatzfragen, Rentenfinanzen, Innovation und Information und von 2011 bis 2012 Leiter der Gruppe „Unternehmensbezogene Aktivitäten einer zukunftsgerechten Arbeitswelt - Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (CSR)“.

Ab 2012 leitete Dr. Bösinger den Planungsstab der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg. Zum 17. April 2015 wurde er von Senator Frank Horch zum Staatsrat für den Bereich Wirtschaft und Innovation der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation im Senat Scholz II berufen, ein Amt, das er bis zu seiner Ernennung als Staatssekretär im BMF innehatte. Bösinger wirkte als Wirtschaftsstaatsrat insbesondere an der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen mit.

Dr. Bösinger stellte einleitend fest, dass er in der Hansestadt Hamburg die ersten Kontakte zur Zollverwaltung knüpfen konnte.

Besprochen wurden insbesondere die Personalsituation in der GZD, die fehlenden Ausbildungskapazitäten, die FIU, Herausforderungen in Bezug auf den Brexit, um nur einige zu nennen.

Einig war man sich, dass man in den nächsten Wochen einen intensiven Meinungsaustausch führen wird.

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Investitionsstau beim Zoll führt zu bedingter Einsatzfähigkeit!

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Die Belastungen und der Arbeitsdruck auf die Beschäftigten nehmen exorbitant zu. Mehr als 3.000 Dienstposten sind unbesetzt. Mehr als 40 % der Zöllnerinnen und Zöllner werden in den nächsten zehn Jahren ruhestandsbedingt aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Viele Beschäftigte unterstützen personalnotleidende Zollbehörden zu Lasten anderer Einheiten. Der Personalmangel wird seit Jahren verwaltet anstatt perspektivisch beseitigt. Der gesetzliche Auftrag des Zolls kann an zahlreichen Zollbehörden nur noch bedingt wahrgenommen werden. Der BDZ fordert daher ein Investitionspaket für deutlich mehr Planstellen und Personal sowie aufgabengerechteres Einsatzmaterial, IT-Infrastruktur und modernisierte Dienstgebäude in dreistelliger Millionenhöhe.

In den vergangenen Jahren sind zu den vielfältigen Tätigkeiten des Zolls neue Heraus-forderungen und Aufgaben hinzugekommen, die erhöhte Anforderungen unmittelbar an die Kompetenz der Zöllnerinnen und Zöllner stellen und ein entsprechend hohes Niveau der Beschäftigten erfordern. Beispielhaft steht hierfür die Ausweitung der Mindestlohnkontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die Intensivierung der Geldwäschebekämpfung durch die Neuerrichtung der Financial Intelligence Unit (FIU) bei der Generalzolldirektion oder die erfolgreiche Übernahme Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Landesfinanzbehörden.

Das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht!

Das Ende der Fahnenstange an Aufgabenzuwächsen ist für den Zoll jedoch noch lange nicht erreicht. Beispielsweise werden nach ersten Schätzungen des BDZ auf die Vollstreckungseinheiten des Zolls mit Einführung der Infrastrukturabgabe mehr als 600.000 Vollstreckungsfälle zukommen. Die enormen Auswirkungen des Brexits auf den Zoll werden voraussichtlich zum 1. Januar 2021 relevant. Der Brexit berührt unmittelbar die meisten Aufgaben des Zolls, insbesondere die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs. Zielsetzung des Vereinigten Königreichs ist es, den Europäischen Binnenmarkt und die Zoll-union zu verlassen. Der BDZ geht davon aus, dass es insgesamt zu einem Personalmehrbedarf von über 2.000 Arbeitskräften bei den Hauptzollämtern kommen wird.

Durch die gestiegenen Einsatzanforderungen der Zöllnerinnen und Zöllner oder die veränderte Komplexität zu bearbeitender steuer- und zollrechtlicher Vorgänge, gerade auch in technischer Hinsicht, sind Investitionen in Personal und Ausstattungsmaterial erforderlich, um operative Einsatzerfolge zu verzeichnen bzw. die Höhe der durch den Zoll erzielten Abgaben/Verbrauchsteuern weiterhin sicherzustellen. Dazu zählt auch der verbesserte Schutz der Zöllnerinnen und Zöllner vor dem Hintergrund der gestiegenen Gewaltbereitschaft gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

Investitionsstau beseitigen!

Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, dass der Zoll mit dem vorhandenen Personal – trotz des engagierten und flexiblen Einsatzes der Beschäftigten – bei einer gleichmäßigen Erledigung der Aufgaben aufgrund der Vielzahl unbesetzter Dienstposten an seine Grenzen stößt. Dazu fordert der BDZ konkret:

  • die Erhöhung der jährlichen Einstellungsermächtigungen auf 2.500 Nachwuchskräfte (1.500 Nachwuchskräfte des mittleren Dienstes, 1.000 Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes),
  • nachhaltige Investitionen zur Stärkung der Aus- und Fortbildungskapazitäten des Zolls zum personellen und räumlichen Ausbau der Bildungsinfrastruktur und
  • breitere finanzielle Spielräume für die Fortentwicklung von IT-Verfahren, Digitalisierung sowie moderne Einsatzmaterialien.

Darüber hinaus fordert der BDZ einen kurzfristigen Lösungsansatz zur Beseitigung der Personalfehlbestände durch die verstärkte Einstellung von Tarifbeschäftigten. Der BDZ drängt zudem in Zusammenarbeit mit dem dbb beamtenbund und tarifunion auf eine spürbare Verbesserung der Einkommensverhältnisse für die Bundesbeschäftigten im Rahmen der laufenden Einkommensrunde und eine Rückführung der erhöhten Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden. Der BDZ wird in den kommenden Wochen mit den „neuen“ Verantwortlichen im BMF intensive Gespräche fortsetzen.

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BDZ fordert von der Politik konkrete Maßnahmen

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Der Sozialmissbrauch breitet sich in Deutschland immer weiter aus. Immer wieder werden Beschäftigte aufgegriffen, welche unter menschenunwürdigen Verhältnissen arbeiten müssen, nicht den Mindestlohn erhalten und keine Abgaben zahlen. Die Politik hat sich das Ziel gesetzt diesen Missständen konsequent zu begegnen.

Vor diesem Hintergrund diskutierten die Beteiligten unter Moderation der stellvertretenden BDZ-Bezirksvorsitzenden Sebastian Harms und Sandro Kappe Handlungsstrategien im Kampf gegen den Sozialmissbrauch. Teilnehmer waren Frau Kaiser (Justizbehörde), Herr Scholz (BMF, IIIA3), Frau Stockstrom (FKS Hamburg), Herr Burmester (Behörde für Arbeit, Soziales, Familie, Integration Hamburg), Herr Andresen (Deutsche Rentenversicherung Nord), Frau Jabs (Bundesarbeitsagentur), Herr Simon (Generalzolldirektion), der haushaltspolitische Sprecher und Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs (SPD), der Fraktionsvorsitzende der Hamburger Bürgerschaft und Finanzsenator von Hamburg, Herr Dressel (SPD), der Fraktionsvorsitzende der Hamburger Bürgerschaft Herr Tjarks (Bündnis 90/Die Grünen) sowie der stellv. Bundesvorsitzende und Bezirksvorsitzende Christian Beisch.

Der BDZ präsentierte dem Runden Tisch in Hamburg eine Reihe zentraler Forderungen im Kampf gegen den systematischen Sozialleistungsmissbrauch, unter anderem eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten bei der Zollverwaltung von 1.400 auf mindestens 2.500 zur Besetzung offener Stellen und ein Ausbau der Fortbildungskapazitäten zur Stärkung der Fachkompetenz.

Konsens bestand unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, dass zur Steigerung der Kontrolldichte – im Rahmen eines risikoorientierten Kontrollansatzes – eine Erhöhung des Personaleinsatzes sowohl beim Zoll, wie auch bei der Staatsanwaltschaft und der Deutschen Rentenversicherung Nord bzw. Bund erforderlich ist. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die für die Kontrolle des Mindestlohns zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die in enger arbeitsaufwändiger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und der Deutschen Rentenversicherung die Hintermänner der organisierten Schwarzarbeit verfolgt.

Dazu meinte der SPD-Bundestagsabgeordnete Kahrs: „Bei den Koalitionsverhandlungen wurde sich mit der CDU auf eine Erhöhung der Ausbildungsplätze auf mindestens 2.000 verständigt. Es ist nicht mehr die Frage des ob, sondern wann die Erhöhung kommt.“

Sandro Kappe stellte in einem Resümee fest, dass der Dialog fortgesetzt werden müsse. Wenn die Politik nicht zum Zoll komme und den Forderungen Rechnung trage, müsse der Zoll auf die Politik zugehen, wozu der BDZ mit seiner Veranstaltungsreihe einen vielbeachteten Beitrag leiste.

