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Politik- und BDZ-Vertreter bei Dienststellenbesuchen der Zollstandorte Waidhaus und Weiden

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Der BDZ pflegt mit MdB Grötsch als Mitglied des Innenausschusses einen regelmäßigen und konstruktiven Austausch zu den Herausforderungen der Sicherheitsarchitektur in Deutschland, bei der auch der Zoll einen wesentlichen Stellenwert einnimmt. Uli Grötsch ist zudem ein starker Partner und Unterstützer für die Belange der Zöllnerinnen und Zöllner in der oberpfälzischen Region.

Zollabfertigung im Blickpunkt 

Beim Besuch des Zollamts Weiden-Waidhaus am Dienstort Waidhaus informierten sich die Teilnehmer/innen über die verkehrsmäßigen und personellen Herausforderungen des zollrechtlichen Abfertigungsgeschehens. Denn das gestiegene Abfertigungsvolumen beim Zollamt Weiden-Waidhaus bringt die örtlichen Gegebenheiten und die Beschäftigten an ihre Grenzen. Bundestagsabgeordneter Uli Grötsch setzte bei dem Dienststellenbesuch ein deutliches Zeichen für den Erhalt des Zolls in der Fläche und damit auch des Zollamts in Waidhaus.

Die personellen Missstände bei den Binnen- und Grenzzollämtern haben sich schon seit geraumer Zeit zu bundesweiten Erschwernissen beim Personaleinsatz innerhalb der Zollabfertigung zugespitzt. Nach dem im Jahr 2015 die Struktur sowie die Präsenz der Binnenzollämter neu ausgerichtet wurde, fehlt bis heute ein Konzept zur personellen Stärkung der Behörden. Und das obwohl die Abfertigungszahlen aufgrund der konjunkturellen Lage weiter steigen und zusätzliche Aufgabenpakete für die Zollämter geschnürt wurden – z. B. in Form der Einrichtung von Kontaktstellen zur Bearbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer. Hinzu kommt, dass aufgrund des boomenden Internethandels die Abfertigungen im Bereich des Postverkehrs deutlich expandieren. Der BDZ fordert daher eine konsequente und sichtbare Umsetzung des Koalitionsvertrages, der eine Stärkung des Zolls in allen Aufgabenbereichen, auch bei der Abfertigung internationaler Handelsströme, insbesondere durch Personalmaßnahmen (Stellen, Besoldung) vorsieht. Dabei kann auf die zusätzlichen Stellenzusagen des Bundeshaushalts zurückgegriffen werden. Zudem bedarf es der Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine attraktivere Dienstverrichtung in der Zollabfertigung.

Monatlich 3, 5 Millionen Vorab-Anmeldungen zu analysieren

Am Dienstsitz Weiden der Generalzolldirektion stellte AD Werner Turek als Vertreter des Direktionspräsidenten VIII (ZKA) den Teilnehmern/innen den Aufgabenbereich der Sicherheitsrisikoanalyse vor. An dem Dienststellenbesuch bei der Sicherheitsrisikoanalyse der GZD in Weiden nahmen außerdem u. a. die Leiterin des BMF Referats „Zollfahndung“, RDin Dr. Bettina Lang sowie der Vorsitzende des Personalrats beim personalvertretungsrechtlich verselbständigten Dienstsitz Weiden, Karlheinz Selch (BDZ) teil. Insgesamt werden mit entsprechender technischer Unterstützung monatlich über 3,5 Millionen Vorab-Anmeldungen im Rahmen von Risikoparametern und –analysen als Dienstleistung für die Grenzzollämter im 24/7-Schichtbetrieb bewertet. Weiterhin erfolgte eine „Live-Demonstration“ der Analyse von zollrechtlichen Vorab-Anmeldungen durch die Beschäftigten. Für den Bereich der Sicherheitsrisikoanalyse erwartet der BDZ einen wesentlichen Anstieg der vorhandenen Aufgabenbreite im Zuge des Brexits – dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Nicht zuletzt ist eine Vielzahl von Aufgabenbereichen der unterschiedlichsten Organisationseinheiten des Zolls vom Brexit betroffen. Der BDZ führt bereits erste Verhandlungen im politischen Raum zu den Auswirkungen des Brexits auf den Zoll und die damit einhergehenden Forderungen zum Ausbau des Zolls.

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1.397 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten

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Obwohl im ersten Zuge 1.060 Beförderungsmöglichkeiten freigegeben wurden, war das Ergebnis aus BDZ-Sicht nicht zufriedenstellend. Bisher wurde in diesem Jahr noch auf Grundlage des Bundeshaushalts 2017 befördert, wodurch zu erklären war, dass nicht in allen Besoldungsgruppen befördert werden konnte, wie es wünschenswert gewesen wäre. Doch zwischenzeitlich wurde der Bundeshaushalt 2018 verabschiedet und in Kraft gesetzt. Daher wurde eigentlich eine wesentlich größere Freigabe für die anstehende Beförderungsrunde erwartet. Nach Bekanntwerden der Zahlen hat der BDZ diese geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass nicht alle zur Verfügung stehenden Planstellen für Beförderungen genutzt worden sind. Daraufhin hat er das BMF und die GZD aufgefordert, die Zahlen nochmals einer kritischen Prüfung zu unterziehen.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Haushalt nicht vollständig umgesetzt worden war, so dass nun noch 1.397 Beförderungsmöglichkeiten freigegeben werden konnten. Besonders erfreulich ist, dass die Kolleginnen und Kollegen der Besoldungsgruppe

A 9m, die mit 15 Punkten beurteilt worden sind, endlich die Amtszulage erhalten können. Dies ist aus Sicht des BDZ und des BDZ geführten Bezirkspersonalrats besonders wichtig und ein erster Schritt, da zahlreiche Kolleginnen und Kollegen zu überaltern drohten. Aber auch die zusätzlichen 348 Beförderungsmöglichkeiten von A 7 nach A 8 sowie die 536 Möglichkeiten von A 10 nach A 11 sind sehr erfreulich.

Der BDZ und der BDZ geführte Bezirkspersonalrat sind seit jeher dafür eingetreten, dass die freien Planstellen schnellstmöglich für Beförderungen genutzt werden. Die Kolleginnen und Kollegen haben es sich verdient.

Der BDZ Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Hauptpersonalrats Dieter Dewes und sein Stellvertreter Christian Beisch, der zugleich Vorsitzender des Bezirkspersonalrats ist, zeigten sich über die zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten sehr erfreut und machten deutlich, dass es sich immer lohne, Zahlen kritisch, wie in diesem Fall, zu hinterfragen. Auch in Zukunft werden sie darauf achten, dass freie Planstellen so schnell wie möglich für mögliche Beförderungen genutzt werden.

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BDZ erwartet deutliche Stärkung des Zolls!

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Eingangs stellte Minister Scholz auf Anfrage von Dewes eine Stärkung der Befugnisse und Kompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung in Aussicht. „Schwarzarbeit hat gravierende Beitragsausfälle in der Sozialversicherung zu Folge und führt zu Beeinträchtigungen der Schutzrechte und Sozialleistungsansprüche bei den Betroffenen, folglich bedarf es einer Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten des Zolls“, betonte Minister Scholz. Die Vertreter des BDZ unterstützen den Ansatz des fachlich notwendigen Verbesserungsbedarfs im Rahmen eines umfangreichen Maßnahmenpakets zur Fortschreibung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Flankierend zur Stärkung der rechtlichen Befugnisse fordert der BDZ auch nachhaltige Investitionen in die Sach- und Personalausstattung der FKS sowie insbesondere eine Verbesserung der eingesetzten Informationstechnologie. Einer möglichen strukturellen Neuausrichtung der FKS erteilte Minister Scholz eine klare Absage. „Die FKS ist ein eigenständiger Teil der Zollverwaltung und insbesondere wegen der dafür erforderlichen, spezialisierten Laufbahnausbildung beim Zoll sachgerecht verortet“, betonte der Bundesfinanzminister abschließend. Der BDZ begrüßt die klare Aussage des Ministers bzgl. der Ablehnung einer Neustrukturierung der FKS. Ohnehin ist die letzte Strukturreform der Errichtung einer Generalzolldirektion im Rahmen ihrer Umsetzung noch nicht zum Abschluss gekommen. Dies geht u.a. aus dem Ergebnis der Beschäftigtenbefragung hervor, bei der die Zöllnerinnen und Zöllner der Umsetzung des Projekts GZD kein gutes Zeugnis ausgestellt haben.

Neben der FKS thematisierte Dewes die derzeit anhaltende kritische Berichterstattung zur FIU und bat den Minister, dass sich das BMF verstärkt vor die Mitarbeiter stellt. Diese zeigten einen hervorragenden Einsatz im Kampf gegen die Geldwäsche. Der BDZ hat das Vorhaben zur Neuausrichtung der FIU im Geschäftsbereich des BMF unterstützt und kritisiert die fortdauernde und unsachliche Polemik polizeilicher Interessenvertreter gegen die FIU.

