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BDZ setzt sich erneut für mehr Personal bei der FIU ein!

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Der Anhörung lag ein Antrag der SPD Fraktion zu Grunde, wonach die Abgeordneten der nordrhein-westfälischen SPD der FIU u. a. chaotische Organisationsstrukturen, fehlende Kompetenzen und überforderte Mitarbeiter als Resultat der im Sommer vorgenommenen Aufgabenverlagerung von den Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt auf den Zoll bescheinigen. Nach wie vor wird diese polemische Kritik gegen die Neuausrichtung der FIU im Geschäftsbereich des Zolls intensiv durch polizeiliche Interessenvertreter angeheizt und wurde entsprechend auch im Rahmen der Anhörung des Landtags vorgebracht. Der BDZ stellt sich erneut gegen die unsachliche Kritik und damit hinter die betroffenen Kolleginnen und Kollegen der FIU.

Die BDZ Vertreter mahnten während der Anhörung zur Bekämpfung der Geldwäschekriminalität eine sachorientiertere Debatte hinsichtlich der Aufgabenerledigung der FIU an. Unstrittig ist, das seit Betriebsaufnahme der FIU am 26. Juni 2017 dort bis zum Stichtag 31. März 2018 insgesamt 51.760 Geldwäscheverdachtsmeldungen eingegangen sind. Hiervon sind 13.380 Vorgänge an Strafverfolgungsbehörden abgegeben worden. In 9.207 Fällen hat die FIU mangels Feststellungen von Zusammenhängen zu Straftaten von einer entsprechenden Abgabe abgesehen. Die übrigen Vorgänge befinden sich in Bearbeitung. Fakt ist jedoch, dass die lediglich rund einjährige Vorbereitung zur Verlagerung der FIU in den Geschäftsbereich des Zolls ein äußerst ambitioniertes Gesamtvorhaben untermauerte. Thomas Liebel stellte gegenüber den Abgeordneten klar, dass neben der kurzfristigen, organisatorischen Neuerrichtung der FIU auch ein fachlicher Paradigmenwechsel – weg von einer polizeilich geprägten Zentralstelle, hin zu einer Zentralstelle mit ausschließlich administrativem Charakter – einhergegangen ist. Der gesetzliche Auftrag der FIU ist die Untersuchung von Finanztransaktionen im Sinne von „Intelligence“ – der Gewinnung, Verdichtung und Bewertung von Informationen, betonte Liebel im Landtag.

  • Um jedoch den gesetzlichen Anforderungen bei der FIU in Deutschland gerecht zu werden, fordert der BDZ die schnellstmögliche Umsetzung einer benutzerfreundlichen und vollautomatisierten IT-Unterstützung für eine effizientere Analyse auf Basis der rechtlich möglichen Datenbankabfragen sowie
  • eine bedarfsgerechte Erhöhung des derzeitigen Personaleinsatzes der FIU auf 500 Beschäftigte.

Daneben muss die Zusammenarbeit mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden intensiviert werden – insbesondere hinsichtlich der Festlegung von Mindeststandards für die Analyseberichte der FIU. Gleichermaßen wichtig ist dabei auch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Verpflichteten des Geldwäschebekämpfungsgesetzes.

Der BDZ wird in der weiteren Debatte zur Geldwäschebekämpfung den betroffenen Zöllnerinnen und Zöllnern bei der FIU sowie den Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen der Zollfahndungsämter den Rückhalt im politischen Raum einfordern und sich weiterhin für die betroffenen Beschäftigten einsetzen.

Die schriftliche Stellungnahme des BDZ zur Anhörung im Innenausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen ist Initiates file downloadhier abrufbar.

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Dienststellenbesuch bei der Observationseinheit Zoll Kaiserslautern

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Der Dienststellenbesuch wurde von Holger Schiefgen (BDZ sowie im Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Finanzen tätig) initiiert und vorbereitet. Holger Schiefgen ist selbst bei der OEZ Kaiserslautern tätig und bringt sich fortschreitend über die Fachgruppe Zollfahndung des BDZ für ein zukunftsorientiertes Forderungspapier des BDZ zur Stärkung der bestehenden acht Observationseinheiten Zoll der Zollfahndungsämter ein. Etwa 20 Kolleginnen und Kollegen der OEZ Kaiserslautern waren bei dem Informationsbesuch anwesend und erörterten zusammen mit den BDZ Vertretern die Herausforderungen des anspruchsvollen und stellenweise gefahrvollen Aufgabenspektrums von OEZ-Beamten/innen. Zudem gewährten die Beschäftigten der OEZ Kaiserslautern interessante Einblicke in die alltäglichen Einsatzbedingungen der OEZ, die sich in Kaiserslautern auch auf dem Gebiet des Personenschutzes im Zeugenschutz spezialisiert.

Die Observationseinheiten Zoll bilden zusammen mit der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) beim Zollkriminalamt der Generalzolldirektion die Spezialeinheiten der Zollverwaltung (SEZ). Die SEZ werden im Bereich der operativen Bekämpfung von mittlerer, schwerer und organisierter Kriminalität sowie der Abwehr von Gefahren im Aufgabenbereich des Zolls eingesetzt. Die OEZen operieren bundesweit auf Augenhöhe zu den Mobilen Einsatzkommandos (MEK) der Länder und des Bundeskriminalamtes. Sie werden vorrangig verdeckt eingesetzt. Dabei kommen sie insbesondere bei längerfristigen Observations-, Aufklärungs-, Schutz und Sicherungsmaßnahmen zum Einsatz und werden u. a. von den Ermittlungsbereichen der Zollfahndungsämter und zunehmend der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) angefordert. Daneben bestehen in den einzelnen OEZen sogenannte Technische Einsatzgruppen (TEG). Sie sind zuständig für die technisch-taktische Unterstützung von Einsätzen der OEZen. Die Einrichtung der TEG innerhalb der OEZen war erforderlich, da eine nachhaltige Kriminalitätsbekämpfung, den Einsatz komplexer und sich stetig rasant weiterentwickelnder technischer Ausstattung erfordert.

Einsatzanforderungen übersteigen die Kapazitätsgrenzen der OEZen

Resultierend aus den mehr als 1.000 Einsatzanforderungen können die insgesamt acht OEZen aus Kapazitätsgründen zwischenzeitlich nur noch knapp 80 Prozent der Anforderungen bearbeiten. Aus den angenommenen Anforderungen resultieren jährlich etwa 2.600 Einsätze. Somit ist die Verfügbarkeit der OEZen zunehmend schwieriger. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Ausrichtung der FKS auf die verstärkte Bekämpfung von organisierten Formen der Schwarzarbeit. Hier ist seit dem Jahr 2015 ein signifikanter Anstieg von Anforderungen festzustellen – waren es noch 30 Anforderungen für das gesamte Kalenderjahr 2011, so erfolgten im ersten Halbjahr 2017 bereits etwa 30 Anforderungen der OEZen durch die FKS. Neben dem rein zahlenmäßigen Anstieg ist auch ein zunehmend qualitativer Anstieg bei den FKS-Anforderungen festzustellen. Das heißt mit den komplexer werdenden Ermittlungen und damit einhergehenden, geänderten – illegalen – Täterverhalten steigt auch der Bedarf an Spezialeinheiten des Zolls. Hinzu kommt, dass sich die hohen Einsatzanforderungen der OEZen auch durch die personellen Fehlbestände weiter einschränken.

Dringender Handlungsbedarf für eine sichtbare Stärkung der OEZen!