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BDZ-Bundesvorsitzender Dewes im Gespräch mit Haushaltsstaatssekretär Gatzer

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Staatssekretär Gatzer war bereits von 2005 bis 2017 als Finanzstaatssekretär tätig und dabei u.a. für den Haushalt, die föderalen Finanzbeziehungen und den Zoll zuständig. Anfang des Jahres wechselte er zur Deutschen Bahn, wo er Chef der DB Station & Service wurde. Auf Wunsch von Bundesfinanzminister Olaf Scholz kehrte er nun wieder zum Bundesfinanzministerium zurück.

Aufgrund des neuen Aufgabenzuschnitts des Ressorts ist er zwar nicht mehr direkt für den Zoll, aber weiterhin für den Bundeshaushalt zuständig und bleibt damit für den BDZ ein wichtiger Ansprechpartner in für den Zoll relevanten Haushaltsfragen.

Der BDZ-Bundesvorsitzende Dewes freut sich, die Zusammenarbeit mit Staatssekretär Gatzer fortsetzen zu können. In dem Gespräch thematisierte Dewes scherpunktmäßig die aktuelle unbefriedigende Personalsituation. Dies gilt insbesondere bei der FIU, den See- und Flughäfen, dem Sachgebiet B und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Dringender Handlungsbedarf besteht weiterhin im Bereich der Verwaltung der Kfz-Steuer und der Infrastrukturabgabe, die zwar um ein Jahr verschoben wurde, aber trotzdem den Zoll in absehbarer Zeit vor große Herausforderungen stellen wird.

Wichtigstes Thema für Dewes war die Erhöhung der Einstellungsermächtigungen und dass endlich die Ausbildungskapazitäten in erforderlichem Umfang geschaffen werden. Gatzer betonte in diesem Zusammenhang, dass er die Notwendigkeit von zusätzlichen Planstellen und einer vorangehenden Erhöhung der Einstellungsermächtigungen sieht und von einer Erhöhung ausgeht. Hinsichtlich der Höhe der erforderlichen Planstellen und Einstellungsermächtigungen liegen die Vorstellungen des Haushaltstaatssekretärs und des BDZ-Bundesvorsitzenden noch ein großes Stück auseinander und Dewes wird in den kommenden Wochen noch einige Gespräche mit Hauhalts- und Finanzpolitikern führen, um die berechtigten Anliegen des BDZ und der Beschäftigten deutlich zu machen.

Zu den anstehenden Tarifverhandlungen, für die Gatzer als Haushaltsstaatssekretär des BMF zuständig ist, teilte dieser mit, dass zwar noch kein Ergebnis vorliege, er aber schon jetzt die 1:1-Übertragung auf den Beamtenbereich zusichern könne.

Im Anschluss an die Zolljahrespressekonferenz am 17.04.2018, bei der Bundesfinanzminister Scholz die Jahresbilanz der Zollverwaltung vorstellen wird, werden Dewes und Gatzer ihren Dialog fortsetzen und insbesondere die Diskussion über mögliche Lösungsansätze bezüglich der drängenden Personalprobleme des Zolls vertiefen.

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Aufstockung des Personals zwingend erforderlich

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FAZ, Focus und Merkur berichten, dass Bundesfinanzminister Scholz mehrere hundert Stellen schaffen möchte. Der Aufbau zusätzlicher Stellen soll mit dem Etat 2018 beginnen und in den folgenden Jahren fortgesetzt werden.

Der Bundesvorsitzende Dieter Dewes wird in den Berichten mit seiner im Vorfeld der Zolljahrespressekonferenz formulierten Kritik am Personalnotstand zitiert, der mittlerweile zu einer nur noch bedingten Einsatzfähigkeit des Zolls geführt hat. Diese Kritik hatte ein breites Medienecho gefunden.

Dewes sieht sich durch die aktuelle Entwicklung in seiner Einschätzung der Personalmisere beim Zoll bestätigt und zeigte sich erfreut, dass die nachhaltige, mit Forderungen nach deutlich mehr Personal verbundene Kritik des BDZ am Personalnotstand des Zolls endlich Früchte zu tragen verspricht.

Mit den positiven Signalen seitens der Regierung für eine Stärkung des Zolls besteht eine gute Basis für den weiteren Dialog mit der Politik. Dewes wird im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen seine Gespräche mit Haushalts- und Finanzpolitikern weiter fortsetzen.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle Berichterstattung.