Aus- und Fortbildung im Fokus

Die Zollverwaltung wird ab nächstes Jahr etwa 2.000 Nachwuchskräfte in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Zolldienstes ausbilden. Die Erhöhung der Einstellungsermächtigungen war und ist eine zentrale Forderung des BDZ, der aufgrund der zu erwartenden Altersabgänge in den nächsten Jahren sowie der Aufgabenzuwächse und komplexer werdenden Tätigkeiten beim Zoll eine jährliche Einstellung von insgesamt 2.500 Nachwuchskräften einfordert. Die Erhöhung der Einstellungszahlen bedarf jedoch gleichzeitig einer deutlichen Stärkung der Aus- und Fortbildungsbereiche des Zolls. Diese unmissverständliche Tatsache wurde von Vertretern des BDZ intensiv im politischen Raum verdeutlicht. Als eine Folge der Kernbotschaft des BDZ „mehr Einstellungen durch gleichzeitige Stärkung der Aus- und Fortbildung“ lässt sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags regelmäßig über die Personalzuwächse beim Zoll berichten. Im Hinblick auf die Stärkung der Aus- und Fortbildungsbereiche des Zolls bedarf es aus Sicht des BDZ einer verbesserten und schneller vorankommenden Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen der Bundesfinanzverwaltung sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Beispielhaft sei hierzu u. a. erwähnt: attraktivitätssteigernde Maßnahmen im Bereich der Lehre der Generalzolldirektion mittels einer durchlässigeren Bündelung der Dienstposten, verbesserte Umsetzung der arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen von hauptamtlich Lehrenden mit Präsenzbefreiung, die Fortschreibung digitaler Lernformen im Rahmen der Fortbildung sowie der Laubahnausbildung des Zolls (z. B. modulare Fernstudiengänge) sowie die schnellstmögliche Einrichtung von zusätzlichen Lehrsälen und räumlichen Unterbringungsmöglichkeiten für Aus- und Fortbildungsteilnehmer/innen.

Verbesserung der Berufsperspektiven von Zöllnerinnen und Zöllnern

Der BDZ sieht nach wie vor erheblichen Verbesserungsbedarf bei den Fortkommensmöglichkeiten und Berufsperspektiven von Zollbeamten/innen und Tarifbeschäftigten der Bundesfinanzverwaltung. BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes verdeutlichte daher gegenüber Minister Olaf Scholz die Notwendigkeit der Anhebung der Eingangsämter im mittleren und gehobenen Zolldienst (jeweils von Besoldungsgruppe A 6m nach A 7 sowie von Besoldungsgruppe A 9g nach A 10). Damit würden fehlende Anreize zur Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften deutlich verbessert und ein dringender Anschluss zu der ohnehin schon bei zahlreichen Landes- und Bundesverwaltungen praktizierten Einstiegsbesoldung sichergestellt werden.

Aufgrund der angespannten Beförderungssituation im gebündelten Bereich der Besoldungsgruppe A 9m/ A9m+Z unterstrich Dewes die zentrale Forderung des BDZ zur Erhöhung der Planstellenobergrenzen im mittleren Zolldienst auf 50 Prozent. Andernfalls würden die berufliche Anerkennung der Leistungsträger/innen dieser Laufbahn über Jahre blockiert werden. Gleiches gilt im Hinblick auf die mehr als zeitgemäße Forderung für die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Beschäftigten der Laufbahn des gehobenen Dienstes. Hier müssen berufliche Perspektiven durch eine verbesserte Laufbahndurchlässigkeit sowie der Hinterlegung von Dienstposten der Spitzenämter mit echten Planstellen gefördert werden. Die stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende Adelheid Tegeler setzte sich gegenüber Minister Scholz für eine nachhaltigere Förderung der Perspektiven von Tarifbeschäftigten ein.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz bedankte sich für den aufschlussreichen Meinungsaustausch und sicherte den Vertretern des BDZ eine positive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu. Die Stärkung des Zolls sei ihm ein persönliches Anliegen, daher werde man auch die Forderungen des BDZ zur perspektivischen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Zöllnerinnen und Zöllner gründlich prüfen und hierzu weiterhin mit dem BDZ im Gespräch bleiben.

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BDZ informiert sich über Umsetzungsmaßnahmen zur Stärkung der Financial Intelligence Unit (FIU)

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Zuletzt hatte sich der BDZ im parlamentarischen Raum erfolgreich für einen deutlichen Planstellenaufwuchs bei der Financial Intelligence Unit (FIU – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) eingesetzt. Danach wird die neu ausgerichtete FIU mit ihrem ursprünglich festgesetzten Personalbedarf von 165 Beschäftigten auf mehr als 400 Beschäftigte aufgestockt. Zur Umsetzung der Personalerhöhung sowie der Herausforderung der qualitativen Erstbewertung bzw. Analyse von monatlich mehr als 6.000 Geldwäscheverdachtsanmeldungen informierten sich am 23. August 2018 der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion, Thomas Liebel, der Vorsitzende des Personalrats am Dienstsitz Köln Dellbrück, Jürgen Drees (BDZ) sowie Markus Riha (Mitglied des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen und BDZ) bei der Leitung der FIU, Abteilungsdirektor Christof Schulte in Köln.

Nach den Ergebnissen einer Dunkelfeldstudie über den Umfang der Geldwäsche in Deutschland und über die Geldwäscherisiken in einzelnen Wirtschaftssektoren der Martin-Luther-University Halle-Wittenberg (August 2015) bewegt sich das gesamte Geldwäschevolumen im Finanz- und Nicht-Finanzsektor Deutschlands deutlich oberhalb der 50 Mrd. Euro und wahrscheinlich in der Größenordnung der Schätzung der ECOLEF-Studie in Höhe von über 100 Mrd. Euro jährlich. Insofern begrüßt der BDZ die Bündelung im Bereich der zentralen Entgegennahme und Erstbewertung von Geldwäscheverdachtsmeldungen durch die Neuerrichtung der FIU innerhalb des Zolls ausdrücklich. Anders als oftmals unzutreffend angenommen und von Kritikern unseriös dargestellt, übernimmt die FIU hierbei keine strafrechtliche Ermittlungsfunktion im Bereich der Geldwäschebekämpfung. Vielmehr kommt der FIU als administrativ ausgerichteter Behörde insbesondere eine Filter- und Bewertungsfunktion als Dienstleistung für die Strafverfolgungsbehörden zu. Der BDZ berichtete hierzu bereits ausführlich im Mai 2016.

Der BDZ verspricht sich von dieser Analyse- und Koordinierungsaufgabe eine umfangreiche Entlastung der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFG) von Zoll und Polizei sowie weiteren Behörden, deren eigentliche Kernaufgabe die ermittlungstechnische Bekämpfung der Geldwäschekriminalität ist. An die Strafverfolgungsbehörden sollen somit nur noch werthaltige Sachverhalte weitergeleitet werden. Eine Forderung zu Gunsten effektiverer Ermittlungstätigkeit, die in der Vergangenheit u. a. auch von den zuständigen Polizeibehörden der Länder erhoben wurde.

Die entscheidenden Aufgabenpakete können jedoch nur mittels einer aufgabengerechten Personal- und IT-Ausstattung der FIU gewährleistet werden. Auch hierzu hat der BDZ-geführte Hauptpersonalrat im BMF bereits im Januar und Februar 2017 eindeutig Stellung bezogen und einen bedeutend höheren Personalansatz gefordert. Ebenso bedarf es dringend einer engeren Verzahnung bzw. eines regelmäßigen Austausches der Strafverfolgungsbehörden mit der FIU und umgekehrt. Gleichermaßen wichtig ist dabei auch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten sowie der zuständigen Aufsichtsbehörde BaFin. Zahlreiche Herausforderungen die in nächster Zeit nicht zuletzt auch durch einen strukturellen Ausbau der Behörde gelöst werden müssen.

Der BDZ hat den Wechsel der FIU zum Zoll von Anfang an als Herkulesaufgabe erkannt und wird die weitere Umsetzung im engen Austausch mit der Leitungsebene der FIU sowie der Generalzolldirektion begleiten.

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Amtseinführung der Präsidentin der Generalzolldirektion

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An der Veranstaltung nahmen auch der Staatssekretär im BMF, Dr. Rolf Bösinger, der Vizepräsident der GZD sowie die Direktionspräsidenten, die Abteilungsleitungen des BMF sowie Vertreter und Vertreterinnen der Partnerbehörden und Mitglieder des Deutschen Bundestags teil. Für die Personalvertretungen waren der die Vorsitzenden des HPR beim BMF und BDZ Bundesvorsitzender, Dieter Dewes, des BPR bei der GZD und stellv. BDZ Bundesvorsitzender, Christian Beisch, des GPR bei der GZD und stellv. BDZ Bundesvorsitzender, Thomas Liebel und die Vorsitzendes des PR bei der GZD, Annette Lohrmann (ebenfalls BDZ) eingeladen.

Bundesfinanzminister Scholz stellte den bisherigen Werdegang von Frau Hercher vor und betonte, dass er froh sei, eine so erfahrene und kompetente Beamtin für die Spitzenfunktion in der Zollverwaltung gewonnen zu haben.

Staatssekretär Bösinger ging in einer seine Rede auf die vielfältigen Herausforderungen ein, mit der die Zollverwaltung konfrontiert ist. Durch den Brexit, den ansteigenden E-Commerce und den Wegfall der Umsatzsteuerfreigrenze bei Warensendungen ab 2021 werden weitere zusätzliche Aufgaben auf die Zollverwaltung zukommen. Daher sei es richtig gewesen, im Koalitionsvertrag die Stärkung des Zolls zu verankern. Bereits mit dem Bundeshaushalt 2018 habe man begonnen, entsprechende zusätzliche Planstellen zur Verfügung zu stellen. Und diesen Weg werde man auch im Haushalt 2019 weiter verfolgen.