Der BDZ sieht daher dringenden Handlungsbedarf für eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Stärkung der OEZen. Das komplexer werdende Einsatzgeschehen, gewaltbereitere und professionellere Tätergruppierungen sowie der fortschreitende Einsatz modernster technischer Ausrüstung erfordern ein Maßnahmenpaket für eine zukunftsgerechte Verbesserung von Einsatzmaterial und Bewaffnung, der Fortbildung sowie der personellen Entwicklungsmöglichkeiten und dem verbesserten Eigenschutz der Beamten/innen bei den OEZen. Der BDZ hat in Zusammenarbeit zwischen Holger Schiefgen und der Fachgruppe Zollfahndung zusammengefasst folgende Kernforderungen herausgestellt:

  • Förderung der Personalgewinnung und des Personalerhalts 
    Die Zahl unbesetzter Dienstposten bei den OEZ ist – u. a. aufgrund der vom BDZ eingeforderten Zulassung von Probezeitbeamten/innen bei Ausschreibungen von vakanten Dienstposten der OEZ – tendenziell rückläufig. Ein erster Erfolg, der sich jedoch noch nicht im gewünschten Umfang bemerkbar macht. Denn neben den Bemühungen zur verbesserten Personalgewinnung sind auch Maßnahmen erforderlich, die den Einsatzkräften entsprechende Anreize für eine möglichst lange Verwendungszeit bieten. Folglich ist für den BDZ eine Bündelung der Dienstposten des mittleren Dienstes auf A 8/A 9m+Z für sämtliche Spezialeinheiten des Zolls unumgänglich. Somit können weitergehende Beförderungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt und vorzeitigen Wegbewerbungen entgegengewirkt werden.
  • Personelle Stärkung und Einrichtung weiterer OEZen
    Der BDZ fordert eine nachhaltige personelle Stärkung der OEZen. Die gestiegene Anzahl an Einsatzanforderungen und das immer komplexer werdende Einsatzgeschehen – gerade auch in technischer Hinsicht – geht zu Lasten der vorhandenen Einsatzkräfte. Um das Niveau der Einsatzerfolge zu halten, ist eine zahlenmäßige Erhöhung der Dienstposten für Einsatzbeamte dringend erforderlich. Das Personalgerüst der OEZen muss insbesondere auf das Verhältnis der Dienstposten des gehobenen Dienstes zu denen des mittleren Dienstes hin kritisch betrachtet werden. Im Vergleich zu Spezialeinheiten der Bundes- oder Länderpolizeien besteht bei den SEZ eine durchwegs größere Leitungsspanne. Dies ist für den BDZ fachlich nicht nachvollziehbar. Es bedarf daher einer Neubewertung der Personalausstattung der OEZen. Der bekannte Mehrbedarf an Observationskräften bedarf auch einer strategischen Entscheidung im Hinblick auf die Einrichtung weiterer OEZen und damit zusätzlicher Standorte für Observationseinheiten.
  • Verbesserte Möglichkeiten der Anschlussverwendung für Angehörige der Spezialkräfte
    Neben verbesserter, personeller Rahmenbedingungen muss insbesondere die berufliche Anschlussverwendung, die einen großen Unsicherheitsfaktor für die betroffenen Einsatzkräfte darstellt, optimiert werden. Die Erfahrungen zeigen, dass die Motivationslagen bei der Auswahl der Anschlussverwendung ausgesprochen vielfältig sind – z. B. heimatnahe Verwendung oder thematisch neue, zöllnerische Tätigkeitsfelder im Anschluss an die Verwendung bei den Spezialeinheiten. Dabei sollte für langgediente Einsatzbeamte/innen eine individuell angepasste Lösung zur Anschlussverwendung bei Zolldienststellen ermöglicht werden. Ein Mangel an entsprechenden Dienstposten darf einer individuell angelegten Anschlussverwendung von langgedienten Spezialkräften nicht entgegenstehen, denn das Ausscheiden aus den Spezialeinheiten ist oftmals von der physischen und psychischen Verfassung abhängig und folglich zeitlich nicht planbar. Im Zweifel bedarf es somit der Ausbringung entsprechender kw-Dienstposten, um eine adäquate Anschlussverwendung für Einsatzkräfte von OEZ, aber auch ZUZ sicherzustellen.

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Die Luft brennt - prekäre Situation in der Aus- und Fortbildung

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Das zur Verfügung stehende Personal ist mittlerweile derart überschaubar, dass man im Moment von einer Mangelverwaltung sprechen muss. Mit den verfügbaren Ressourcen muss der Dienstbetrieb irgendwie am Laufen gehalten werden. Seit Jahren wurde versäumt, auch neues Personal zu akquirieren, um den enorm gestiegenen Ausbildungskapazitäten gerecht zu werden.

Nahezu alle Lehrenden kämpfen mit Überstunden in einem Ausmaß, welches aus Sicht der persönlich betroffenen Personen, aber auch aus der des Dienstherrn (Fürsorgepflicht!) nicht mehr hinnehmbar ist. Es gibt Lehrende, die bereits zum Sommer des laufenden Jahres ihre kompletten Lehrverpflichtungen für das ganze Jahr (!) erfüllt haben – das ist nur möglich, wenn diese Kolleginnen und Kollegen in einem Ausmaß im Unterricht eingesetzt werden, das für die Gesundheit der Beschäftigten nicht förderlich sein kann. Die hohen Krankheitsquoten bestätigen dies.

Der Personalmangel geht auch mit der mangelnden Perspektive des Fortkommens in der Lehre einher. Bei der Besoldungsgruppe A11 ist für die meisten Lehrenden Schluss, höherwertige Dienstposten sind „Goldstaub“ und das bei dieser verantwortungsvollen und fordernden Tätigkeit! Immerhin bilden die Kolleginnen und Kollegen die Zöllner der nächsten Generation aus!

Die seit Jahresbeginn geltende Lehrdeputatsregelung ist dann noch das letzte Puzzlestück, das den Personalmangel in der Lehre bedingt, da die Arbeitsbelastung dadurch noch mehr gestiegen ist.

Viele Lehrende sind daher nur noch aufgrund ihres persönlichen Enthusiasmus‘ in dieser Tätigkeit aktiv, an den Rahmenbedingungen liegt es sicherlich nicht.

Diese Themen waren in der Personalversammlung am 30. Mai in Plessow omnipräsent. Die Stimmung war dementsprechend – die Kolleginnen und Kollegen wollen endlich wirksam greifende Lösungen präsentiert bekommen, um die Situation spürbar und nachhaltig zu verbessern.

Als Vertreter der Dienststellenleitung war Herr Schoeneck, Direktionspräsident DIX, der Einladung gefolgt. Durch die Veranstaltung führte Simon Schneider (BDZ), Vorsitzender des örtlichen Personalrates. Der BDZ wurde weiterhin vom stellvertretenden Bundesvorsitzenden und Vorsitzenden des GPR, Thomas Liebel, vertreten.

Beide BDZ-Vertreter waren sich einig, dass die aktuelle Lage am Lehrstandort Plessow/Lehnin – aber auch an den übrigen Dienstsitzen in der Aus- und Fortbildung – nur durch eine massive Stellenanhebung von Dienstposten entspannt werden kann.

Von Seiten der Direktionsleitung wurden vorsichtige Hinweise gegeben, dass mit vereinzelten Stellenhebungen zu rechnen sein könnte. „Die Kolleginnen und Kollegen in der Lehre leisten jeden Tag eine bemerkenswert gute Arbeit, dies muss auch langfristig honoriert werden. Es ist absolut notwendig, dass man eine Perspektive in der Lehre hat und auch in seiner Arbeit wertgeschätzt wird. Die Dienstposten der Lehrenden müssen daher in großem Maße auf die Besoldungsgruppen A12/A13 angehoben werden, sodass auch die Mehrzahl der Kolleginnen und Kollegen davon profitieren können, denn letztlich machen alle die gleiche Tätigkeit“, so die Forderung von Simon Schneider.

Auch auf Bundesebene wird von Seiten des BDZ diese Forderung untermauert. Der BDZ steht hier mit diversen Bundestagsabgeordneten in engem Kontakt, um auch die notwendigen Voraussetzungen im politischen Bereich für entsprechend höherwertige Dienstposten zu bereiten.

Zudem wird der BDZ die prekäre Situation der Aus- und Fortbildung innerhalb der Zollverwaltung bei Bundesfinanzminister Olaf Scholz einbringen. Die Auffassung des stellvertretenden Bundesvorsitzenden hierzu ist eindeutig: „Höhere Einstellungsermächtigungen erfordern eine nachhaltige Investition in die Aus- und Fortbildungskapazitäten des Zolls – diese bislang gläserne Decke muss endlich durchbrochen werden. Andernfalls werden wir dieser historischen Chance nicht gerecht.“

Es bleibt abschließend nur die Hoffnung, dass die Entscheidungsträger den Ernst der Lage in der Aus- und Fortbildung endlich erkennen und Taten folgen werden. Hier brennt mittlerweile die Luft.