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BDZ fordert zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich

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Es profitieren die derzeit Beschäftigten, aber auch die künftig einzustellenden Beschäftigten. Der BDZ Bundesvorsitzende begrüßte das Verhandlungsergebnis, das substanzielle Verbesserungen für die Beschäftigten bringe. Die Verhandlungsrunde sei jedoch für den BDZ erst abgeschlossen, wenn auch die Bundesbeamten angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung beteiligt werden und das Volumen der Tarifeinigung sowohl auf die Besoldungs- als auch auf die Versorgungsempfänger des Bundes zeit- und inhaltsgleich übertragen worden sei. Er dankte Adelheid Tegeler für ihren Einsatz als Mitglied der Verhandlungskommission sowie den BDZ-Mitgliedern, die durch ihre starke Präsenz bei den Demonstrationen insbesondere am 9. April in Berlin maßgeblich zu dem Verhandlungsergebnis beigetragen hätten.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

  • Zugewinn für Berufsanfänger und Leistungsträger

Die zehnprozentige Kürzung der Einstiegsgehälter wurde rückgängig gemacht und auch die weiteren Stufenwerte spürbar angehoben. Zukünftig beginnen Berufsanfänger mit attraktiveren Einstiegsgehältern und berufserfahrene Leistungsträger erhalten ebenfalls einen Zugewinn. Außerdem wurden die bisher sehr unregelmäßigen Stufenabschnitte geglättet und dadurch gerechter gestaltet.

Erreicht wird dieser Prozess durch drei Erhöhungsschritte (1. März 2018, 1. April 2019, 1. März 2020), die für die unterschiedlichen Entgeltgruppen und die unterschiedlichen Stufen unterschiedlich ausfallen. Eine Mindestanhebung von ca. 90 Euro bei der ersten Steigerung und ca. 80 Euro bei der zweiten Steigerung sorgt für einen angemessenen Zugewinn bei den unteren Einkommensgruppen.

Die gerade erwähnte Mindestanhebung wird dadurch verstärkt, dass die Beschäftigten von EG1 bis EG6 mit Wirkung vom 1. März 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro erhalten.

Durchschnittlich beträgt die Einkommenserhöhung 7,5 Prozent (bereits nach 25 Monaten erreicht) über eine Laufzeit von 30 Monaten.

  • Azubis und Praktikanten

Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte erhöhen sich ab 1. März 2018 um einen Festbetrag in Höhe von 50,00 Euro und ab 1. März 2019 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50,00 Euro.

Darüber hinaus wird der Urlaubsanspruch der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten ab dem Urlaubsjahr 2018 bei einer 5-Tage-Woche von 29 auf 30 Arbeitstage erhöht. Die bisherige Übernahmeregelung wird über die Mindestlaufzeit der Entgeltregelungen hinaus bis einschließlich Oktober 2020 vereinbart.

  • Altersteilzeit

Unter den weiteren Ergebnisbestandteilen ist die Regelung zur Altersteilzeit hervorzuheben: Die bestehenden Regelungen zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells nach den Tarifverträgen zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte des Bundes und der VKA werden bis zum 31. August 2020 verlängert.

Fazit

Im Kern der Einigung steht die Verabschiedung einer neuen Entgelttabelle. Die Notwendigkeit ergab sich aus den seit Anfang an vorhandenen systematischen Brüchen und der Entwicklung seit der Vereinbarung des TVöD im Jahr 2005, die durch verschiedene Sockel- und Mindestbeträge die Wertigkeiten der verschiedenen Entgeltgruppen zunehmend verschoben hat.

Zukünftig beginnen Berufsanfänger mit attraktiveren Einstiegsgehältern und berufserfahrene Leistungsträger erhalten ebenfalls einen Zugewinn. Außerdem wurden die bisher sehr unregelmäßigen Stufenabschnitte geglättet und dadurch gerechter gestaltet. Zudem hat sich mittlerweile auch bei den Arbeitgebern die Erkenntnis durchgesetzt, dass die bisherige Tabellenstruktur und das Niveau nicht mehr ausreichen, um ausreichend Fachkräfte gewinnen zu können. Aufgrund dieser Einigung wird auch der Zoll im Wettbewerb um Fachkräfte zukünftig gestärkt.