Dieter Dewes dankte den anwesenden Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses des Deutschen Bundestags für die personelle Stärkung des Zolls. Auch er würdigte den bisherigen Werdegang von Frau Hercher und bot ihr im Namen der Personalvertretungen eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit an.

Frau Hercher dankte dem Bundesfinanzminister für die Übertragung ihres neuen Amtes. Auch sie betonte die bevorstehenden Herausforderungen und kündigte an, das nun volle Auftragsbuch abarbeiten zu wollen. Das Angebot der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit nahm sie gerne an und betonte, dass ihr der Austausch mit den Interessenvertretungen wichtig sei, um gute Ergebnisse zu erzielen.

Nach dem offiziellen Teil hatten die Gäste die Gelegenheit sich in weiteren Gesprächen auszutauschen.

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Personalversammlung auf der Liegenschaft Köln Dellbrück

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Nicht nur der Multimediaraum zeigte sich voll besetzt auch das Podium der Veranstaltung war hochkarätig vertreten.

Ihr Debüt gaben sowohl die Präsidentin der Generalzolldirektion, Frau Colette Hercher, als auch der neue Direktionspräsident I, Hr. Dr. Rolfink.

Frau Hercher nahm insbesondere Stellung zu der aktuellen Personalsituation innerhalb der GZD und der Notwendigkeit externer Einstellungen. Dabei dürfe natürlich nicht die Personalentwicklung der Stammbeschäftigten aus den Augen verloren werden. Ziel wird es weiterhin sein, Zöllnerinnen und Zöllner im hohen Maße qualifiziert auszubilden. Zu diesem Zweck stellte sie ein neues Ausbildungszentrum in Leipzig in Aussicht. Intern versprach sie die Kommunikation innerhalb der GZD zu verbessern und wies auf die anstehende Evaluation der GZD im kommenden Jahr hin.

Der ebenfalls neue Abteilungsleiter D (FIU) der Dir. VIII, Christof Schulte, erläuterte die aktuelle Situation seiner Abteilung und nahm Stellung zur Standortfrage. Es sei beabsichtigt bis spätestens 2021 die FIU im rechtsrheinischen Bereich des Kölner Nordens zu verorten. Die dazu in Frage stehenden Projektpräsentationen stünden kurz vor dem Abschluss. Mit dieser Maßnahme deutet sich eine absehbare Entspannung auf der Liegenschaft in Köln Dellbrück an. Bis dahin sei es allerdings noch ein langer Weg. Ca. 300 Beschäftigte sind in der nächsten Zeit zur Unterstützung der FIU zu gewinnen und unterzubringen.

Thomas Liebel, Vorsitzender des GPR, erörterte die Neuigkeiten aus dem Bereich des GPR und stellte das wirkungsvolle Zusammenarbeiten der Gremien auf allen Ebenen heraus. Nur in engem Zusammenwirken der Personalvertretungen können die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten werden. Liebel erwähnte zudem die Herausforderungen bei der Besetzung der über 6.125 zusätzlichen Planstellen, die der Zoll in den nächsten Jahren erhalten wird. Außerdem gilt es den derzeitigen Personalfehlbestand von mehr als 3.000 unbesetzten Dienstposten auszugleichen. Dabei bedarf es einer dringenden Stärkung der Aus- und Fortbildungseinheiten des Zolls. Abschließend stellte Thomas Liebel angesichts der negativen Stimmungsmache einzelner Interessengruppierungen gegen die Neuerrichtung der FIU dar, dass sich die BDZ Fraktion im GPR vor die Beschäftigten der FIU stelle. Zahlreiche Fachgespräche mit Politikern sowie die Teilnahme an parlamentarischen Anhörungen des BDZ unterstreichen, dass der BDZ als einzige Fachgewerkschaft des Zolls den Beschäftigten der FIU den Rücken stärkt. Leider bleibt die polemisch Kritik von selbst ernannten Geldwäscheexperten gegen die FIU nach wie vor nicht aus. Bei der Stärkung der FIU darf jedoch das eigentliche Kerngeschäft der Direktion VIII (ZKA) nicht außer Acht gelassen werden.

RR Deußen, Vertreter der Dir. I.B.17 (Liegenschaftsangelegenheiten) nahm Stellung zu aktuellen Problemen auf der denkmalgeschützten Liegenschaft und zu geplanten Bauprojekten. Bis 2023 sei der Bau des neuen Gästehauses, der Schießanlage und eines Trainingshauses geplant. 27 Millionen Euro sollen dazu aufgewendet werden.

Die stellv. Gleichstellungsbeauftrage, Céline Stöckel, schilderte den aktuellen Sachstand aus ihrem Bereich und nahm insbesondere Stellung zur Telearbeit.

Die Vertreterin der schwerbehinderten Menschen, Dagmar Brahm-Schmitz, unterstrich nochmals die Wichtigkeit der Verselbständigung des Dienstsitzes Köln Dellbrück. Nur dann sei eine unmittelbare Vertretung und Interessenwahrung der schwerbehinderten Menschen am Ort möglich.

Abschließend gab die Veranstaltung noch Raum für die Gewerkschaftsvertreter.

Der Vorsitzende des Hauptpersonalrates beim BMF und zgl. Bundesvorsitzende des BDZ, Dieter Dewes stellte ebenfalls den Erfolg umfangreicher neuer Stellen in der Zollverwaltung heraus und erklärte die Wichtigkeit der Gewinnung externer Kräfte. Nur so sei in Zukunft die Vielzahl der Aufgaben zu bewältigen. Viele Aufgaben müssten nicht durch spezialisierte Zöllnerinnen und Zöllner erledigt werden. Insbesondere OPH Aufgaben eigenen sich zur Besetzung externer Kolleginnen und Kollegen. Dewes übte zudem scharfe Kritik an den derzeitigen Verwaltungsgerichtsverfahren, die zu Lasten der Beförderung der übrigen Kolleginnen und Kollegen gehen.

Insgesamt zeigte sich der Vorsitzende des verselbständigten Standortes Köln Dellbrück, Jürgen Drees (BDZ), sehr zufrieden. Einmal mehr sei mit der Personalversammlung deutlich geworden, dass der Fokus der GZD sich ganz besonders auf die Belange der Dir. VIII richte. Eine Frage blieb jedoch offen: Wer tritt die Nachfolge des scheidenden Direktionspräsident VIII, Norbert Drude, an?

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Beförderungen dürfen nicht durch Alleingänge blockiert werden

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Die Antragsteller haben mit ihren Eilanträgen eine Beförderungssperre gegen insgesamt 87 Konkurrenten beantragt.

Die Verwaltung hat aufgrund der Eilanträge eine Wartepflicht und darf die Ernennungen zunächst nicht vornehmen. Sie muss zunächst abwarten, ob die Gerichte den Anträgen der Antragsteller, die von ihrem Antrag umfassten Konkurrenten bei der Beförderung vorläufig nicht dem Antragsteller vorzuziehen, stattgeben.

Bislang ist unklar, ob sich die Antragsteller mit einer ihnen von der Generalzolldirektion angebotenen Ersatzplanstelle zufriedengeben. Dadurch würden ihnen im Fall des Obsiegens keine Nachteile entstehen und die Konkurrenten könnten jetzt bereits befördert werden.

Der BDZ Bundesvorsitzende Dewes appellierte an die Antragsteller, das Beförderungsgeschehen nicht durch Alleingänge mutwillig zu blockieren, sondern ggf. die ihnen angebotenen Ersatzplanstellen zu akzeptieren. Das einstweilige Rechtsschutzverfahren dürfe nicht dazu missbraucht werden, Druck auf die Verwaltung auszuüben, um ihre Beurteilung auf die aufgerufene Punktzahl anzuheben.

Dewes mahnte weiterhin eine zeitnahe Entscheidung der Verwaltungsgerichte vor Ablauf des Monats September an, da eine Einweisung in eine Planstelle mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten zulässig ist.

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BDZ fordert schlagkräftigere Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

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Zur Verbesserung der aktuellen Situation der Schwarzarbeitsbekämpfung richtete der BDZ am 19. September 2018 einen Runden Tisch mit u. a. hochrangigen Vertretern aus dem Bundestag – Antje Tillmann (CDU), Ingrid Arndt-Brauer (SPD), Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) und Susanne Ferschl (Die Linke) -, dem Staatssekretär beim Bundesfinanzministerium Dr. Rolf Bösinger sowie dem Vizepräsidenten der Generalzolldirektion, Hans Josef Haas, im Interimsrathaus in Weimar aus.

Ausgehend vom derzeitigen gesetzlichen Auftrag der FKS fordert der BDZ als Kernergebnis der Fachtagung eine Personalaufstockung auf insgesamt 11.000 Beschäftigte. Darüber hinaus bedarf es einer weitreichenden Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS. Beispielsweise: einer Strafnorm für das Erstellen und Inverkehrbringen von Abdeckrechnungen, der Erweiterung des Branchenkatalogs im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für die Ausweismitführungs- und Aufzeichnungspflicht der geleisteten Arbeitszeit, einer Änderung der Aufzeichnungspflicht von Beginn und Ende der Arbeitszeit ab dem ersten Arbeitstag, einer Prüfungs- und Ermittlungskompetenz für Scheinarbeitsverhältnisse, einer rechtlichen Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung in besonders schweren Fällen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen.