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Beihilfebearbeitungsdauer im Fokus

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„Ich bedaure sehr, dass die Bearbeitungszeiten beim Service-Center Rostock mit derzeit 31 Tagen, aber mittlerweile auch bei der Beihilfestelle Görlitz mit 23 Tagen derart lang, zu lang sind!“, betonte der Vizepräsident der Generalzolldirektion gegenüber den Gewerkschaftern. „Ich habe dieses Problem deshalb zur Chefsache erklärt!“. Der Vizepräsident hat das Ziel, die Bearbeitungszeiten auf durchschnittlich 10 Arbeitstage zu senken.

Um dieses – zugegeben ehrgeizige – Ziel zu erreichen, wurden erste Schritte eingeleitet:

Es erfolgte eine erste Aufnahme der organisatorischen Abläufe der Beihilfebearbeitung bei den Service-Centern, deren Ergebnisse allerdings noch nicht abschließend vorliegen. Damit sollen ggf. vorhandene Optimierungspotenziale bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen erkannt werden.

Diese werden sich jedoch nach Ansicht der Gewerkschaftsvertreter vorrangig nur durch eine Aufstockung des Personaleinsatzes verwirklichen lassen. Sowohl in Rostock als auch bei der Beihilfestelle Görlitz des Service-Center Dresden wurden Anfang Mai und zum 1. Juni 2018 über 20 neue Mitarbeiter/innen als befristete Unterstützungskräfte eingestellt. Die relativ kurzfristige Unterstützung der Service-Center durch befristet eingestellte Tarifbeschäftigte ist u. a. auf entsprechende Vorschläge des BDZ gegenüber der Leitungsebene der GZD erfolgt. Die neuen Mitarbeiter/innen werden nach Auskunft der GZD überwiegend von ehemaligen Bediensteten der Beihilfestelle eingearbeitet, die nicht den genannten Service-Centern angehören, damit die Bearbeitungszeiten zumindest nicht weiter beeinträchtigt werden.

Für die Beschäftigten der Beihilfestellen wurde Mehrarbeit bzw. Überstunden auf freiwilliger Basis angeordnet.

Die Beihilfeanträge werden im Regelfall nach der zeitlichen Reihenfolge des Posteingangs abgearbeitet. Anträge mit besonders hohen Beträgen (ab 2.500,- Euro) werden abweichend hiervon vorgezogen und grundsätzlich innerhalb von drei Arbeitstagen bearbeitet. Seit dem 3. April werden Anträge mit Beträgen zwischen 1.500,- und 2.499,- Euro ebenfalls vorgezogen und innerhalb von 10 Arbeitstagen beschieden.

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Abschlagszahlungen bei absehbar hohen Zahlungen in Absprache mit der jeweiligen Beihilfestelle, die auf Antrag der Beihilfeberechtigten soll ermöglicht werden.

Vizepräsident Haas bat um Verständnis, dass die eingeleiteten Maßnahmen nicht unmittelbar und sofort zu spürbaren Verkürzungen der Bearbeitungszeiten führen werden. Die Einstellung der neuen Mitarbeiter/innen wird sich erst am Ende einer rund achtwöchigen Einarbeitungszeit bemerkbar machen. Das dürfte im September 2018 für die Beihilfeberechtigten spürbar werden.

Unmittelbare Wirkung dürfte allerdings die seit dem 1. April 2018 eingeführte, aber noch wenig publizierte Staffelung bringen. Hierbei sollen Rechnungen in Höhe von 1.500 – 2.500 binnen einer Frist von 10 Tagen und über 2.500 Euro innerhalb von 3 Tagen bearbeitet sowie anschließend überwiesen werden. Die Höhe der Rechnungsbeträge wird von Amtswegen geprüft, so dass mögliche Eintragungen auf den Antragsformularen entfallen.

„Unter dem Strich wird kurzfristig wohl nicht mit einer deutlich spürbaren Verkürzung der Wartezeit zu rechnen sein“, stellen die Gewerkschafter vom BDZ und DPolG Bundespolizeigewerkschaft fest. Dennoch wird mit der Staffelung und der damit verbundenen, bevorrechtigten Bearbeitung eine deutliche Verkürzung zu erwarten sein, die sich bereits binnen der nächsten Wochen bemerkbar machen dürfte.

Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass die personelle Situation der Service-Center zu lange unbemerkt blieb. Die Personalsituation bei den Service-Centern der Generalzolldirektion hat sich in den letzten Monaten aufgrund von Krankheitsausfällen und zunehmend unbesetzter Dienstposten und Arbeitsplätze deutlich verschlechtert. Der hohe Personalfehlbestand bei den Service-Centern bringt stellenweise gravierende Folgen bzgl. der Bearbeitungszeit von Anträgen auf Beihilfe-, Reisekostenerstattung sowie auf Erteilung von Versorgungsauskünften mit sich. Die längeren Bearbeitungszeiten bzgl. der Erstattung von im Vorfeld verauslagten Kosten für – beispielsweise - ärztliche Behandlungen oder Unterkunftskosten bei Dienstreisen, führen wiederum zu finanziellen Engpässen bei Beschäftigten und Ruhestandsbeamten/innen – währenddessen nimmt die prekäre Arbeitsbelastung für das vorhandene Personal weiter zu.

Der BDZ und die DPolG Bundespolizeigewerkschaft werden diesen Prozess weiter kritisch begleiten. Den Beschäftigten der Service-Center gilt unser Dank und unser Respekt für das hohe Engagement – gerade in den schwierigen Zeiten der akuten Personalnot und der erschwerten Arbeitsbedingungen!

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Streikverbot für Beamte bestätigt

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Die vier klagenden Lehrer hatten sich zur Begründung Ihres Streikrechts auf die verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit berufen, aus der das Streikrecht für Gewerkschaften und Arbeitnehmer abgeleitet wird.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts findet das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit jedoch eine Schranke in den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Und zu diesen zählt laut  Bundesverfassungsgericht auch das Streikverbot.

Das Beamtenverhältnis ist als wechselseitiges System von aufeinander bezogenen Rechten und Pflichten der Beamten ausgestaltet. In diesem System ist die Einschränkung der Koalitionsfreiheit in Form des Streikverbots u.a. durch das Alimentationsprizip kompensiert, das dem Beamten ein gerichtlich einklagbares grundrechtsgleiches Recht auf amtsangemessene Alimentation gibt. Ausweitungen und Beschränkungen auf der einen Seite des Beamtenverhältnisses führen in der Regel auch zu Veränderungen auf der anderen Seite. Ein „Rosinenpicken“ lässt das Beamtenverhältnis nicht zu.

Würde man den Beamtinnen und Beamten ein Streikrecht gewähren und damit in diesen grundgesetzlich gewährleisteten Kernbestand von Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums eingreifen, würden andere hergebrachte Grundsätze wie das Alimentationsprinzip oder Regelungen wie die Besoldung durch den Gesetzgeber entweder ganz ausgehebelt oder müssten jedenfalls modifiziert werden.

Ein Streikrecht würde daher nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses auslösen und zum Wegfall bzw. zur Abänderung des Alimentationsprinzips führen - zum Nachteil der Beamtinnen und Beamten.

Hätte das Bundesverfassungsgericht sich für eine funktionale Aufspaltung des Streikrechts entschieden und das Streikverbot auf Beamte beschränkt, die hoheitlich tätig sind, hätte dies zu einer Aufteilung von Beamten ohne Streikrecht, aber mit Alimentationsanspruch und Beamten mit Streikrecht ohne Alimentationsanspruch geführt. Im Kernbereich hoheitlichen Handelns hätte das Streikverbot und das Alimentationsprinzip weitergegolten. Auf diese Beamten wäre das Tarifergebnis weiterhin per Gesetz übertragen worden. Die sonstigen Beamten hätten dagegen ihre Forderungen zur Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen bei fortbestehendem Beamtenstatus gegebenenfalls mit Arbeitskampfmaßnahmen durchsetzen müssen. „Auf diese Weise wäre ein „Tarifbeamter“ geschaffen worden“, so der Bundesvorsitzende Dewes.