Übertragung des linearen Teils auf den Beamtenbereich des Bundes

Dewes forderte eine schnelle Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich entsprechend den Zusagen Seehofers. Für den BDZ und den dbb ist es richtig und ein wichtiges Signal der neuen Bundesregierung, dass der Bundesinnenminister Horst Seehofer unmittelbar nach der Tarifeinigung erklärt hat, dass er dem Bundeskabinett zeitnah ein Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 vorlegen wird. Dieses muss sowohl die Einmalzahlung wie auch Linearanpassungen beinhalten, die das Gesamtvolumen der Tarifeinigung auf die Beamten, Richter und Soldaten übertragen.

Im Anschluss an die Tarifverhandlungen und die voraussichtliche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich werde sich der BDZ zudem erneut für die Rückführung der erhöhten Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte auf 39 Stunden einsetzen. Diese Forderung wurde bewusst nicht mit den Tarifverhandlungen verbunden um zu verhindern, dass die Reduzierung der Arbeitszeit mit Abstrichen bei der Besoldungserhöhung erkauft werden muss.

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Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen: Klarheit schaffen!

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Im BDZOpens external link in new window Aktuell Nr. 2 vom 31. Juli 2017 berichteten wir u.a. darüber, dass eine Umwandlung der ehemaligen Aufwandsentschädigung für Mehraufwendungen wie z.B. Reinigung in eine Erschwerniszulage erreicht wurde. Frühzeitig haben wir allerdings auch gegenüber dem BMF auf die Probleme bei der Umsetzung der neuen Regelung hingewiesen. Dies betrifft insbesondere das Erfordernis eine Konkretisierung der in § 17 EZulV sehr allgemein gehaltenen Anspruchsvoraussetzungen.

Die neue Erschwerniszulage ist in § 17 EZulV wie folgt geregelt: 

Absatz (1) Beamte, die bei ihrer Kontroll- oder Ermittlungstätigkeit Fäkalien oder mit Fäkalien oder Körperflüssigkeiten kontaminierte Personen oder Gegenstände manuell untersuchen, erhalten eine Zulage.
Absatz (2) Die Zulage erhalten unter den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen auch Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst.
Absatz (3) Die Zulage beträgt 11,10 Euro für jeden Tag, an dem eine Tätigkeit nach Absatz 1 ausgeübt wird, höchstens jedoch 111 Euro monatlich.

Im Geschäftsbereich des BMI wurde die Regelung zum 1. Mai 2017 in Kraft getretenen Regelung bereits umfassend umgesetzt. Knapp sechs Wochen nach Inkrafttreten, also Mitte Juni 2017, hat das Bundespolizeipräsidium für den Bereich der Bundespolizei Hinweise zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Zahlbarmachung der neuen Zulage mit Beispielen samt Forderungsnachweis für den nachgeordneten Bereich gegeben.

Beim Zoll hingegen beschränken sich die Regelungen für die praktische Umsetzung bislang im Wesentlichen auf eine Verfügung der Generalzolldirektion vom 29. September 2017, in der die Zahlbarmachung der Zulage durch folgende Anweisung auf unstrittige Fälle reduziert wird: „Ich bitte daher bis auf Weiteres von einer Weitergabe der Anträge auf Zulagengewährung an die Service-Center abzusehen, soweit die Belastungen nicht mit einer erheblichen Verschmutzung (z. B. durch Fäkalien oder Körperflüssigkeiten an inkorporierten und wieder ausgeschiedenen Rauschgift-Packs) begründet werden.“ Ein bundesweit einheitlicher Forderungsnachweis liegt nach wie vor nicht vor.

Obwohl die beiden Berichterstatter des Hauptpersonalrats, Sabine Knoth und Hans Eich (beide BDZ) gegenüber dem BMF mehrfach auf die Dringlichkeit des Vorgangs hingewiesen haben, laufen die Bemühungen des BMF um eine einheitliche Regelung in BMF und BMI schleppend. Auf der Grundlage eines Vorlageberichts der GZD zu Beginn des Monats November 2017 berichtete das BMF Anfang Januar 2018 dem BMI über die vorliegenden Probleme bei der praktischen Umsetzung der neu geregelten Erschwerniszulage im Geschäftsbereich des BMF (siehe Opens external link in new windowBDZ Aktuell Nr. 1 2018 vom 15.01.2018 Verlinkung).

Dass es nun bis Mitte April 2018 immer noch zu keinem gemeinsamen Gesprächstermin zwischen BMI und BMF zur Klärung der konkreten Anspruchsvoraussetzungen gekommen ist, kann aus Sicht des BDZ keinesfalls akzeptiert werden. Deshalb hat der BDZ jetzt erneut mit Nachdruck gegenüber dem BMF deutlich gemacht, dass die Beschäftigten endlich zeitnah klarstellende Regelungen erwarten, die im Übrigen nicht zum Nachteil der Zöllnerinnen und Zöllner gegenüber der Bundespolizei führen dürfen.