Ein Vollzug der gesetzlichen Forderungen des BDZ ist jedoch ohne eine weitere massive personelle Aufstockung der FKS nicht umsetzbar.

Zudem erfordert aus Sicht des BDZ die zunehmend komplexer werdende Bekämpfung der Schwarzarbeit eine zeitgemäße, technische Ausstattung und verbessertes Einsatzmaterial.

Hierzu bedarf es u. a.: der schnellstmöglichen Einführung einer elektronischen Datenbank mit bundesweitem Zugriff auf alle Datenbestände der FKS, der verstärkten Ausrüstung der FKS mit Dokumentenprüfsystemen zur Erkennung gefälschter Ausweise, der flächendeckenden Ausstattung mit Hard- und Software zur Auswertung der sichergestellten Mobilfunkgeräte für eine zielgerichtete Beweisführung, der technischen Möglichkeit zur Auslesung der Fahrtzeiten aus den digitalen Fahrtenschreibern im Transport- und Güterverkehr zur Kontrolle des Mindestlohns.

Hinsichtlich einer verbesserten Datenrecherche ist der automatisierte Zugriff und verbesserte Datenaustausch mit anderen Behörden erforderlich (z. B. INPOL sowie zentrales Fahrzeugregister).

Zusammenfassend stellt der BDZ fest : die Erfolgsbilanz der FKS ist auf den außerordentlichen Einsatz der Zöllnerinnen und Zöllner zurückzuführen. Für eine schlagkräftigere FKS fordert der BDZ einen überfälligen Personalaufwuchs, eine optimierte Sachausstattung und weitreichendere Befugnisse zur Prüfung und Ermittlung.

Dazu Staatssekretär Dr. Bösinger:

„Das heutige Treffen hat einmal mehr bewiesen, dass wir geschlossen hinter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung stehen, um Fairness und Ordnung am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und gleiche Bedingungen für alle Unternehmen herzustellen.“

Der MDR wird am 19. September um 19:30 Uhr in der Sendung mdr aktuell über den Runden Tisch in Weimar berichten.

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Breites Medienecho zur Forderung des BDZ für eine schlagkräftigere Finanzkontrolle Schwarzarbeit

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Die Teilnehmer/innen erörterten die Kernforderungen des BDZ für eine schlagkräftigere FKS:

  • die überfällige Personalverstärkung der FKS auf insgesamt 11.000 Zollbeamte, um den derzeitigen gesetzlichen Auftrag aufgabengerecht nachkommen zu können,
  • ein optimierte Sachausstattung und besseres Einsatzmaterial (beispielsweise flächendeckende TKÜ-Räume sowie eine Ausstattung mit Hard- und Software zur Auswertung der sichergestellten Mobilfunkgeräte, die verstärkte Ausrüstung mit Dokumentenprüfsystemen oder die technische Möglichkeit zur Auslesung der Fahrtzeiten aus den digitalen Fahrtenschreibern im Transport- und Güterverkehr, u. v. m.)

Ferner erfolgte im Rahmen der Fachtagung ein intensiver Austausch hinsichtlich einer weitreichenden Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS. Die Schaffung einer Strafnorm für das Erstellen und Inverkehrbringen von Abdeckrechnungen oder die Erweiterung des Branchenkatalogs im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie die Prüfungs- und Ermittlungskompetenz für Scheinarbeitsverhältnisse sind exemplarische Beispiele für eine dringende Fortschreibung der Befugnisse und Kompetenzen der FKS. Weiterhin bedarf es dringend der Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Für den BDZ steht dabei fest: „Eine Erweiterung des gesetzlichen Auftrags der FKS kann nur unter der Voraussetzung einer massiven Personalverstärkung der FKS umgesetzt werden“, betonte Thomas Liebel (stellv. BDZ Bundesvorsitzender) als Resümee der Fachtagung.

Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger (BMF) sagte beim Runden Tisch des BDZ eine personelle Verstärkung der FKS auf insgesamt 10.000 Beschäftigte bis zum Jahr 2024 vorbehaltlich der Verabschiedung des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2019 durch den Bundestag zu. Damit wird ein wesentlicher Meilenstein zur Forderung des BDZ nach mehr Personal für die FKS erreicht.

An dem Runden Tisch des BDZ beteiligten sich aus dem Deutschen Bundestag – Antje Tillmann (CDU), Ingrid Arndt-Brauer (SPD), Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Susanne Ferschl (Die Linke) – und für das BMF – Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger sowie Ministerialrat Dr. Frank Müller (Referat III A 3). Als Vertreter der Generalzolldirektion beteiligten sich – Vizepräsident Hans Josef Haas, Direktionspräsident Dr. Armin Rolfing (GZD, Direktion I – Personal und Organisation) sowie Abteilungsdirektor Dr. Tino Igelmann (GZD, Direktion VII – FKS). Ebenso beteiligte sich der Vorsteher des Hauptzollamtes Erfurt, LRD Siegfrid Klöble. Der BDZ wurde durch den stellv. Bundesvorsitzenden Thomas Liebel, dem stellv. Vorsitzenden des Bezirksverbandes Nürnberg (Nordbayern, Thüringen und Westsachsen) Karlheinz Wißmeyer sowie Daniel Staufer (Vorsitzender des BDZ Ortsverbandes Mittelfranken) und Maik Siekmann (Bundesgeschäftsstelle) vertreten.

Der Fachtagung des BDZ folgte zudem ein breit angelegtes Medienecho:

https://www.mdr.de/mediathek/suche/video-232494_zc-f24cd3d3_zs-20a70875.html

https://www.mdr.de/thueringen-journal/video-232494_zc-990d9800_zs-e440cd2e.html

http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/wirtschaft/mehr-kontrolleure-gegen-schwarzarbeit--156841670.html

https://m.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Tausende-neue-Stellen-fuer-Schwarzarbeitskontrollen-91997012

https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Tausende-neue-Stellen-fuer-Kontrollen-gegen-Schwarzarbeit-91997010

https://www.sueddeutsche.de/news/karriere/arbeit---weimar-tausende-neue-stellen-fuer-schwarzarbeitskontrollen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180919-99-27805

https://www.n-tv.de/wirtschaft/3100-neue-Kontrolleure-gegen-Schwarzarbeit-article20632112.html

https://www.handelsblatt.com/dpa/konjunktur/wirtschaft-handel-und-finanzen-3100-neue-zoll-kontrolleure-sollen-schwarzarbeit-aufspueren/23087502.html?ticket=ST-9193726-gnubRPcPYd7FbULM4U7i-ap4

https://www.focus.de/finanzen/boerse/wirtschaftsticker/konjunktur-3100-neue-zoll-kontrolleure-sollen-schwarzarbeit-aufspueren_id_9623266.html

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Wir werden 35 Jahre

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Der 200 mitgliederstarke Verband hat zum Spanferkel vom Grill, einem reichhaltigen Büffet und hausgemachten Getränken im Biergarten des Restaurants Assenmacher seine Mitglieder, die Interessenvertretungen der Behörden sowie die Bezirks- und Bundesleitung eingeladen. Spitzen-Essen und Service sowie die liebevoll dekorierte Lokalität schafften eine rundum sorglose und einladende Umgebung. Auf der Leinwand lief eine Präsentation im Stil der 20er Jahre im Sinne einer Lifetime der vergangenen 30 Jahre. Ein tolles Erinnerungswerk wurde das Gästebuch. Von den Teilnehmenden wurden Fotos gemacht und mit dem Gästebuch verbunden, sodass viele schöne Eindrücke und Empfindungen vom Abend niedergeschrieben werden konnten. An dieser Stelle vielen Dank an die Kollegin Yvette Schwarz und Lars Hunkert als Kamera- und Fotoentwicklungsteam.

Mit warmherzigen Reden an die Mitglieder begleiteten der stellv. Bundesvorsitzende Kollege Thomas Liebel und der Bezirksvorsitzende Kollege Uwe van Loock die Veranstaltung. Die BBBank, vertreten durch den Regionalbevollmächtigten Stephan Teschner, ermöglichten, dass ein paar besondere Wünsche erfüllt werden konnten. Der besondere Tag wurde zum Anlass genommen, Kollegin Anita Zimante zur Beauftragten für Mitglieder mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen zu ernennen. Damit leistet Ortsverband Hilfe, die Interessen und Forderungen der zuvor genannten Mitglieder und Schwerbehindertenvertretungen in den Behörden umzusetzen.

Dialog mit Zollstaatssekretär Dr. Bösinger (BMF) über aktuelle Themen der Zollverwaltung

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Nach den beabsichtigten Planstellenverbesserungen und der Erhöhung der Einstellungsermächtigungen gilt es nun eine zukunftsfähige Aus- und Fortbildungsinfrastruktur zu errichten. Die Ausbildungskapazitäten werden voraussichtlich zum 1. August 2019 um rund 40 Prozent auf jährliche Ausbildungszahlen von insgesamt 700 Anwärter/innen des gehobenen Dienstes und 1.250 Anwärter/innen des mittleren Dienstes erhöht. Der BDZ fordert eine Erhöhung auf insgesamt 2.500 jährlich einzustellende Nachwuchskräfte. Neben verbesserten Anreizen für hauptamtliche Lehrende bedarf es aus Sicht des BDZ dringend einer kurzfristigen Erweiterung der räumlichen Ressourcen der Bildungseinrichtungen des Zolls.