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BDZ und DPolG Bundespolizeigewerkschaft intensivieren ihre Zusammenarbeit

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Im Zentrum des Gesprächs stand neben aktuellen bundespolitischen Themen und der Zusammenarbeit von Zoll und Bundespolizei die gemeinsame gewerkschaftliche Kooperation von BDZ und DPolG.

BDZ und DPolG arbeiteten in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgreich zusammen.

Im Rahmen aktueller Initiativen setzen sich BDZ und DPolG gemeinsam für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage und für verbesserte Beihilfebearbeitungszeiten ein (wir berichteten am 5. Juni 2018, www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/beihilfebearbeitungsdauer-im-fokus.html). Darüber hinaus wurde aktuell ein gemeinsames Plakat mit Informationen zum neuen Waffengesetz entwickelt.

Dieter Dewes und Ernst G. Walter vereinbarten, die Zusammenarbeit über diese gemeinsamen Aktionen hinaus weiter zu intensivieren.

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Besoldung und Versorgung sollen noch im Sommer angepasst werden

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Der Entwurf sieht vor, dass die Besoldung und Versorgung der Bundesbeamten in drei Schritten angehoben wird. Konkret würde dies folgende Erhöhungsschritte bedeuten:

  • 2,99 Prozent rückwirkend zum 1. März 2018 (Abzug von 0,2 Prozent zugunsten der Versorgungsrücklage bereits berücksichtigt)
  • 3,09 Prozent zum 1. April 2019
  • 1,06 Prozent zum 1. März 2020

Die Anwärterbezüge sollen entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für Auszubildende

  • zum 1. März 2018 um 50 Euro und
  • zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro

in Festbeträgen erhöht werden.

Schäfer begrüßte die vorgesehene Besoldungs- und Versorgungsanpassung, mit der Innenminister Seehofer sein im Rahmen der Einkommensrunde abgegebenes Versprechen einlöse. Indem das Volumen des Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen wird, werden die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten ebenso wie die Tarifbeschäftigten an der positiven finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes beteiligt.

Die Gewerkschaftsvertreter nutzten das Beteiligungsgespräch, um weitere Themen anzusprechen. So wurde von Schäfer und Dewes gefordert, die Wohnungsfürsorge zu verbessern und die Rückführung der Verlängerung der Arbeitszeit im Sinne der Beamtinnen und Beamten zu regeln. Diese und weitere Themen, wie die Dynamisierung von Zulagen oder die zukünftige Einbeziehung weiterer Besoldungsbestandteile in Linearanpassungen, sollten in dem zu entwerfenden sog. Achten Besoldungsänderungsgesetz gelöst werden, um die angestrebte zeitnahe Verabschiedung Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018 – 2019 – 2020 nicht zu verzögern.

Dewes betonte, dass die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten als Zeichen der Wertschätzung nicht nur die lange überfällige Rückführung der wöchentlichen Arbeitszeit, sondern auch eine deutlich attraktivere Ausgestaltung der Zulagen erwarten würden. Dies gelte insbesondere für die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage.

BDZ und dbb setzen sich für eine Abschlagszahlung im Vorgriff auf die erst im Herbst erwartete Verabschiedung des Gesetzes ein. Voraussetzung für die Abschlagszahlung ist die Zustimmung zum Entwurf durch das Bundeskabinett, das sich nach Aussagen der Vertreter des Bundesinnenministeriums voraussichtlich im Juli mit dem Gesetzentwurf befassen wird.

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Dewes und Liebel im Gespräch mit MdB Rainer (CSU)

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Dewes und Liebel stellten die gravierenden Personalfehlbestände des Zolls in den Mittelpunkt des haushaltspolitischen Gesprächs. MdB Rainer sicherte einen spürbaren Planstellen-/Stellenaufwuchs beim Zoll im Rahmen der noch zu beschließenden Bundeshaushalte 2018/2019 zu. Neben dem Erfordernis von zusätzlichen Planstellen/Stellen für die gewachsene Aufgabenstärke des Zolls ist die Erhöhung der Einstellungsermächtigungen von beamteten Nachwuchskräften im Hinblick auf die demografische Entwicklung innerhalb der Zollverwaltung ebenso erforderlich. Der BDZ fordert daher die jährliche Einstellung von insgesamt 2.500 Anwärter/innen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund von mehr als 3.500 unbesetzten Dienstposten.

Mehr Nachwuchskräfte bedeuten jedoch gleichzeitig dringende, überfällige Investitionen in die Aus- und Fortbildungskapazitäten des Zolls. Daher bedarf es dringend zusätzlicher Anreize und Berufsperspektiven für die Lehrbereiche des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Generalzolldirektion. Zudem müssen schnellstmöglich Unterbringungsmöglichkeiten für zusätzliche Aus- und Fortbildungsstätten des Zolls bereitgestellt werden.

Bundesvorsitzender Dieter Dewes erläuterte gegenüber MdB Alois Rainer auch die Notwendigkeit der Anhebung der Eingangsämter für die Laufbahnen des mittleren und gehobenen Zolldienstes auf Besoldungsgruppe A 7 bzw. A 10. Mit dieser attraktivitätssteigernden Maßnahme würde ein wesentlicher Beitrag im Wettbewerb um die künftigen Nachwuchskräfte des Zolls geschaffen werden. Der CSU Politiker Alois Karl zeigte sich insbesondere von dem breiten Aufgabenspektrum des Zolls beeindruckt und sicherte Dewes und Liebel eine weitere Erörterung der Forderungen des BDZ im Arbeitskreis Finanzen der CSU Landesgruppe im Deutschen Bundestag zu.

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Haushaltsausschuss beschließt deutlich mehr Planstellen für den Zoll

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I. Mehr Personal für den Zoll

  • Deutlicher Zuwachs an Planstellen

Der aktuelle Haushalt sieht im Rahmen des „Sicherheitspakets 2018“ für die Zollverwaltung über die bereits zugesagten Stellen hinaus einen weiteren deutlichen Stellenzuwachs vor.

Im Rahmen dieses Pakets wird für den Personalhaushalt 2018 von einem zusätzlichen Personal- und Planstellenbedarf von insgesamt 850 AK ausgegangen.

  • Fortschreibung des Planstellenzuwachses in den kommenden Haushaltsjahren

Außerdem besteht die Absicht, in den folgenden Haushaltsjahren von 2019 bis 2021 der Zollverwaltung jährlich jeweils ca. 2.000 Planstellen, insgesamt bis zum Ende der Finanzplanung also ca. 6.000 Planstellen zuzuführen.

  • Planstellenhebungen

Der Haushalt sieht umfangreiche Planstellenhebungen im gehobenen und mittleren Dienst vor, die nach der Umsetzung im Haushalt für Beförderungen genutzt werden können.

  • Anhebung des Eingangsamtes im mittleren Zolldienst von A 6m auf A 7m

Des Weiteren erfolgt eine Anhebung des Eingangsamtes im mittleren Zolldienst von A 6m auf A 7m. Die Anhebung des Eingangsamts wurde vom Haushaltsausschuss im Ansatz beschlossen.

  • Erhöhung der Einstellungsermächtigungen

Die Einstellungsermächtigungen liegen bislang bei 1.428. Das BMF plant, einen Teil der neu beantragten Stellen für die Zollverwaltung kurzfristig mit extern einzustellenden Kräften zu besetzen. Im Übrigen wird jedoch zwingend Personal mit zollspezifischer Ausbildung benötigt. Dies bedeutet eine Erhöhung der Einstellungsermächtigungen auf knapp 2.000.

II. Bereiche, die von Sicherheitspaket profitieren

Im Rahmen des Sicherheitspakets sollen folgende Bereiche personell verstärkt werden:

  • Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV)

Da aufgrund der derzeitigen Personalausstattung der KEV einige Kontrollbereiche nicht im geforderten Maß abgedeckt und regelmäßig kontrolliert werden können, sollen diese Bereiche gestärkt werden.

  • Kontrolleinheiten Flughäfen (KEF)

Die KEF sollen gestärkt werden, um an den internationalen Flughäfen, die als bedeutende Drehkreuze in Europa besondere einfuhr- und ausfuhrseitige Schmuggelrisiken bergen, effiziente Kontrollen zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen an den bedeutenden Flughäfen 10 sog. Digitale Kontaktstellen eingerichtet werden, um ein schnelles Informations- und Kommunikationsmanagement in zeitkritischen Lagen zu gewährleisten.