Vor dem Hintergrund der Zusage im Koalitionsvertrag vom 14. März 2018 zwischen CDU, CSU und SPD, den Zoll in allen Aufgabenbereichen insbesondere durch Personalmaßnahmen (Stellen, Besoldung) stärken zu wollen, sollte das BMF eine zeitnahe Umsetzung der Regelung auch in der Zollverwaltung anstreben.

Das BMF hat gegenüber dem HPR auf die Frage nach einer möglichen Verjährung der Ansprüche mitgeteilt, dass auch für Ansprüche auf die Erschwerniszulage nach § 17 EZulV die normalen Verjährungsregeln gelten. Ansprüche verjähren danach gemäß § 195 BGB innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.

Wir werden weiter berichten!

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Dewes im Gespräch mit MdBin Arndt-Brauer (SPD)

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MdBin Arndt-Brauer war in der letzten Legislaturperiode Vorsitzende des Finanzausschusses. Derzeit ist sie ordentliches Mitglied des Finanzausschusses und stellvertretendes Mitglied des Haushaltsausschusses sowie stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Finanzen und Mitglied des Vorstands der SPD-Bundestagsfraktion.

Eines der Schwerpunktthemen bildete die unzureichende praktische Umsetzung der neu geschaffenen Erschwerniszulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen (wir berichteten: Opens external link in new windowhttp://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/dringender-handlungsbedarf-gegeben.html).

Während im Geschäftsbereich des BMI für die Bundespolizei bereits konkretisierende Regelungen sowohl hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen als auch der Beantragung der Erschwerniszulage geschaffen wurden, fehlt es im Geschäftsbereich des BMF an entsprechenden Regelungen. Der BDZ Bundesvorsitzende forderte eine zeitnahe Abstimmung zwischen BMF und BMI, um schnellstmöglich eine Gleichbehandlung bei Zoll und Bundespolizei bzgl. der neuen Erschwerniszulage sicherzustellen. 

Als weiteres Schwerpunktthema sprach der BDZ-Bundesvorsitzende die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage an. Die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ist aufgrund des Versorgungsreformgesetzes 1998 des Bundes im Rahmen einer Übergangsregelung für BesGr. A 10 aufwärts ab 01.01.2008 und für die BesGr. bis A 9 ab 01.01.2011 weggefallen. Der BDZ drängt darauf, die Ruhegehaltsfähigkeit auf Bundesebene wiedereinzuführen. Bereits in der letzten Legislaturperiode hatte Dewes diese Frage gegenüber dem damaligen Finanzminister Schäuble sowie verschiedenen Haushalts- und Finanzpolitikern thematisiert. In der aktuellen Legislaturperiode wird Dewes seine Gespräche diesbezüglich fortführen.

Dewes und Arndt-Brauer vereinbarten, im Dialog zu bleiben.

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Dewes im Gespräch mit Bundesfinanzminister Scholz

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Olaf Scholz war von 2007 bis 2009 Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie vom 7. März 2011 bis 13. März 2018 Erster Bürgermeister von Hamburg. Seit dem 14. März 2018 ist er Bundesminister der Finanzen und Vizekanzler.

Ausgangspunkt des Gesprächs bildete die aktuelle Bilanz der Zollverwaltung, die Scholz im Rahmen der Zolljahrespressekonferenz am 17. April 2018 vorgestellt hatte und die trotz der Personalengpässe positiv ausgefallen ist.

Im Rahmen der anschließenden Diskussion über die aktuelle Personalsituation wurden alle Bereiche der Zollverwaltung angesprochen. Dewes stellte gegenüber dem Minister klar, dass der Zoll in vielen Bereichen personell auf Kante genäht ist und damit bei der Frage des Personalbedarfs nicht einzelne Bereiche herausgehoben werden dürfen.

Wie bereits in der Zolljahrespressekonferenz sagte der Minister zu, den Zoll stärken zu wollen. Dies betrifft sowohl die Personal- als auch die Sachausstattung.

Übereinstimmung bestand auch darin, dass ein sukzessiver Aufbau von Planstellen beginnend mit dem Haushalt 2018 erforderlich ist und auch die Einstellungsermächtigungen erhöht werden müssen. Der Minister wird sein besonderes Augenmerk auch darauf legen, dass das Konzept zur Erhöhung der Ausbildungskapazitäten umgesetzt wird.