Für den Ausbildungsstandort Münster bedarf es kurzfristig der Errichtung einer Interimsunterbringung mit rund 400 Unterkunftsplätzen sowie eines dauerhaften Ausbaus der Wohn- und Lehrsaaltrakte um rund 500 Unterkunftsplätze - schrittweise verfügbar ab Mitte 2021. Für den Ausbau der Infrastruktur zur Ausbildung des mittleren Dienstes am Standort Leipzig wird die Anmietung des ehemaligen Bundeswehr-Zentralkrankenhauses zur Einrichtung eines neuen Ausbildungsstandortes mit über 400 Unterkünften verfolgt. Daneben wurde dem Rechnungs- und Prüfungsausschuss des Deutschen Bundestags ein Standortkonzept für die Aus- und Fortbildung der Zollverwaltung vorgelegt, dass die Anforderungen an die Standortgröße der kleineren Bildungseinrichtungen des BWZ festlegt und regionale Vorschläge für die Zukunftsstandorte enthält - wir berichteten. Neben der Stärkung der Aus- und Fortbildungsstruktur müssen auch die beruflichen Perspektiven der Lehrenden dringend und zeitnah verbessert werden, so Dewes.

Staatssekretär Dr. Bösinger betonte, dass die Forderungen des BDZ zur Verbesserung der beruflichen Perspektiven gegenüber Minister Olaf Scholz in den kommenden Wochen von ihm und St Gatzer bei den Haushaltsberatungen vorgebracht werden.

Dabei geht es vor allem um die Anhebung der Obergrenze auf 50% in A 9m, auch um endlich die prekäre Beförderungssituation nach A 9m + Z zu beseitigen. Die Anhebung der Eingangsämter im mittleren und gehobenen Dienst würde zudem die Attraktivität bei der Werbung um Nachwuchskräfte des Zolls stärken.

Forderungen nach Hebungen im gehobenen Dienst laufen derzeit ins Leere, da derzeit über 700 Dienstposten der Spitzenämter der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 unbesetzt sind. Dewes bat Staatssekretär Dr. Bösinger um Unterstützung, damit die personalführenden Stellen angewiesen werden, diese Dienstposten jetzt auszuschreiben. Im Rahmen der Evaluierung der GZD sollte aus Sicht von Dewes auch die Abteilung III sowie die Referate der Abteilung Z mit Schnittstelle zur GZD mit einbezogen werden.

BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes und Staatssekretär Dr. Bösinger werden den Dialog zur Umsetzung der Herausforderungen und gleichzeitigen Chancen der Zollverwaltung zeitnah fortsetzen.

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BDZ Personalrätekonferenz 2018

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Der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel verdeutlichte in seiner Eröffnungsrede als Seminarleiter der Personalrätekonferenz die Zuspitzung der Herausforderungen für die gesamte Bundesfinanzverwaltung. Der demografische Wandel wird sich in den kommenden Jahren eklatant auf die Altersstruktur der Zollverwaltung auswirken – etwa 40 Prozent der Beschäftigten werden in den nächsten 15 Jahren ruhestandsbedingt aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Hinzu kommen zusätzliche und komplexere Aufgaben für die Zöllnerinnen und Zöllner. Beispielsweise im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie der Zollabfertigung mit Blick auf den anstehenden Brexit. Erfreulicherweise konnte der BDZ in enger Zusammenarbeit mit den politisch Verantwortlichen aus dem Haushalts- und Finanzausschuss des Deutschen Bundestags einen historisch nie dagewesenen Stellenzuwachs in Höhe von mehr als 6.000 Planstellen für den Zoll in den kommenden Haushaltsjahren bewirken. Den Stellenzuwachs gilt es nunmehr mit Personal zu besetzen und bedarf vor diesem Hintergrund insbesondere einer Stärkung der Aus- und Fortbildungseinheiten des Zolls. Dabei dürfen die Perspektiven sowie die Förderung der Berufsentwicklungen für die Stammbediensteten des Zolls nicht untergehen, so Liebel. Insgesamt offerierte die diesjährige Personalrätekonferenz eine Plattform für zahlreiche Themenschwerpunkte aus der täglichen Personalratsarbeit mit diskussionsfreudiger Beteiligung der teilnehmenden Personalräte.

Podiumsdiskussion zur Personalsituation

BDZ Bundesvorsitzender und Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen, Dieter Dewes erörterte zusammen mit der Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher und der Leiterin der Abteilung III beim BMF, Tanja Mildenberger die Umsetzung der anstehenden Personalgewinnungsmaßnahmen. Im Mittelpunkt der Podiumsdiskussion standen zudem die Vorhaben von BMF und GZD zur Stärkung der Bildungsstätten des Zolls. Dewes kritisierte u. a. auch die Vielzahl unbesetzter Dienstposten der Spitzenämter im mittleren und gehobenen Dienst (Besoldungsgruppen A 9m+Z sowie A 12/A 13g) und drängte auf eine Bereinigung der unbefriedigenden Fortkommensmöglichkeiten durch entsprechende Ausschreibungen.

Bewegende Zeiten mit positiven Aussichten

Eine breit angelegte Diskussion und viele Fragestellungen der Teilnehmer/innen folgten den Ausführungen des Direktionspräsidenten Dr. Armin Rolfink in seiner Funktion als Leiter der Direktion I (Personal, Organisation und maritime Angelegenheiten) sowie des Abteilungsleiters Organisation, LRD Lars Bolte, zu den Überlegungen der GZD hinsichtlich der Verteilung der Bewertungsobergrenzen bei den Ortsbehörden sowie der GZD. Eingangs erwähnte Dr. Rolfink zum Teil neue Herangehensweisen bei der Lösung der anstehenden Herausforderungen des Zolls. Unter großem Zuspruch der Teilnehmer/innen sicherte er dabei die vertrauensvolle Einbindung der Personalvertretungen zu.

Digitalisierung und IT-Landschaft der Bundesfinanzverwaltung

Die Abteilungsleiterin Z, Ministerialdirektorin Dr. Martina Stahl-Hoepner sowie der Leiter der Unterabteilung ZC, Ministerialdirigent Horst Flätgen beim BMF stellten die Auswirkungen der künftigen Entwicklung der Digitalisierung auf die IT-Landschaft der Bundesfinanzverwaltung vor. So werden die Bundesfinanzverwaltung künftig zahlreiche IT-Projekte begleiten, wie beispielsweise das EU-Projekt Single Digital Gateway, die Konsolidierung polizeilicher Datenbanken im Rahmen des Projekts Polizei 2020 und nicht zu vergessen die Auswirkungen des Brexits auf einschlägigen IT-Verfahren im Zollbereich. Insgesamt sieht das BMF einen nachhaltigen Schulungsbedarf bzw. das Erfordernis der Vermittlung von Fachkenntnissen für Verantwortliche in IT-Projekten des Zolls. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Verzögerung der Echtbetriebsaufnahme von größeren IT-Projekten der Bundesfinanzverwaltung.

Scherpunktthemen erörtert

Die Personalrätekonferenz gliederte sich zudem in verschiedene Arbeitsgruppen, bei der die Teilnehmer/innen der Stufenvertretungen, der örtlichen Personalräte sowie der Jugendvertretungen diverse Schwerpunktbereiche der Bundesfinanzverwaltung erörterten und Lösungsansätze aufbereiteten.

Arbeitsgruppe Aus- und Fortbildung

Unter der Leitung von Thomas Krämer (HPR beim BMF) wurde in Zusammenarbeit mit Udo Röser (GPR bei der GZD) der aktuelle Sachstand zur Entwicklung der Bildungslandschaft des Zolls präsentiert. Ministerialrätin Elke Pedack (Leiterin des Referats ZB5 beim BMF) stellte dem Auditorium die Entwicklungen im Bereich des Digitalen Lernens vor. Einen Ausblick auf die konzeptionelle Ausgestaltung von Aufstiegsformaten in der Bundesfinanzverwaltung gab der Dekan am Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes, AD Dr. Rüdiger Nolte. Zudem wurden unter Beisein von Direktionspräsident Dr. Rolfink strittige Auswahlentscheidungen im Zusammenhang mit der ARZV thematisiert.

  • Arbeitsgruppe Zulagewesen des Zolls

Hans Eich (HPR beim BMF) und Christian Beisch (Vorsitzender des BPR bei der GZD) stellten im Rahmen eines Workshops die aktuellen Entwicklungen der diversen Zulagen aus dem Bundesbesoldungsgesetz vor. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, dass sich die derzeitige Koalition für eine Verbesserung im Zulagewesen des Zolls einsetzen möchte, was neue gewerkschaftliche Zielsetzungen ermögliche, so der Leiter der Arbeitsgruppe Hans Eich.