  • Abfertigungsbereich bei den Zollämtern

Durch eine Stärkung der Abfertigungsbereiche bei den Zollämtern sollen die Kontrollen von Warensendungen, die im Hinblick auf Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffen- und Sprengstoffrecht sowie Staatsschutzvorschriften (Propagandamaterial) risikobehaftet sind, intensiviert werden. Weiterhin soll die Einfuhr gefälschter Ausweisdokumente in Post/Kuriersendungen aus terrorismusrelevanten Herkunftsländern verhindert werden.

  • Kontrolleinheiten Grenznaher Raum (KEG)

Die Kontrolleinheiten Grenznaher Raum sollen zur Erhöhung der Kontrolldichte gestärkt werden.

  • Ahndung (SG F, FG2/FG 3) und der Abgabenerhebung (SG B)

Die Personalverstärkung der Zollämter und Sachgebiete C wird zu erhöhten Kontrollmöglichkeiten und Folgemaßnahmen im Bereich der Bekämpfung des Waffenschmuggels und der Terrorismusfinanzierung führen. Zur Bewältigung des sich hieraus ergebenden erhöhten Arbeitsaufkommens sollen die Bereiche Ahndung (Sachgebiet F, FG 2 und 3) und bestimmten Bereichen der Abgabenerhebung personell verstärkt werden.

  • Zollfahndungsdienst

Um die nachhaltige Bekämpfung der organisierten (Zoll-) Kriminalität zu fördern, soll der Ermittlungsbereich des Zollfahndungsdienstes gestärkt und eine weitere Observationseinheit Zoll aufgebaut werden.

III. Dewes begrüßt Stärkung des Zolls durch umfangreiche Investitionen

Dewes zeigte sich mit dem umfangreichen Stellenzuwachs für den Zoll sehr zufrieden. Zusammen mit der in den kommenden Haushaltsjahren bis 2021 geplanten Erweiterung um insgesamt 6.000 Planstellen bedeute diese umfangreiche Investition in den Personalhaushalt eine deutliche Stärkung des Zolls.

Dewes, der zusammen mit weiteren BDZ-Funktionären bereits frühzeitig während der Koalitionsverhandlungen und während des laufenden Haushaltsverfahrens in Gesprächen mit Haushaltspolitikern die Personalprobleme in der Zollverwaltung thematisiert hatte, sieht den BDZ und sich in seinen Bemühungen um eine Auflösung des Investitionsstaus in der Zollverwaltung durch den aktuellen Bundeshaushalt bestätigt.

Sein besonderer Dank gilt MdB Schwarz, mit dem er in zahlreichen Einzelgesprächen die Situation der Zollverwaltung intensiv diskutiert hatte. MdB Schwarz hat sich als Berichterstatter des Haushaltsausschusses nachdrücklich für eine Aufstockung der Planstellen und Planstellenhebungen bei der Zollverwaltung eingesetzt.

IV. Standortkonzept für Aus- und Fortbildung und Einsatztrainingszentren

Das Plenum des Bundestags soll den Bundeshaushalt Anfang Juli endgültig beschließen. Es wird danach darauf ankommen, dass die zur Verfügung stehenden Planstellen auch entsprechend genutzt werden. Der Haushaltsausschuss hat das Bundesfinanzministerium aufgefordert, bis Oktober ein Konzept bezüglich der erforderlichen Personalwerbungsmaßnahmen und der Verbesserung der Ausbildungsinfrastruktur vorzulegen. Der BDZ wird darauf drängen, dass dieser enge Zeitplan eingehalten wird.

Das BMF entwickelt derzeit ein Standortkonzept für die Aus- und Fortbildung und plant den Aufbau von Einsatztrainingszentren.

  • Standortkonzept für die Aus- und Fortbildung

Derzeit liegt das Standortkonzept für die Aus- und Fortbildung in der Zollverwaltung erst in der Entwurfsfassung vor. Der BDZ sieht bei dem aktuellen Entwurf Verbesserungsbedarf. So muss aus Sicht des BDZ die Berechnungsgrundlage die SOLL-Besetzung sein. Weiterhin sind die Ausbildungszahlen im Konzept deutlich zu niedrig angesetzt.

  • Einsatztrainingszentren

Des Weiteren ist der Aufbau von Einsatztrainingszentren geplant.

Ein zukünftiges Einsatztrainingszentrum besteht aus folgenden Einzelkomponenten:

  • Raumschießanlagenkomplex ( u.a. Schießbahnen, Waffenkammer, Regieraum, Aufenthaltsraum, Handhabungstrainingsraum)
  • Sporthallenkomplex (u. a. Sporthalle, Mattenraum, Schulungsraum)
  • Einsatztrainingskomplex (u.a. Unterrichtsraum für dienstbegleitenden Unterricht, Übungswohnung, Baustelle)
  • Vorrichtung für Brandschutzhelfertraining nebst Sachausstattung für das Gesundheitsmanagement (u.a. Freifläche mit Unterstand, Wasser- und Stromanschluss)

Bundesvorsitzender Dewes begrüßte bei MdB Schwarz ausdrücklich das Konzept zur Einrichtung von Einsatztrainingszentren.

V. Umsetzung

Der Haushaltsausschuss hat mit dem Beschluss die Voraussetzungen für die Stärkung des Zolls geschaffen und es wird in den kommenden Wochen und Monaten darauf ankommen, dass Verwaltung BMF/GZD mit den zuständigen Personalvertretungen dies im Interesse der Beschäftigten umsetzen.

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Geplante Änderung hat Vorbildcharakter

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Mit der Änderungsverordnung wird das Beihilferecht in einer Vielzahl von Fällen positiv weiterentwickelt.

Weiterhin werden aktuelle Leistungsveränderungen aus dem Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf das Beihilferecht übertragen. Das betrifft insbesondere das zweite Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) sowie die Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie.

Darüber hinaus erfolgt die notwendige Umsetzung beihilferechtlicher Rechtsprechung. So steigen beispielsweise bei den Heilmitteln die Erstattungssätze der Anlage 9 zur BBhV in einer ersten Stufe mit dem Inkrafttreten um ca. 20 % an und nochmals um weitere 10 % zum 1. Januar 2019.

Dewes hob gegenüber dem BMI als besonders positiv die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Direktabrechnung zwischen Festsetzungsstellen und Krankenhäusern hervor, die eine deutliche Entlastung für die Beamt/innen und Versorgungsempfänger/innen mit sich bringen werde.

Er wies aber darauf hin, dass das BMI im Rahmen seiner Fachaufsicht darauf hinwirken sollte, dass die Festsetzungsstellen technisch und personell so ausgestattet werden, dass die Bearbeitungszeiten endlich auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt werden.

Die 8. Änderungsverordnung soll einschließlich der Regelungen zur Direktabrechnung am Tag nach Verkündung in Kraft treten. Dies wird voraussichtlich Mitte Juli der Fall sein.

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Vollständige Abgabe an das Bundesverwaltungsamt angestrebt

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Bereits im Jahr 2013 wurde auf Staatssekretärsebene entschieden, die von den Service-Centern der Zollverwaltung wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der beamtenrechtlichen Beihilfe stufenweise bis zum Jahr 2019 an das damalige Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) abzugeben. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen werden derzeit noch Beihilfeaufgaben bei den Service-Centern Rostock sowie Dresden (Dienstort Görlitz) der Generalzolldirektion wahrgenommen. Die Beihilfeaufgaben der Service-Center Saarbrücken und Köln wurden im Jahr 2016 an das BADV verlagert. Das BADV ist zwischenzeitlich in den Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums übergegangen und die Beihilfeaufgaben sind im BVA gebündelt worden. In einer Ressortvereinbarung vom 20. Dezember 2016 wurde festgelegt, die Verlagerung der Beihilfeaufgaben vom Zoll in den Geschäftsbereich des BMI mittelfristig fortzuführen.