Auch gab es Übereinstimmung in Fragen der Struktur der GZD. Dewes und Scholz waren sich einig, dass die neu ausgerichtete Zollverwaltung einer Evaluierung, jedoch keiner neuen Struktur bedarf, dies zeige auch die Erfolgsbilanz des Zolls. Dazu ist es zwingend erforderlich, so Dewes, dass so wie ursprünglich geplant und vereinbart die Eigenverantwortung der Ortsebene gestärkt wird.

Weitere Themen konnten in dem ersten Gespräch zwischen Dewes und Scholz zunächst nur angerissen, aber noch nicht abschließend ausdiskutiert werden und sollen im weiteren Dialog vertieft werden. Dies gilt insbesondere für die Anhebung der Eingangsämter im mittleren und gehobenen Dienst sowie die Anhebung der Obergrenzen in den Laufbahnen und die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage.

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Dewes im Gespräch mit den Haushaltspolitikern Schwarz und Dr. Berghegger

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In der letzten Legislaturperiode war MdB Schwarz im Finanzausschuss Berichterstatter seiner Fraktion für Umsatzsteuer, Steuerkriminalität, Ratingagenturen und Verbrauchssteuern. Nun ist er im Haushaltsausschuss unter anderem für den Haushalt des Bundesfinanzministeriums zuständig. Schwarz will nach eigenen Aussagen in dem neuen Aufgabenfeld nahtlos an seine bisherigen Arbeitsschwerpunkte Steuerkriminalität und Steuervermeidung anknüpfen und insbesondere daran arbeiten, den Zoll in allen seinen Arbeitsbereichen zu stärken. Als Berichterstatter der SPD für die Zollverwaltung ist er für den BDZ einer der wichtigsten Ansprechpartner.

 

BDZ-Bundesvorsitzender Dewes, MdB Dr. Berghegger (CDU)

Dr. Berghegger ist Obmann seiner Fraktion im Haushaltsausschuss und wurde von der Arbeitsgruppe Haushalt der CDU/CSU-Fraktion erneut als Berichterstatter für den Etat des Bundesfinanzministeriums und damit für den Zoll bestimmt. Zugleich ist Berghegger stellvertretender haushaltspolitischer Sprecher der Unionsfraktion.

Bei den Treffen wurden die aktuellen Herausforderungen der Zollverwaltung und mögliche Lösungsansätze im Hinblick auf eine verbesserte Personal- und Sachausstattung umfassend diskutiert.

Personal/Planstellen/Einstellungsermächtigungen

Dewes erläuterte die Forderungen des BDZ nach einer kegelgerechten Planstellen-/Stellenerhöhung von insgesamt 3.500 Planstellen/Stellen (1.500 Planstellen des gehobenen Dienstes und 2.000 Stellen des mittleren Dienstes) sowie einer Erhöhung der jährlichen Einstellungsermächtigungen auf 2.500 Nachwuchskräfte (1.500 Nachwuchskräfte des mittleren Dienstes und 1.000 Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes). Dabei ist allen Beteiligten klar, dass aufgrund der noch fehlenden Ausbildungskapazitäten die Zahlen in dieser Höhe erst in den kommenden Haushaltsjahren realisiert werden können.

Eine entsprechend verbesserte Personalausstattung ist aufgrund des weitreichenden Aufgabenzuwachses der Zollverwaltung zwingend erforderlich. So müssen zur Umsetzung des Fluggastdatengesetzes im Bereich des Zollkriminalamts ein weiteres Fachgebiet eingerichtet sowie Dienstposten bei den Zollfahndungsämtern und Hauptzollämtern mit größeren internationalen Flughäfen eingerichtet werden. Die aufgrund hoher Arbeitsrückstände in die Kritik geratene Financial Intelligence Unit (FIU) ist durch weitere Stammbeschäftigte dauerhaft zu verstärken. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) muss durch einen sichtbaren Stellenzuwachs in die Lage versetzt werden, die komplexen Prüfungen und Ermittlungen im Rahmen des von ihr verfolgten Ansatzes „Qualität vor Quantität“ zu bewältigen. Dem erhöhten Personalbedarf für die neu übernommene Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, der bislang zu Lasten anderer Organisationseinheiten der Zollverwaltung gedeckt wurde, muss endlich Rechnung getragen werden. Des Weiteren ist eine deutliche Stärkung des Zolls zur Erfüllung der Aufgaben im Zollfahndungsdienst zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und der Kontrolleinheiten bei der Überwachung von Verboten und Beschränkungen im Waren- und Reiseverkehr erforderlich.