  • Arbeitsgruppe Liegenschaften, Regressforderungen und gesundheitsfördernde Maßnahmen

Reinhard Böing (HPR beim BMF), Daniel Staufer (GPR bei der GZD) referierten in Zusammenarbeit mit dem Leiter der Abteilung Organisation der GZD, LRD Lars Bolte zu aktuellen Schwerpunktthemen aus dem Bereich der Betreuung von Liegenschaften sowie Regressforderungen und gesundheitsfördernden Maßnahmen. Ziel sei es beispielsweise die Abstimmungswege bei liegenschaftsbezogenen Maßnahmen unbürokratischer zu gestalten. Weiterhin stellt der Personalaufwuchs des Zolls die räumlichen Kapazitäten der vorhandenen Zolldienststellen vor neue Herausforderungen, denen insbesondere mit häuslicher Dienstverrichtung im Zusammenhang mit „Büro-Sharing“ begegnet werden könnte. Die Möglichkeiten der gesundheitsfördernden Maßnahmen wurden anhand der Dienstvereinbarung des GPR mit der GZD dargestellt.

  • Arbeitsgruppe Datenschutz und IT

Die Auswirkungen der Papierakte zur E-Akte sowie der aktualisierten Bestimmungen des eHandbuchs stellten Anton Eberle und Jörg Kirmße (beide HPR beim BMF) anhand verschiedener IT-Projekte innerhalb der Bundesfinanzverwaltung vor. Maik Siekmann (Justitiar der BDZ Bundesgeschäftsstelle) erläuterte dem Auditorium der Arbeitsgruppe die datenschutzrechtlichen Auswirkungen auf die Personalratsarbeit im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung.

  • Arbeitsgruppe Tarifrecht

Die unterschiedlichen Gegebenheiten der Zolldienststellen bei der Förderung von Tarifbeschäftigten wurden in einer Arbeitsgruppe durch Adelheid Tegeler (Stellv. Vorsitzende des GPR bei der GZD), Petra Baumgartl (BPR bei der GZD) und Gabriela Raddatz (BMF Referat III A 4) thematisiert. Wesentliches Ergebnis dieser Arbeitsgruppe war die Forderung nach einer möglichst einheitlichen Anwendung der tarifrechtlichen Förderungsmaßnahmen im Sinne der betroffenen Beschäftigten.

Die diesjährige Personalrätekonferenz gab auch wieder Anlass zur Diskussion zahlreicher Themenfelder am Rande der Veranstaltung. In seinem Schlusswort stellte Bundesvorsitzender Dieter Dewes eine starke Personalvertretung als wesentlichen Grundpfeiler für die gewerkschaftlichen Erfolge des BDZ hervor. Die Tatsache, dass die Personalrätekonferenz von zahlreichen, hochrangigen Vertretern der GZD und des BMF begleitet wurde, bestätigt den hohen Stellenwert der BDZ – geführten Stufenvertretungen und Personalvertretungen vor Ort. Der Austausch darf daher auch im Rahmen bundesweiter Zusammentreffen nicht zu kurz kommen. Daher beabsichtigt der BDZ dem kommenden Gewerkschaftstag die Ausrichtung regelmäßiger Forumsveranstaltungen und Personalrätekonferenzen im Haushaltsvoranschlag vorzuschlagen.

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Schwarzarbeitsbekämpfung im Fokus

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Ausgehend vom derzeitigen gesetzlichen Auftrag der FKS fordert der BDZ als Kernergebnis der Fachtagung eine Personalaufstockung auf insgesamt 11.000 Beschäftigte. Darüber hinaus bedarf es einer weitreichenden Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS. Beispielsweise: einer Strafnorm für das Erstellen und Inverkehrbringen von Abdeckrechnungen, der Erweiterung des Branchenkatalogs im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für die Ausweismitführungs- und Aufzeichnungspflicht der geleisteten Arbeitszeit, einer Änderung der Aufzeichnungspflicht von Beginn und Ende der Arbeitszeit ab dem ersten Arbeitstag, einer Prüfungs- und Ermittlungskompetenz für Scheinarbeitsverhältnisse, einer rechtlichen Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung in besonders schweren Fällen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen.

Zudem erfordert aus Sicht des BDZ die zunehmend komplexer werdende Bekämpfung der Schwarzarbeit eine zeitgemäße, technische Ausstattung und verbessertes Einsatzmaterial. Außerdem bedarf es dringender Planstellenhebungen sowohl in der Laufbahn des mittleren und des gehobenen Dienstes, um die Erfahrungswerte und komplexe Aufgabenwahrnehmung der betroffenen Zöllnerinnen und Zöllner amtsangemessen zu bewerten. Liebel und MdB Ferschl sind sich zudem darüber einig, dass ein nachhaltiger Personalaufwuchs bei der FKS vorrangig durch eine Erhöhung der Einstellungsermächtigungen von beamteten Nachwuchskräften erfolgen kann. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der Personalfehlbestände in anderen Organisationseinheiten des Zolls. Der BDZ fordert daher die jährliche Einstellung von 2.500 Anwärter/innen im gehobenen und mittleren Dienst.

MdB Susanne Ferschl ist Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags und wird demnächst einen Dienststellenbesuch bei einem FKS-Standort durchführen.

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Gewerkschaftspolitischer Informationsaustausch mit dem Arbeitskreis Finanzen und Haushalt der CSU Landesgruppe im Deutschen Bundestag

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BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes bedankte sich eingangs bei den CSU Bundestagsabgeordneten für den Erhalt der über 6.000 zusätzlichen Planstellen zur Stärkung des Zolls. Die Herausforderungen des Zolls liegen jetzt darin, diese Stellen schnellstmöglich mit geeigneten Bewerbern/innen mittels externer Stellenausschreibungen sowie ausgebildeter Nachwuchskräfte zu besetzen. Dies setze jedoch auch eine Erhöhung der Einstellungsermächtigungen auf insgesamt 2.500 Nachwuchskräfte pro Jahr voraus, betont Dewes.

Ein reger Austausch folgte zu den Entwicklungen des Brexits. Bislang werden die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union in verschiedensten Arbeitsgruppen der Bundesregierung sowie auch der Generalzolldirektion analysiert. Im Ergebnis werden insbesondere die mit der Zollabfertigung befassten Organisationeinheiten des Zolls (wie z. B. Fachsachgebiete und Zollämter) einen erheblichen Aufgabenzuwachs durch den Brexit erhalten. Die zollrechtlichen Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien sind abhängig vom Ausgang der Verhandlungen hinsichtlich der Art und Weise des Ausstiegs. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist jedoch bereits unstrittig, dass die Zollverwaltung nicht ohne massive personelle Verstärkungsmaßnahmen auskommen wird.

Effektivere Bekämpfung der grenzüberschreitenden Drogenkriminalität

Auch die Bekämpfung der zunehmenden grenzüberschreitenden Drogenkriminalität durch den Zoll – insbesondere an der ostbayerischen Grenze zu Tschechien – war ein Schwerpunktthema der Arbeitskreissitzung. Die Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheiten Verkehrswege erreichen mit den vorhandenen Ressourcen eine erfolgreiche Bilanz. Die eigentliche Dunkelziffer bestätigt jedoch die Forderung des BDZ nach einer flächendeckenderen Kontrolldichte im grenznahen Raum sowie einer personellen Stärkung der Kontrolleinheiten im Binnenland. Hier kommt insbesondere die seit 2016 vom BDZ bewirkte Befugnis zur Kontrolle von innergemeinschaftlichen Post- und Kuriersendungen zum Tragen. Die Befugnis erfolgte im Rahmen einer Änderung des Zollverwaltungsgesetzes – jedoch bislang ohne die Zusage von Haushaltsmitteln für zusätzliche Kontrollkräfte und Einsatztechnik.

Financial Intelligence Unit (FIU)

Die Finanz- und Haushaltspolitiker der CSU Landesgruppe stehen vollständig hinter der Entscheidung des damaligen Bundefinanzministers Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) zur organisatorischen Eingliederung der FIU im Geschäftsbereich des BMF. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass internationale Kontrollorgane (wie z. B. die Egmont Gruppe) der Geldwäschebekämpfung in Deutschland noch vor dem Zeitpunkt der Verlagerung der FIU vom Bundeskriminalamt zur Generalzolldirektion ein schlechtes Zeugnis ausgestellt haben. Noch in den vorherigen Strukturen bestanden massive Rückstände bei der Bewertung von Geldwäscheverdachtsmeldungen, die bis zum heutigen Tag durch die zuständigen Behörden noch nicht abgearbeitet sind. Die Tatsache unterstreicht die Richtigkeit der damaligen politischen Entscheidung zur Neuerrichtung der FIU im Geschäftsbereich des BMF. Der BDZ kritisierte jedoch schon während der Projektphase die unzureichend geplante personelle Ausstattung der FIU von damals 165 Beschäftigten im Sollbestand. Durch zahlreiche Verhandlungen mit den politisch Verantwortlichen sowie die Teilnahme des BDZ an Sachverständigenanhörungen in den Parlamenten konnte eine personelle Stärkung der FIU auf insgesamt 475 Stellen erzielt werden.

Die mit der Neuerrichtung der FIU aufgetretenen Dysfunktionalitäten haben bekanntermaßen dazu geführt, dass Geldwäscheverdachtsmeldungen anfänglich nur per Fax übermittelt werden konnten und händisch zu erfassen waren. Auf diese Weise waren bei der FIU bis zum 31. Januar 2018 über 30.000 rückständige Fälle angewachsen. Diese Altfälle sind nunmehr vollständig abgearbeitet. Weiterhin sind beispielsweise im Zeitraum vom 31. Januar 2018 bis zum 31. August 2018 mehr als 48.500 Geldwäscheverdachtsanmeldungen eingegangen. Folglich sind die mehr als 300 täglich eingehenden Verdachtsanmeldungen deutlich gegenüber den Vorjahren gestiegen. Die FIU hat darüber hinaus keinen elektronischen Zugriff auf den lokalen polizeilichen Datenbestand der Länder. Dies ist auch wegen der heterogenen Datenlandschaft bei den Polizeien der Länder bislang technisch nicht möglich. Zudem bedarf es eines engeren Dialogs der FIU mit den Strafverfolgungsbehörden.