BDZ fordert sozialverträgliche Umsetzung im Interesse der betroffenen Beschäftigten

Für den BDZ ist die sozialverträgliche Umsetzung der Abgabe der Beihilfeaufgaben für die betroffenen Beschäftigten unabdingbar. Insbesondere muss der Wechsel von Zöllnerinnen und Zöllnern in das Bundesverwaltungsamt unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit und der Standortgarantie erfolgen. Zudem bedarf es klarer Vorstellungen der Generalzolldirektion, welche möglichen Anschlussverwendungen bzw. –aufgaben für Beschäftigte, die nicht zum BVA wechseln wollen, an den Standorten sozialverträglich realisiert werden können. Hierzu bedarf es auch einer Einbeziehung der zuständigen Personalvertretungen der Generalzolldirektion. Das setzt jedoch vorerst eine Unterrichtung der zuständigen Personalvertretungen über die vorgesehenen Planungen zur Abgabe der Beihilfeaufgaben voraus, die seitens der GZD bislang nicht erfolgte.

Erst kürzlich setzte sich der BDZ erfolgreich für die Einstellung von Unterstützungskräften zur Reduzierung der Beihilfebearbeitungsdauer bei den Service-Centern Rostock und Dresden (Dienstsitz Görlitz) ein. Die Bearbeitungsdauer überstieg stellenweise 30 Arbeitstage. Durch die Übergabe der Beihilfeaufgaben an das BVA darf es keinesfalls erneut zu einer Beeinträchtigung der Bearbeitungsdauer für die Beihilfeberechtigten kommen. Eine reibungslose Aufgabenübertragung ist der Grundsatz für die betroffenen Beschäftigten und Beihilfeberechtigten gleichermaßen. Wir werden weiter berichten.

 

 

BDZ fordert Korrektur

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Durch einen Fehler im Abrechnungsprogramm treten Fälle auf, in denen im Jahr 2018 Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge für 2017 nacherhoben und einbehalten werden. In einigen Fällen kommt es aber auch zu Auszahlungen, da der laufende Einbehalt der Lohnsteuer zu gering ausfällt. Hintergrund ist eine unzutreffende Ermittlung der im Rahmen von Höchstbeiträgen gemäß § 3 Nr. 56 Einkommenssteuergesetz zu ermittelnden steuer- und sozialversicherungsfreien Anteile zu den Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge (VBL).

Dem BDZ liegen mittlerweile auch aus der Zollverwaltung entsprechende Fälle vor. Leider hat die Generalzolldirektion es versäumt, seine Tarifbeschäftigten in ähnlicher Form wie das Bundesverwaltungsamt zu informieren. Zurzeit wird nach Informationen des BDZ an der Beseitigung des Fehlers im Abrechnungsprogramm gearbeitet.

Der BDZ fordert die Generalzolldirektion auf, umgehend die Tarifbeschäftigten der Zollverwaltung über die bestehende Problematik zu informieren. Dies sollte nach Aussage des BDZ geführten Gesamtpersonalrats der GZD schnellstmöglich über das MAPZ erfolgen. Des Weiteren sollten monetäre Härten vermieden werden. Das heißt, dass mögliche Nachzahlungen in einem angemessenen Rahmen ggf. verteilt auf mehrere Monate, abgerechnet werden. Hier liegt eindeutig ein Fehler im IT-System PVS vor, für den die Beschäftigten nicht verantwortlich sind.

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„O´zapft is“ im bayerischen Sonthofen/Oberstdorf

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Die Sportler/innen aus u. a. Ungarn, Niederlande, Schweiz und Deutschland erwarten Disziplinen im Fußball, Volleyball, Beachvolleyball, Geländelauf, Dreikampf, 400 m Lauf, 1500 m Lauf, Hochsprung, 3000 m Hindernis, 4 x 2,5 km Staffel und Nordic Walking.

Mit der 1. Internationalen Zollmeisterschaft setzt die Deutsche Zollsporthilfe die Erfolgsgeschichte dieser traditionsreichen Veranstaltung fort. Ohne das nachhaltige Engagement der Deutschen Zollsporthilfe wäre diese Erfolgsgeschichte nicht denkbar. Die Deutsche Zollsporthilfe hat in der Zeit von 2007 bis 2017 elf Deutsche Zollmeisterschaften und vier EU-Sportwettkämpfe organisiert und die Zollmeisterschaften zu einer Veranstaltung gemacht, die in der Bundesfinanzverwaltung eine feste Größe und einen „Pflichttermin“ für sportbegeisterte Kolleginnen und Kollegen darstellt, betonte Thomas Liebel in seiner Eröffnungsrede.

Seit Jahren verbindet dem BDZ und die Deutsche Zollsporthilfe das gemeinsame Engagement für die Zollmeisterschaft. In den vergangenen Jahren hat der BDZ die erfolgreiche Arbeit der Deutschen Zollsporthilfe als einer der Hauptsponsoren begleitet und dabei haben sich auch die Mitglieder des BDZ an der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung beteiligt. Der BDZ freut sich, auch in diesem Jahr die Veranstaltung wieder als Hauptpartner finanziell und personell unterstützen zu können. Der BDZ wird in Zusammenarbeit mit dem Bezirksverband Südbayern des BDZ wieder wie gewohnt auf der Event-Meile mit einem Info-Stand vertreten sein, um Sportlerinnen und Sportler zu betreuen, aber auch Interessierte über den BDZ zu informieren.

Neben der Wettkampferfahrung verspricht die Zollmeisterschaft aber auch wieder zahlreiche Kontakte zwischen sportlich aktiven Zöllnerinnen und Zöllnern – diesmal auch im internationalen Rahmen. Der BDZ wünscht den Organisatoren der Deutschen Zollsporthilfe sowie allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der 1. Internationalen Deutschen Zollmeisterschaft spannende Wettkämpfe, bleibende Erfolgserlebnisse und viele interessante zwischenmenschliche Begegnungen.

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Politischer Partner des Zolls: MdB Sebastian Brehm (CSU) besucht auf Einladung des BDZ den Zollstandort Nürnberg

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Gut einen Tag umfasste der Informationsbesuch von MdB Brehm. Am Vormittag stellten Vertreter der Generalzolldirektion am Dienstsitz Nürnberg den Aufgabenschwerpunkt der hiesigen Fachdirektion VI (Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs - Besonderes Zollrecht) sowie der Arbeitsbereiche Personal und Organisation vor. Die Beschäftigten der Fachdirektion VI übernehmen bundesweit die operative Steuerung der Rechtsgebiete Verbote und Beschränkungen, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht sowie Warenursprungs- und Präferenzrecht im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Ein wesentliches, bundesweites Alleinstellungsmerkmal bildet zudem das Referat „Qualitätssicherung IT-Vorhaben“ der Direktion II an den Standorten Nürnberg und Weiden der Generalzolldirektion. Mit zwischenzeitlich über 80 Mitarbeitern/innen wird in diesem Referat die Qualitätssicherung für IT-Fachverfahren (Fachliche Abnahme und Zertifizierung) der Zollverwaltung durchgeführt. Dazu gehören u. a. die Qualitätssicherung in IT-Projekten der Zollverwaltung, die Vorbereitung und Durchführung von Fachtests bei Anpassungen und Umstellungen des IT-Grundsystems sowie die Zertifizierung von Softwareprodukten für die Anbindung von Teilnehmern an IT-Großprojekte (insbesondere ATLAS, EMCS). Insgesamt sind am Standort Nürnberg der Generalzolldirektion rund 300 Zöllnerinnen und Zöllner tätig. Während des Informationsaustausches machte Sebastian Brehm mehrmals deutlich, dass er sich auf politischer Ebene für eine fachliche Stärkung des Standorts Nürnberg und damit auch für eine Verbesserung der Berufsperspektiven der am Dienstsitz vertretenen Beschäftigten einsetzen wird. Der IT-Sektor nehme dabei vor dem Hintergrund der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung eine wesentliche Schlüsselposition ein, betonte der CSU-Abgeordnete. Angesichts der künftig ansteigenden Einstellungszahlen besteht zudem auch Handlungsbedarf bei überfälligen Investitionen in die Aus- und Fortbildungskapazitäten des Zolls innerhalb der unterschiedlichsten Regionen.