Zudem können die in naher Zukunft auf den Zoll zukommenden weiteren Herausforderungen nur auf der Basis einer verbesserten Personalausstattung bewältigt werden. Dies gilt zum einen für die Einführung der Infrastrukturabgabe, deren Vollstreckung dem Zoll vollständig übertragen werden soll. Zum anderen werden die Auswirkungen des Brexits auf die Zollverwaltung, insbesondere die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs, voraussichtlich zum 1. Januar 2021 spürbar werden.

Dewes stellte weitere Ansätze einer verbesserten Personalpolitik dar, die die Gesamtsituation der Zollverwaltung in den Blick nehmen muss. Im Rahmen der Verfolgung eines ganzheitlichen Ansatzes bei der Verbesserung der Personalsituation bedarf es daher einer Anhebung der Eingangsämter im mittleren und gehobenen Dienst. Darüber hinaus sind Hebungen im gehobenen Dienst aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Beschäftigten zwingend. Im mittleren Dienst bat Dewes um Unterstützung dafür, die Obergrenzen von derzeit 40% auf 50% zu erhöhen, um die Beförderungssituation in A9m und insbesondere A9m+Z zu verbessern.

Ausbildung

Des Weiteren wurden die erforderlichen Verbesserungen in der Ausbildung besprochen. Als flankierende Maßnahme zu den Stellenerhöhungen und der Anhebung der Einstellungsermächtigungen müssen aus Sicht des BDZ die Aus- und Fortbildungskapazitäten bei den Bildungseinrichtungen der Generalzolldirektion sowie den Ausbildungshauptzollämtern entsprechend ausgebaut und die Zahl der hauptamtlich Lehrenden erhöht werden.

Sachausstattung

Darüber hinaus erläuterte Dewes, dass die Zollverwaltung zur Sicherstellung ihrer Zukunftsfähigkeit eines Steuerungsimpulses in Form einer modernen Ausstattung bedarf.

Aus Sicht des BDZ sollten die Investitionsüberlegungen dabei auf folgende Handlungsfelder fokussiert werden:

  • Realisierung der geplanten Einsatztrainingszentren zur optimalen Durchführung des Zolltrainings sowie die Modernisierung von Schießständen und Sporthallen.
  • Realisierung von 5 Bildungseinrichtungen zur Erhöhung der räumlichen Aus- und Fortbildungskapazitäten des Zolls sowie die Modernisierung der bestehenden Bildungsinfrastruktur des Zolls.
  • Beschaffung von Smartphones und SINA-Notebooks für eine sichere Vernetzung im Zuge der Digitalisierung des Zolls in ausreichendem Maß.
  • Beschaffung von 6 Zollbooten (davon 3 Boote mit innovativem LNG (=Flüssigerdgas) Antrieb).

Die Bundestagsabgeordneten Schwarz und Berghegger sagten dem BDZ-Bundesvorsitzenden Dewes zu, dass sie in ihrer Funktion alles tun werden, um den Zoll zu stärken.

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BDZ Bundesvorsitzender Dewes im Gespräch mit Staatssekretär Schmidt

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Schmidt war von März 2011 bis März 2018 Staatsrat (Staatssekretär) der Hamburger Senatskanzlei und Bevollmächtigter der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund, bei der Europäischen Union und für Auswärtige Angelegenheiten.

Im März berief ihn der neue Bundesfinanzminister Scholz als Staatssekretär ins BMF, wo er für finanzpolitische und volkswirtschaftliche Grundsatzfragen sowie internationale Finanz- und Währungspolitik sowie die Leitungsabteilung verantwortlich ist.

Schmidt gilt als politischer Weggefährte von Finanzminister Scholz. Er war bis 2005 Büroleiter von Scholz in dessen Funktion als SPD-Generalsekretär. Er folgte Scholz als Büroleiter zur SPD-Bundestagsfraktion und ins Ministerbüro des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dort war er 2009/2010 Unterabteilungsleiter und danach 2010/2011 Direktor der Vertretung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Deutschland.

Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die derzeitigen Aufgaben der Bundesfinanzverwaltung mit ihren Herausforderungen, unter anderem die Ausrichtung des ITZBund sowie die Personalsituation bei den Oberbehörden - der Generalzolldirektion und dem Bundeszentralamt für Steuern.

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