Keine Fortentwicklung der Digitalisierung ohne Fachkräfte

Die Verzögerung bei der Bereitstellung einer vollfunktionsfähigen Software goAml als IT-Fachverfahren der FIU ist nur ein gravierendes Beispiel als Beleg für die unzureichende personelle Ausstattung der IT-Bereiche des Zolls sowie des ITZBund. Unstrittig ist, dass mit den vorhandenen IT-Spezialisten eine Vielzahl von IT-Projekten umgesetzt und nach Echtbetriebsbeginn weiter gewartet werden müssen. Der Koalitionsvertrag enthält mehrmals Aussagen zur fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsabläufe der Bundesverwaltungen und somit der Durchführung weiterer IT-Projekte. Dewes und Liebel machten hierbei deutlich, dass ein zeitgerechter Abschluss der bereits beauftragten IT-Projekte ohne weitere Investitionen in die Ausbildung von Verwaltungsfachinformatikern, weitere personelle Ressourcen sowie eine gezielte Förderung der beruflichen Perspektiven für die vorhandenen Fachkräfte gefährdet erscheint.

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Gewerkschaftspolitischer Austausch mit MdB Dr. Thomas de Maizière

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In den vergangenen Jahren sind zu den vielfältigen Tätigkeiten des Zolls neue Aufgaben und Herausforderungen hinzugekommen, die unmittelbar an die Kompetenz der Zöllnerinnen und Zöllner gestellt werden und ein entsprechend hohes Niveau der Beschäftigten erfordern (z. B. Einführung der Kontrolle des flächendeckenden Mindestlohns, Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, Geldwäschebekämpfung, u. v. m.). Im Zuge der Digitalisierung der Prozesse der Bundesverwaltungen werden auch die Arbeitsabläufe der unterschiedlichen Bereiche des Zolls komplexer und benötigen dringende, fachliche Expertise zur Bereitstellung und Pflege der elektronischen Hard- und Software. Daher muss die Qualität des Personals erhalten und weiter verbessert werden.

Dazu gehört aus Sicht des BDZ:

  • Eine Angleichung der Bewertungsobergrenzen im mittleren Zolldienst an das vergleichbare Niveau anderer Bundesressorts von 50 Prozent.
  • Umfangreiche Stellen für Stellenhebungen im gehobenen Dienst. Eine laufbahnübergreifende Dienstpostenbewertung mittels einer Ämterspreizung im mittleren Zolldienst bis A 11 (A 6 bis A 11) sowie im gehobenen Dienst bis A 15 (A 9g bis A 15) zur Förderung von Fachkompetenz und dauerhafter Spezialisierung von Zollbediensteten.
  • Dauerhaft bedarf es einer verbesserten Durchlässigkeit der Laufbahnen, die Aufstiegschancen von Bundesbeamten/innen bis in das zweite Beförderungsamt der nächsthöheren Laufbahn ermöglicht und laufbahnrechtlich vorgesehen wird. Die bisherigen Aufstiegsmodelle werden den fachlichen Anforderungen der Zollbediensteten im Hinblick auf die zahlenmäßig sehr begrenzte Zulassung von Aufstiegsbeamten/innen nicht gerecht

Als attraktivitätssteigernde Maßnahmen für Nachwuchskräfte und Stammbedienstete der Eingangsämter in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Zolldienstes fordert der BDZ die Einführung des Eingangsamtes der Besoldungsgruppe A 7 für die Laufbahn des mittleren Zolldienstes sowie die Aufhebung der Aussetzung des Eingangsamtes der Besoldungsgruppe A 10 für die Laufbahn des gehobenen Dienstes.

BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes warb bei MdB de Maizière zudem für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. „Es ist angesichts der zunehmenden Gefährdungslage von Einsatzbeamten/innen an der Zeit ein Stück politische Wertschätzung zurückzuerhalten“, bekräftigt Dewes gegenüber dem vormaligen Bundesinnenminister.

Investitionen in Einsatztrainingszentren, Informationstechnik und Aus- und Fortbildung

Die demographische Situation des Zolls ist besorgniserregend und erfordert dringend politisches Gegensteuern: in den nächsten 15 Jahren werden etwa 40 Prozent der Beschäftigten des Zolls ruhestandsbedingt aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Dabei spitzt sich der Wettbewerb um geeignete Nachwuchskräfte weiter zu. Zudem erfordern zusätzliche Aufgaben, die von zunehmender Komplexität, Dynamik und einem permanenten, zum Teil radikalen Wandel geprägt sind, zusätzliche Einsatzkräfte des Zolls.

Dewes machte daher gegenüber de Maizière die zentrale Forderung des BDZ zur Erhöhung der Einstellungsermächtigungen des Zolls auf insgesamt 2.500 Nachwuchskräfte deutlich. Dies setzt jedoch eine nachhaltige Investition in die Aus- und Fortbildungskapazitäten des Zolls voraus. Die Generalzolldirektion richtet hierzu ein zusätzliches Ausbildungszentrum für etwa 350 Nachwuchskräfte des mittleren Dienstes ein. Jedoch dürfen auch die übrigen, angestrebten Investitionsmaßnahmen – insbesondere am Standort der Hochschule des Bundes, Fachbereich Finanzen – nicht zum Erliegen kommen und müssen schnellstmöglich fortgeführt werden. Gleiches gilt für den dringenden Ausbau der Sport- und Schießanlagen des Zolls.

Für nachhaltigere Berufsperspektiven von hauptamtlich Lehrenden sowie IT-Fachkräften des Zolls und insbesondere des ITZBund bedarf es einer durchlässigen Dienstpostenbündelung bis in das Spitzenamt der jeweiligen Laufbahn.

MdB de Maizière sagte zu, die Forderungen des BDZ im regelmäßigen Austausch des Finanzausschusses mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz einzubringen. Außerdem wird der CDU-Bundestagsabgeordnete auf bereits erfolgte Einladung des BDZ einen Dienststellenbesuch in dessen Wahlkreis beim Hauptzollamt Dresden durchführen.

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Endlich Klarheit

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Bereits kurz nach der Einführung der neuen Erschwerniszulage zeigte sich, dass eine Präzisierung des § 17 EZulV zwingend erforderlich wurde. Die beiden Berichterstatter im HPR, Sabine Knoth und Hans Eich, beide BDZ, wiesen gegenüber dem BMF mehrfach daraufhin, dass angesichts einer ständig steigenden Antragsflut eine schnelle Entscheidung unabdingbar sei. Nunmehr hat das BMF mit Erlass vom 18.10.2018 seinen Geschäftsbereich über ein entsprechendes BMI-Rundschreiben gleichen Datums unterrichtet, welches Hinweise zur Auslegung der Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen gibt.

Das BMI führt aus, dass es „Zweck der Zulage ist, Erschwernisse abzugelten, die nach ihrer Art das im Rahmen der normalen Aufgabenwahrnehmung (z. B. Kontroll- und Streifen-tätigkeit) als berufstypisch anzusehende Maß deutlich übersteigen und nicht bereits durch andere Zulagentatbestände mitabgegolten werden. Ein bloßer Kontakt mit Schweiß oder mit (als Folge unterbliebener Reinigung trotz regelmäßigen Gebrauchs) stark verschmutzter Kleidung oder sonstigen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch stark verschmutzten Gegenständen erfüllt diese Voraussetzungen ebenso wenig wie etwa ein im Übrigen als weitgehend unproblematisch verlaufend zu bewertender Kontakt im Rahmen eines Blut- oder Urintests. Hierbei handelt es sich vielmehr um bloße Begleiterscheinungen vollzugspolizeilichen Tätigwerdens, die bereits durch andere Zulagen mitabgegolten werden. Eine Erschwernis im Sinne des § 17 EZulV liegt hingegen vor, wenn die Beamtin oder der Beamte im Rahmen der Prüfungs-, Kontroll- oder Ermittlungstätigkeit bei der manuellen Durchsuchung bzw. Untersuchung von Personen oder Gegenständen (außerhalb von Serum- oder Harntests) Schmuggelgut, Unterlagen, Tat- oder Beweismittel oder Dokumente zur Identitätsfeststellung vorgelegt bekommt, sucht oder findet, die

  1. im Körper der untersuchten Person transportiert wurden (automatisch kontaminiert),
  2. in Gegenständen deponiert wurden, welche bestimmungsgemäß mit Fäkalien oder Blut kontaminierte Abfälle enthalten, oder
  3. sich in oder auf Gegenständen oder am Körper von Personen befinden, die so erheblich mit Kot, Urin, Ejakulat, Erbrochenem, Wundsekreten oder Blut kontaminiert sind, dass dadurch die Entdeckung erschwert wird.“

„Nun kann die GZD die vorliegenden Anträge abschließend bearbeiten und somit erhalten die Kolleginnen und Kollegen, deren Anträge die Voraussetzungen erfüllen, endlich die ihnen zustehenden Zahlungen,“ so der Bundesvorsitzende des BDZ, Dieter Dewes.