Der zweite Teil des Informationsbesuchs erfolgte beim Hauptzollamt Nürnberg. Die Leiterin des HZA Nürnberg, Regierungsdirektorin Claudia Nies, stellte im Rahmen der Begrüßung von MdB Brehm die wesentlichen Aufgabenschwerpunkte und Kennzahlen des HZA Nürnberg vor. Den fachlichen Schwerpunkt bildete dabei die Vorstellung der Tätigkeiten des Prüfungsdienstes sowie der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV). Die Zöllnerinnen und Zöllner des Prüfungsdienstes leisten einen wesentlichen Beitrag zur Steuergerechtigkeit, erzielen nachträgliche Abgabennacherhebungen oder –erstattungen und übernehmen eine nicht unbedeutende Beratungsfunktion gegenüber den Wirtschaftsbeteiligten. Im Einsatz gegen Schmuggel und grenzüberschreitender Drogenkriminalität trägt die KEV des Hauptzollamtes Nürnberg mit überschaubaren 15 Zollbeamten/innen bei. Dabei ist unstrittig, dass die professionell ausgebildeten und erfahrenen Zöllner/innen mit ihrem wachsamen Auge eine beispiellose Erfolgsbilanz vorweisen. Dennoch: MdB Sebastian Brehm stellte in der Diskussion mit den Beschäftigten verschiedenste Kontrolllücken fest, die nur mit einer spürbaren Erhöhung des Personaleinsatzes geschlossen werden können. Beispielhaft steht hierfür die Ausweitung der Befugnisse im Bereich der Kontrolle des innergemeinschaftlichen Postverkehrs. Eine entscheidende Kontrollbefugnis, die auf mehrere politische Initiativen des BDZ im letzten Jahr im Zuge der Überarbeitung des Zollverwaltungsgesetzes berücksichtigt wurde. Eine damit einhergehende personelle Stärkung der betroffenen Kontrolleinheiten blieb jedoch bislang aus. Hier kommt es insbesondere auf eine zweckgerechte Verteilung der anstehenden zusätzlichen 6.000 Planstellen für den Zoll an, so MdB Brehm. Er sicherte auch hier seinen politischen Einsatz für den Erhalt entsprechender Planstellenanteile zu. Der BDZ freut sich mit Sebastian Brehm einen weiteren, interessierten und verlässlichen Fürsprecher des Zolls aus den Reihen des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags gewonnen zu haben.

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Generalzolldirektion forciert externe Personalgewinnung!

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Für den BDZ stand in den vorausgegangenen politischen Verhandlungen unzweifelhaft fest: zusätzliche und komplexer gewordene Aufgaben für den Zoll erfordern zusätzliche personelle Verstärkung. Dabei kritisierte der BDZ auch die derzeit rund 3.000 unbesetzten Stellen bei der Zollverwaltung. Demnach bedarf es sogar der Besetzung von etwa 9.000 Stellen. Die eigentlichen Personalaufstockungen müssen dabei schwerpunktmäßig über die Erhöhung der jährlichen Einstellungsermächtigungen der Nachwuchskräfte bewirkt werden. Dies untermauert die Forderungen des BDZ nach dringenden Investitionen in die Aus- und Fortbildungskapazitäten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums. Nunmehr beabsichtigt die Generalzolldirektion (GZD) einen Großteil der unbesetzten Stellen unter Rückgriff auf externe Einstellungen zu besetzen.

Vorrangig geht es bei den Vorhaben der Generalzolldirektion um eine Strategie, die Personalrekrutierung in den Eingangsämtern der Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes zu ergänzen. Dabei sollen zur zeitnahen Verbesserung der Personalsituation im Rahmen externer Stellenausschreibungen

  • Beamtinnen/Beamte von Überhangbehörden, Postnachfolgeunternehmen und anderen Verwaltungen sowie
  • Tarifbeschäftigte grundsätzlich zunächst mit Abschlüssen aus den Bereichen „Recht, Verwaltung und Wirtschaft“

gewonnen werden. Die Einstellung von Tarifbeschäftigten soll grundsätzlich mit dem Ziel einer späteren Verbeamtung erfolgen. Bei der anstehenden Einstellung von Externen soll ein angemessenes Verhältnis zwischen diesen Beschäftigten und zollverwaltungsintern ausgebildeten Beschäftigten gewahrt werden.

Für die Personalgewinnungsmaßnahmen kommen nach Festlegung der Generalzolldirektion grundsätzlich alle unbesetzten Dienstposten/Arbeitsplätze bei den Ortsbehörden sowie der Generalzolldirektion in Betracht. Ausgenommen sind unbesetzte Dienstposten/Arbeitsplätze bei den Sachgebieten C (Kontrolle) der Hauptzollämter, der Bundeskassen (aufgrund laufender Organisationsuntersuchungen zur Ermittlung des Personalbedarfs), des Fachbereichs Finanzen der Hochschule des Bundes sowie Teile der Abteilung Lehre der Direktion IX (BWZ) und der Abteilung Wissenschaft und Technik der Direktion IX. Derzeit wird noch geprüft, ob Beamtinnen und Beamte von Überhangbehörden oder Postnachfolgeunternehmen bei den SG C (Kontrolle) der Hauptzollämter verwendet werden können.

Die geplanten Stellenausschreibungen betreffen jeweils die Einstellung in das Eingangsamt im gehobenen bzw. mittleren Dienst bzw. statusgerechte Übernahmen im gebündelten Bereich. Zudem die jeweils vergleichbare Entgeltgruppe für Tarifbeschäftigte (EntGr 9b bzw. EntGr 5/6 bzw. für IT-Kriminalistik EntGr 10). Die Stellenausschreibungen sollen noch bis zum 10. August 2018 veröffentlicht werden.

Berufsperspektiven der Zöllnerinnen und Zöllner dürfen nicht beeinträchtigt werden

Der BDZ geht davon aus, dass durch die Einstellungsoffensive der Generalzolldirektion die Förderung der Berufsperspektiven des vorhandenen Personals nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere muss die Förderung der beruflichen Entwicklung von Tarifbeschäftigten der Zollverwaltung, die ihr Interesse an einer höherwertigen Tätigkeit nach Entgeltgruppe 5/6 bzw. Entgeltgruppe 9b bekunden und die entsprechenden bildungsmäßigen Voraussetzungen oder sonstigen Berufserfahrungen erfüllen, intensiviert werden.

Weiterhin muss den Interessen der Stammbeschäftigten hinsichtlich deren perspektivischer, örtlicher Verwendung Rechnung getragen werden (z. B. im Rahmen der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder sonstiger sozialer Härtefälle). Konkret betrachtet der BDZ eine Einstellungsoffensive von externen Beschäftigten in Regionen, die regen Zulauf von Stammbediensteten erhalten, als inakzeptabel. Die perspektivischen – örtlichen – Entwicklungsmöglichkeiten müssen für Zöllnerinnen und Zöllner unter den geltenden Sozialstandards der Bundesfinanzverwaltung weiter aufrechterhalten werden.

Für die künftig einzustellenden Externen erwartet der BDZ eine Konzeption, um die Beschäftigten ohne klassische Laufbahnausbildung dauerhaft fachlich einsetzen und erfolgreich einbinden zu können. Hier bedarf es entsprechender Grundlagenfortbildung sowie speziellerer Fachfortbildungen. Ein Kraftakt, der nur mittels zusätzlicher Fortbildungskapazitäten durch die federführende Direktion IX (BWZ) geleistet werden kann.

Keine Gefährdung des Laufbahnausbildungsprinzips

Für den BDZ steht auch fest, dass durch die einmalige Einstellungsoffensive der Grundsatz der Personalgewinnung - nämlich im Wege der Laufbahnausbildung eigener Anwärter/innen – nicht durchbrochen werden darf. Die Aufgabenbreite des Zolls erfordert eine spezielle fachliche Qualifikation. Die Personalaufstockungen des Zolls müssen daher schwerpunktmäßig über die Erhöhung der jährlichen Einstellungsermächtigungen des Zolls bewirkt werden. Folglich müssen parallel zu dieser Einstellungsoffensive die überfälligen Investitionen in die personellen und räumlichen Kapazitäten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums schnellstmöglich umgesetzt werden.

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Zahlungen sollen voraussichtlich im Herbst erfolgen

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Unklar ist derzeit noch, in welchem Monat die erhöhten Entgelte tatsächlich ausgezahlt werden. Das für die technische Umsetzung zuständige Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung (K-PVS) kann derzeit noch keine verbindliche Aussage treffen, bis zu welchem Abrechnungsmonat die Entgelterhöhung im Bezügeabrechnungsverfahren eingearbeitet sein wird.

Im Bereich des Bundes wird rückwirkend zum 1. März 2018 eine neue Entgeltgruppe 9c eingeführt. In der Entgeltordnung des Bundes sind hierzu neue Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte, deren Tätigkeit sich aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, eingeführt worden. Die Höhergruppierung erfolgt allerdings nicht von Amts wegen, sondern setzt einen Antrag voraus, der innerhalb einer Ausschlussfrist bis zum 28. Februar 2019 gestellt sein muss. Der Antrag wirkt immer auf den 1. März 2018 zurück.

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 6. Juli 2018 den von Bundesinnenminister Seehofer vorgelegten Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020) beschlossen, mit dem das Tarifergebnis auf die Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsberechtigten des Bundes übertragen werden soll.

Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen linear in drei Schritten angepasst werden:

  • zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent
  • zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent
  • zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent

Mit einer Verkündung des BBVAnpG 2018/2019/2020 im Bundesgesetzblatt ist zum Ende des Jahres 2018 zu rechnen. Es sind jedoch Abschlagszahlungen im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung vorgesehen. Es ist beabsichtigt, die erste Abschlagszahlung – technisch bedingt – im Herbst parallel zur Zahlbarmachung für die Tarifbeschäftigten vorzunehmen.

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Herzlich willkommen beim BDZ!

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Sowohl im mittleren als auch im gehobenen Dienst beginnt die Ausbildung nach einer kurzen Einführungsphase bei den Hauptzollämtern mit einem theoretischen Ausbildungsabschnitt an einem der vier großen Ausbildungsstandorte des Zolls in Münster, Plessow inkl. Lehnin, Rostock oder Sigmaringen. Im Anschluss folgen die ersten Erfahrungen in den Praxisphasen an die sich dann wiederum weitere fachtheoretische Ausbildungsphasen anschließen.

Der BDZ, als einzige Fachgewerkschaft in der Zollverwaltung, kümmert sich auch mit seinen Vertretern in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen um die Themen rund um die Ausbildung und wird sich in den nächsten Wochen den Anwärterinnen und Anwärtern in den Bildungszentren vor Ort vorstellen.

Sollten Fragen oder Anregungen bereits vorher „unter den Nägeln brennen“, ist der BDZ jederzeit online unter post@bdz.eu oder telefonisch unter 030-4081-6600 erreichbar.

Der BDZ möchte die Nachwuchskräfte in dieser prägenden Zeit des Berufseinstiegs begleiten und wünscht für die Ausbildung viel Spaß und Erfolg!

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Dewes im Gespräch mit der neuen Zollabteilungsleiterin Mildenberger

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Frau Mildenberger war nach ihrem Eintritt in die Bundesfinanzverwaltung im Jahr 2003 bei der Oberfinanzdirektion Koblenz, Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung Neustadt/Weinstraße, tätig. Von 2004 bis 2007 war sie Referentin für Zollfahndungsangelegenheiten im BMF.

2007 wechselte sie in das Bundeskanzleramt, wo sie zunächst als Referentin für Personal, Organisation und Gesetzgebung für den Bundesnachrichtendienst, dann ab November 2007 als persönliche Referentin des Chefs des Bundeskanzleramtes und zugleich Stellvertreterin des Büroleiters ChefBK tätig war. Im Jahr 2011 wurde sie Leiterin des Kabinett- und Parlamentreferates im Bundeskanzleramt.

2016 ging sie zurück zum Bundesministerium der Finanzen, wo sie zunächst Leiterin der Unterabteilung III B (Zoll, Verbrauchsteuern, Luftverkehrsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Internationale Zollzusammenarbeit), bevor sie im August 2018 Leiterin der Abteilung III (Zoll, Umsatzsteuer, Verbrauchsteuer) wurde.

Im Mittelpunkt des Gesprächs zwischen Mildenberger und Dewes standen aktuelle zentrale Themen der Zollverwaltung. Diskutiert wurden neben der allgemeinen personellen Situation und die voraussichtlichen Auswirkungen des Brexits. Weiterhin wurde die Planstellenausstattung diskutiert, welche die Verwaltung vor eine besondere Herausforderung stellt, insbesondere im Hinblick auf die Investitionen in eine Ausweitung und Verbesserung der Aus- und Fortbildung.

Dewes und Mildenberger vereinbarten einen künftigen engen und vertrauensvollen Dialog.

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BDZ fordert sozialverträgliche Lösungsansätze!

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Für den BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft steht bedingungslos fest, dass die Abgabe der Beihilfeaufgaben sozialverträglich erfolgen muss. Dabei gilt die ministerielle Zusage, dass ein möglicher Wechsel von Beschäftigten in das BVA unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit und der Standortgarantie steht. Folglich müssen für Beschäftigte, die nicht zum BVA wechseln wollen, mögliche Anschlussaufgaben an den Standorten oder im sozialverträglichen Umkreis realisiert werden.

Bereits im Jahr 2013 wurde auf Staatssekretärsebene entschieden, die von den Service-Centern der Zollverwaltung wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der beamtenrechtlichen Beihilfe stufenweise bis zum Jahr 2019 an das damalige Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) abzugeben. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen werden derzeit noch Beihilfeaufgaben bei den Service-Centern Rostock sowie Dresden (Dienstort Görlitz) der Generalzolldirektion wahrgenommen. Die Beihilfeaufgaben der Service-Center Saarbrücken und Köln wurden im Jahr 2016 an das BADV verlagert. Das BADV ist zwischenzeitlich in den Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums übergegangen und die Beihilfeaufgaben sind im BVA gebündelt worden. In einer Ressortvereinbarung vom 20. Dezember 2016 wurde festgelegt, die Verlagerung der Beihilfeaufgaben vom Zoll in den Geschäftsbereich des BMI mittelfristig fortzuführen.

BDZ fordert sozialverträgliche Umsetzung im Interesse der betroffenen Beschäftigten

Für den BDZ ist die sozialverträgliche Umsetzung der Abgabe der Beihilfeaufgaben für die betroffenen Beschäftigten unabdingbar. Insbesondere muss der Wechsel von Zöllnerinnen und Zöllnern in das Bundesverwaltungsamt unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit und der Standortgarantie erfolgen. Zudem bedarf es klarer Vorstellungen der Generalzolldirektion, welche möglichen Anschlussverwendungen bzw. –aufgaben für Beschäftigte, die nicht zum BVA wechseln wollen, an den Standorten sozialverträglich realisiert werden können. Hierzu bedarf es auch einer Einbeziehung der zuständigen Personalvertretungen der Generalzolldirektion. In Kürze wird durch die GZD zunächst eine Neigungsabfrage bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen der Beihilfestellen erfolgen. Diese wird einen möglichen Behördenwechsel zum BVA hinterfragen.

Erst kürzlich setzte sich der BDZ erfolgreich für die Einstellung von Unterstützungskräften zur Reduzierung der Beihilfebearbeitungsdauer bei den Service-Centern Rostock und Dresden (Dienstsitz Görlitz) ein. Die Bearbeitungsdauer überstieg stellenweise 30 Arbeitstage. Durch die Übergabe der Beihilfeaufgaben an das BVA darf es keinesfalls erneut zu einer Beeinträchtigung der Bearbeitungsdauer für die Beihilfeberechtigten kommen. Eine reibungslose Aufgabenübertragung ist der Grundsatz für die betroffenen Beschäftigten und Beihilfeberechtigten gleichermaßen. Wir werden weiter berichten.

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Wir stellen uns vor!

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Die nächsten Termine für die regelmäßig stattgfindenden Infostände finden an folgenden Terminen statt:

  • 14. August 2018 in Münster,
  • 14. August 2018 in Sigmaringen,
  • 15. August 2018 in Plessow und Lehnin
  • 23. August 2018 in Rostock

Weitere Infos zum BDZ gibt es auf www.bdz.eu.

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