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2. dbb-Seniorenkongress in Berlin

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Der bisherige Vorsitzende W. Speck, der nicht erneut antrat, wurde zum Ehrenvorsitzenden, seine Vertreterin Uta Kramer-Schröder (BDZ) zum Ehrenmitglied der Seniorenvertretung gewählt.

Den BDZ vertraten die Mitglieder des Ständigen Ausschusses Senioren Peter Höll (BV Baden), Wolfgang Fischer (Berlin-Brandenburg), Reimar Ohström (Westfalen), Günther Meyer (Nürnberg), Ulrich Straub (Südbayern) und Karl-Heinz Martin (Saarland). Engagement und Sachkenntnis des BDZ werden auch in den Landesbünden des dbb geschätzt: Sachsen wurde von Rita Müller (BDZ) vertreten, zu den Delegierten des Landesbunds NRW zählte Hermann Lang, stellvertretender Vorsitzender des BV Düsseldorf.

Zahlreiche Gewerkschaftsvorsitzende, unter ihnen der Ehrenvorsitzende des dbb Klaus Dauderstädt und der BDZ-Vorsitzende Dieter Dewes, nahmen an dem Kongress teils.

Dr. Horst Günther Klitzing (DPhV) wird die dbb-Bundesseniorenvertretung künftig als Vorsitzender leiten. Zweiter Vorsitzender ist Siegfried Damm (VDStra.) Ebenfalls neu im Vorstand der Seniorenorganisation ist Anke Schwitzer (DSTG) als stellvertretende Vorsitzende. Die stellvertretenden Vorsitzenden Max Schindlbeck (VBE) und Klaus-Dieter Schulze (komba) wurden durch das Votum des Bundesseniorenkongresses in ihren Ämtern bestätigt.

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Minister hält Zusage!

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Anhebung des Eingangsamts

Nach Verabschiedung des Gesetzes können das Eingangsamt auf A 7 festgelegt und im Rahmen des Haushalts die hierfür erforderlichen planstellenmäßigen Voraussetzungen geschaffen werden. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Zeitpunkt die ersten Anwärter unter diesen Voraussetzungen eingestellt werden.

Sobald die Anhebung des Eingangsamts greift, ist davon auszugehen, dass die Beförderung der Bestandsbeschäftigten von A 6 nach A 7 im Erlassweg erfolgen wird.

Erhöhung der Obergrenzen A9m/A9m+Z

Die Beförderungsaussichten nach A9m+Z werden derzeit durch die gesetzliche Obergrenze nach dem Bundesbesoldungsgesetz von 40% beschränkt. Um die erforderliche Basis für die Gewährung der Amtszulage nach A9m+Z, die auf 12% (30% der Obergrenze der Besoldungsgruppe A9m von 40%) gedeckelt ist, zu verbreitern, hatte der BDZ mehrfach eine Erhöhung der Obergrenze auf 50% angemahnt. Diese Forderung des BDZ soll nunmehr umgesetzt werden.

Dieter Dewes begrüßt, dass die in den intensiven Gesprächen mit dem Minister erreichten Zusagen nunmehr auch tatsächlich umgesetzt werden. Zuletzt hatte er den Forderungen in einer gemeinschaftlichen Besprechung des Hauptpersonalrats mit dem Minister nochmals Ausdruck verliehen. „Damit hat sich der nachhaltige Einsatz des BDZ gelohnt.“. Dewes bedankte sich ausdrücklich bei den Staatssekretären Dr. Bösinger und Gatzer, die sowohl in den Haushaltsberatungen als auch bei der Einbringung in den Gesetzentwurf ihren Beitrag geleistet haben.

Zu der Ausnutzung von Planstellen in den Spitzenämtern des gD werden wir in Kürze berichten. Ebenso bleibt es bei der Forderung des BDZ, das Eingangsamt im gehobenen Dienst nach A 10 zu heben.

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BDZ erreicht maßgebliche Erfolge für eine schlagkräftigere Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

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Zuletzt stellte der BDZ seine Kernforderungen zur Stärkung der FKS in einer Fachtagung unter Leitung des stellvertretenden BDZ Bundesvorsitzenden und GPR Vorsitzenden Thomas Liebel in Weimar am 19. September 2018 mit hochrangigen Vertretern/innen aus dem Deutschen Bundestag, dem Bundesministerium der Finanzen sowie der Generalzolldirektion und dem Hauptzollamt Erfurt in den Mittelpunkt. Zollstaatssekretär Dr. Rolf Bösinger (BMF) stellte als Ergebnis der Veranstaltung verbesserte Kompetenzen und mehr Personal für die FKS in Aussicht.

Nunmehr plant das Bundesministerium der Finanzen ein Gesetz zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt, illegaler Beschäftigung sowie von Kindergeld- und Sozialleistungsmissbrauch, mit dem wesentliche Kernforderungen des BDZ für eine schlagkräftigere FKS aufgegriffen werden. BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes begrüßt die zusätzlichen Befugnisse für die FKS – damit wird der Zoll noch besser in der Lage sein, für Ordnung und Fairness am Arbeitsmarkt zu sorgen.

Bereits im letzten Jahr hat der Zoll bei seinen Kontrollen auf dem Gebiet der illegalen Beschäftigung Verstöße mit einem Gesamtschaden von rund einer Milliarde Euro aufgedeckt. „Trotz der steigenden Erfolge stoßen die Einsatzkräfte der FKS an ihre Grenzen“, betont Dewes. Daher müssen bei diesem beträchtlichem Gesetzesvorhaben zwingend die personellen Auswirkungen berücksichtigt werden. „Eine erste Analyse des BDZ zu den geplanten Gesetzesänderungen erfordert im Ergebnis mehrere tausend Stellen für den Zoll“, so Bundesvorsitzender Dewes. Demzufolge wird der BDZ das weitere parlamentarische Verfahren zur Umsetzung des Gesetzesvorhabens insbesondere zur Personalverstärkung und einer einsatzgerechteren Sachausstattung eng begleiten.

Mit dem Gesetzesvorhaben soll die FKS zukünftig insbesondere in die Lage versetzt werden, nicht nur – wie bisher – Fälle von Schwarzarbeit zu prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern auch Fälle zu prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen, oder bei denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Die Aufgaben und Befugnisse der FKS sollen dafür in einem umfangreichen Maßnahmenpaket erweitert werden.

Hierzu zählen u. a.:

  • eine Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf die Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug, zum Beispiel durch Scheinarbeitsverhältnisse und vorgetäuschte Selbstständigkeit und damit Erweiterung des Prüfungsauftrages der FKS auf vorgetäuschte Arbeitsverhältnisse und vorgetäuschte selbstständige Tätigkeit,
  • die Erweiterung des Prüfauftrages der FKS im Hinblick auf Anhaltspunkte für unberechtigten Kindergeldbezug,
  • eine Verbesserung des Datenaustausches zwischen der FKS und den übrigen beteiligten Behörden und
  • eine Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf das unzulässige Anbieten der Arbeitskraft zur Schwarzarbeit im öffentlichen Raum. Ziel soll hierbei sein, bereits die Anbahnung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung effektiv verhindern zu können.

Darüber hinaus sollen u. a. folgende Aufgaben und Befugnisse der FKS erweitert werden:

  • eine Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf ausbeuterische Arbeitsbedingungen, um insbesondere die Bekämpfung von Formen der Zwangsarbeit und der Ausbeutung der Arbeitskraft zu stärken,
  • verbesserte Prüfungsmöglichkeiten hinsichtlich Anbietern von Dienst- und Werkleistungen auf Online-Plattformen,
  • die dringende Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse und die Schaffung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen für das Erstellen und Inverkehrbringen von Abdeckrechnungen,
  • die Erweiterung des Branchenkatalogs für die Ausweismitführungspflicht im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie
  • die Stärkung der Verfahrensrechte der FKS im Ordnungswidrigkeitsverfahren durch Schaffung eines Mitwirkungsrechts in der Hauptverhandlung sowie im Strafverfahren durch die Befugnis, Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wahrzunehmen.

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Personalversammlung in Leipzig

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Die wichtigsten Themen waren die Deputatsregelungen für Lehrende und der Aufbau des zukünftigen neuen BWZ Standorts in Leipzig Wiederitzsch. Der Aufbau des neuen Standorts wird sowohl von der Verwaltung als auch von den Beschäftigten begrüßt, da er einerseits langfristige Perspektiven für die Beschäftigten in Leipzig bietet und andererseits einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur überfälligen personellen Verstärkung der Zollverwaltung darstellt.

Klar wurde dabei aber auch, dass noch sehr viel zu tun ist und viele offene Fragen zu klären sind. Diese beginnen bei der Personalgewinnung für den neuen Standort und enden noch lange nicht mit organisatorischen Fragen wie dem Zusammenspiel mit anderen (bestehenden) Standorten. Es wird nun Zeit, diese offenen Fragen zügig zu beantworten, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen und einen qualitativen Unterricht ab August 2019 am neuen Standort gewährleisten zu können. Das sind wir auch den zukünftigen Kolleginnen und Kollegen schuldig. Diesen Prozess wird der BDZ konstruktiv, aber auch kritisch begleiten.

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